Rechtsprechung
BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 677, 812, 1960
Kein Vergütungsanspruch des Erbenermittlers gegen die ermittelten Erben - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vergütungsansprüche eines gewerblichen Erbensuchers gegenüber von ihm ermittelten Erben; Verletzung der Dienstleistungsfreiheit durch unterschiedliche Verjährungsregelungen der Vergütungsansprüchen in nationalen Regelungen; Schutz von Honoraransprüchen Gewerbetreibender ...
- unalex.eu
- Judicialis
- ra.de
- Prof. Dr. Lorenz
Kein Vergütungsanspruch des Erbensuchers aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder Bereicherungsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 677 § 812
Ansprüche des gewerblichen Erbensuchers gegen ermittelte Erben - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erbrecht - Vergütungsanspruch des gewerblichen Erbensuchers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Erbensucher
- IWW (Kurzinformation)
Erbensucher - Kann der gewerbliche Erbensucher von den ermittelten Erben eine Vergütung fordern?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erbensucher
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zahlungsanspruch eines Erbensuchers
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erbenermittler hat keinen Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Erben - Erbenermittler geht leer aus
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Vergütung - Der gewerbliche Erbensucher
Verfahrensgang
- LG Bremen, 08.10.2004 - 5 O 2841/03
- OLG Bremen, 21.07.2005 - 5 U 65/04
- BGH, 23.02.2006 - III ZR 209/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 656
- MDR 2006, 917
- FamRZ 2006, 775
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 19.05.2016 - III ZR 274/15
Erbenermittlungsvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Regelung über die …
Diese Regelung erfolgt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach sich der Erbenermittler auf eigenes Risiko durch seine Ermittlungstätigkeit das Material verschafft, das er den Erben gegen Entgelt überlassen will, und ihm ein Vergütungsanspruch gegen die Erben nur dann und insoweit zusteht, als er eine entsprechende Vereinbarung mit ihnen schließt, wohingegen gesetzliche Ansprüche, insbesondere aus Geschäftsführung ohne Auftrag, ausscheiden (s. Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72, 73 sowie Beschlüsse vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656 Rn. 5 …und vom 18. Juni 2014 - III ZR 537/13, ZEV 2015, 231 Rn. 2; vgl. auch BGH, Urteile vom 13. März 2003 - I ZR 143/00, NJW 2003, 3046, 3048 …und vom 1. Juni 2006 - I ZR 143/03, NJW 2006, 3568, 3569 Rn. 14). - BFH, 03.04.2008 - V R 62/05
Umsatzsteuer: Leistungsort bei der Tätigkeit eines Steuerberaters als …
Der Erbenermittler erhält von dem Erben eine Vergütung dafür, dass er ihm den Erbfall offenlegt (vgl. BFH-Urteil vom 24. Februar 1965 I 349/61 U, BFHE 82, 46, BStBl III 1965, 263; BGH-Urteil vom 23. September 1999 III ZR 322/98, NJW 2000, 72, Der Betrieb --DB-- 2000, 1560; BGH-Beschluss vom 23. Februar 2006 III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656). - BGH, 18.06.2014 - III ZR 537/13
Vergütung des Erbenermittlers: Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne …
Einen Aufwendungsersatzanspruch des beklagten Erbenermittlers gegen die Klägerinnen (Erbinnen) aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Senatsurteile vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f und vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656) zutreffend abgelehnt.
- BGH, 01.06.2006 - I ZR 143/03
Erbenermittler als Rechtsbeistand
Er hat gegen den ermittelten Erben insbesondere keine Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag und aus ungerechtfertigter Bereicherung (…vgl. BGH, Urt. v. 23.9.1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72 f.;… BGH, Urt. v. 13.3.2003 - I ZR 143/00, GRUR 2003, 886, 888 = WRP 2003, 1103 - Erbenermittler; BGH, Beschl. v. 23.2.2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656 Tz 5 m.w.N.). - OLG Naumburg, 24.11.2014 - 12 Wx 16/14
Nachlassverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines gewerblichen …
Zwar hat dieser gegen den von ihm ermittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigte Bereicherung (z. B. BGH, BGH NJW 2000, 72; FamRZ 2006, 775). - LG Nürnberg-Fürth, 05.02.2007 - 10 O 7175/06 a) Zwar hat der gewerbliche Erbensucher gegen die von ihm emmittelten Erben keine gesetzlichen Vergütungsansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder ungerechtfertigter Bereicherung (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2006 - III ZR 209/05, NJW-RR 2006, 656; BGH, Urteil vom 23. September 1999 - III ZR 322/98, NJW 2000, 72).