Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.05.2007

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   BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06   

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BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06 (https://dejure.org/2007,121)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2007 - III ZR 44/06 (https://dejure.org/2007,121)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06 (https://dejure.org/2007,121)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht eines Anlageberaters gegenüber den Anlageinteressenten auf eine nur eingeschränkte Möglichkeit der Veräußerung von Kommanditbeteiligungen an einem geschlossenen Immobilienfonds; Umfang der Pflichten eines Anlageberaters gegenüber einem Anlagevermittler

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Hinweispflichten des Anlageberaters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht für Anlageberater; Beratungspflichten bei Immobilienfonds

  • Judicialis

    BGB § 676

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 676
    Anlageberater muss grundsätzlich auf eingeschränkte Veräußerbarkeit eines Kommanditanteils an einem geschlossenen Immobilienfonds hinweisen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 676
    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kommanditanteile an geschlossenem Immobilienfonds ? Pflicht des Anlageberaters zur Beratung des Anlegers über die beschränkte Möglichkeit, die Beteiligung weiterzuveräußern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht über die Veräußerbarkeit eines geschlossenen Immobilienfonds

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Beratungspflichten des Anlageberaters

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 676
    Hinweispflicht des Anlageberaters auf eingeschränkte Wiederverkaufsmöglichkeit eines KG-Anteils an geschlossenem Immobilienfonds

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bezüglich schwer verkäuflicher Anteile geschlossener Immobilienfonds

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anlageberater müssen regelmäßig ungefragt über die eingeschränkte Handelbarkeit von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds aufklären

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    Pflicht zur Aufklärung eines Anlegers über die eingeschränkte Veräußerbarkeit eines Immobilienfondsanteils

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht bezüglich schwer verkäuflicher Anteile geschlossener Immobilienfonds -

  • dr-schulte.de (Kurzinformation)

    Anlegerrechte gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Hinweis der Bank auf fehlenden Zweitmarkt bei geschlossenen Fonds

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Hinweispflicht eines Anlageberaters auf die eingeschränkte Fungibilität eines KG-Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anlageberater muss bei Immobilienfonds über eingeschränkte Veräußerbarkeit aufklären

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 621
  • ZIP 2007, 636
  • MDR 2007, 478
  • VersR 2007, 991
  • WM 2007, 542
  • BB 2007, 465
  • DB 2007, 572
 
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Wird zitiert von ... (195)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Insbesondere muss er den Interessenten über die Eigenschaften und Risiken unterrichten, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ aaO S. 129, vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - XI ZR 355/02 - NJW 2004, 1868, 1869).

    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 aaO).

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Ein Anlageberater unterliegt grundsätzlich weiterreichenden Pflichten als ein Anlagevermittler (vgl. z.B.: Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 -NJW-RR 1993, 1114 f, ferner auch Senatsurteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 - NJW-RR 2006, 109, Rn. 14).

    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO S. 1114 m.w.N.; s. ferner BGHZ 123, 126, 128 f), wobei die konkrete Ausgestaltung der Pflicht entscheidend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (Senat aaO; BGHZ aaO S. 128).

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30. März 2006 - I-6 U 84/05 - juris Rn. 25) hält wohl einen unerfragten Hinweis des Anlageberaters auf die "geringe Fungibilität" des Kommanditanteils gerade auch dann für notwendig, wenn die Anlage der Altersversorgung dienen soll.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Das Urteil beruht aber inhaltlich nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Als unabhängiger individueller Berater, dem weitreichendes persönliches Vertrauen entgegengebracht wird, muss er besonders differenziert und fundiert beraten (Senatsurteil vom 13. Mai 1993 aaO S. 1114 m.w.N.; s. ferner BGHZ 123, 126, 128 f), wobei die konkrete Ausgestaltung der Pflicht entscheidend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (Senat aaO; BGHZ aaO S. 128).
  • OLG Karlsruhe, 23.08.2005 - 17 U 7/05

    Finanzierung der Beteiligung an einem Immobilienfonds durch Darlehensverträge:

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGR 2006, 780, 782) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. August 2005 (17 U 7/05 - juris Rn. 112 f = OLGR 2005, 886 ff insoweit dort nicht abgedruckt), die sich gleichfalls mit Hinweispflichten gegenüber Anlageinteressenten im Zusammenhang mit der Handelbarkeit solcher Kommanditanteile befassen, sind insoweit nicht eindeutig, da sie nicht ganz vergleichbare Sachverhalte betreffen.
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 257/88

    Haftung für Stellvertreter aus Verschulden bei Vertragsschluß für Vertrieb von

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Das Urteil des II. Zivilsenats vom 9. Oktober 1989 (II ZR 257/88 - NJW-RR 1990, 229 f) betraf einen Fall, in dem der Berater wusste, dass der Anleger nicht an einer langfristigen Kapitalanlage interessiert war, und gleichwohl den unzutreffenden Eindruck einer leichten Wiederverkäuflichkeit aktiv förderte (ähnlich der Sachverhalt in BGHZ 167, 239 249, Rn. 26).
  • BGH, 27.10.2005 - III ZR 71/05

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Ein Anlageberater unterliegt grundsätzlich weiterreichenden Pflichten als ein Anlagevermittler (vgl. z.B.: Senatsurteil vom 13. Mai 1993 - III ZR 25/92 -NJW-RR 1993, 1114 f, ferner auch Senatsurteil vom 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05 - NJW-RR 2006, 109, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 26 U 36/05

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Zustandekommen eines Auskunftsvertrages;

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Die Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLGR 2006, 780, 782) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. August 2005 (17 U 7/05 - juris Rn. 112 f = OLGR 2005, 886 ff insoweit dort nicht abgedruckt), die sich gleichfalls mit Hinweispflichten gegenüber Anlageinteressenten im Zusammenhang mit der Handelbarkeit solcher Kommanditanteile befassen, sind insoweit nicht eindeutig, da sie nicht ganz vergleichbare Sachverhalte betreffen.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06
    Das Urteil des II. Zivilsenats vom 9. Oktober 1989 (II ZR 257/88 - NJW-RR 1990, 229 f) betraf einen Fall, in dem der Berater wusste, dass der Anleger nicht an einer langfristigen Kapitalanlage interessiert war, und gleichwohl den unzutreffenden Eindruck einer leichten Wiederverkäuflichkeit aktiv förderte (ähnlich der Sachverhalt in BGHZ 167, 239 249, Rn. 26).
  • OLG Naumburg, 30.08.2005 - 2 W 21/04
  • BGH, 22.03.2011 - XI ZR 33/10

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Zinssatz-Swap-Vertrages

    Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Aufklärungspflichtige darlegen und beweisen, dass er eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06, WM 2007, 542 Rn. 18 und vom 12. Mai 2009 - XI ZR 586/07, WM 2009, 1274 Rn. 17; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694 Rn. 3).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Sofern der Prospekt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln, und er dem Anleger rechtzeitig vor Vertragsschluss überlassen worden ist, kann die Aushändigung eines Prospekts im Einzelfall ausreichen, um den Beratungs- und Auskunftspflichten Genüge zu tun (s. etwa Senat, Versäumnisurteil vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06 - NJW-RR 2007, 621, 622 Rn. 17 sowie Urteile vom 12. Juli 2007 - III ZR 145/06 - NJW-RR 2007, 1692 Rn. 9; vom 19. Juni 2008 aaO Rn. 7; vom 5. März 2009 - III ZR 302/07 - NJW-RR 2009, 687, 688 Rn. 17; vom 5. März 2009 - III ZR 17/08 - WM 2009, 739, 740 Rn. 12 und vom 19. November 2009 aaO S. 120 Rn. 24 m.w.N.; s. auch BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 310/03 - NJW 2005, 1784, 1787 f).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Denn die entsprechenden Kommanditanteile sind - wie die Revision zu Recht ausführt - überhaupt nicht bzw. nur sehr schlecht veräußerbar (BGH Urteile vom 22. Juli 2010 - III ZR 203/09 - NZG 2010, 1026 Rn. 23 und vom 18. Januar 2007 - III ZR 44/06 - NJW-RR 2007, 621 Rn. 16).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06 (1)   

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BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06 (1) (https://dejure.org/2007,9429)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2007 - III ZR 44/06 (1) (https://dejure.org/2007,9429)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - III ZR 44/06 (1) (https://dejure.org/2007,9429)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
    Überdies könnten nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1998 (BFHE 187, 526 ff) bei vorzeitiger Veräußerung sogar steuerliche Nachteile entstehen, weil in der Person des Gesellschafters der - steuerpflichtige - Tatbestand des gewerblichen Grundstückshandels erfüllt sein könne.

    b) Soweit der Beklagte unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 1998 (aaO) herausstellt, dass sich die Fungibilität des Kommanditanteils und die in Aussicht genommenen Steuervorteile auch deshalb ausschlössen, weil bei einer frühzeitigen Veräußerung der Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds in Person des ursprünglichen Anteilsinhabers die Voraussetzungen für einen - steuerpflichtigen - gewerblichen Grundstückshandel erfüllt sein können, ist dies sogar ein zusätzlicher Gesichtspunkt, der für die Pflicht des Anlageberaters spricht, den Interessenten über die Nachteile bei vorzeitiger Veräußerung seiner Anteile aufzuklären.

  • BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97

    A)

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
    Die erwarteten Steuervorteile könnten jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann gesichert eintreten und dauerhaft Bestand haben, wenn der Anleger den Fondsanteil langfristig inne habe, weil die notwendige Absicht der Gewinnerzielung aus der Vermietung der Immobilie ansonsten in Frage stehe (BFHE 171, 45 ff; 192, 559 ff; NV 2006, 1637, 1638 f).

    Schließlich macht der Beklagte mit Blick auf das Verschulden geltend, erst aufgrund der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 5. September 2000 (BFHE 192, 559 ff) und deren Veröffentlichung in der Presse habe ein Anlageberater auf die sich aus der Fungibilität eines Anteils am Immobilienfonds ergebende Vermutung, dass keine Einkunftserzielungsabsicht bestehe, aufmerksam werden können.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
    In seinem Versäumnisurteil, das inhaltlich nicht auf der Säumnis des Beklagten, sondern auf der Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstandes beruht (vgl. BGHZ 37, 79, 81 ff), hat der Senat ausgeführt, auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts sei ein Schadensersatzanspruch des Klägers nicht auszuschließen.
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
    Die erwarteten Steuervorteile könnten jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann gesichert eintreten und dauerhaft Bestand haben, wenn der Anleger den Fondsanteil langfristig inne habe, weil die notwendige Absicht der Gewinnerzielung aus der Vermietung der Immobilie ansonsten in Frage stehe (BFHE 171, 45 ff; 192, 559 ff; NV 2006, 1637, 1638 f).
  • BGH, 18.01.2007 - III ZR 44/06

    Beratungs- und Hinweispflichten eines Anlageberaters bei Vermittlung einer

    Auszug aus BGH, 10.05.2007 - III ZR 44/06
    In der mündlichen Verhandlung am 18. Januar 2007, in der der Beklagte nicht vertreten gewesen ist, hat der Senat durch Versäumnisurteil (ZIP 2007, 636 ff) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 14 U 62/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung im Rahmen des Beitritts zu einem

    Eine fehlerhafte Aufklärung lässt sich insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage nach der Veräußerbarkeit (Fungibilität) der Beteiligungen feststellen, und zwar auch nicht im Lichte der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2007 - III ZR 44/06 - Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 69/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Eine fehlerhafte Aufklärung lässt sich insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage nach der Veräußerbarkeit (Fungibilität) der Beteiligungen feststellen, und zwar auch nicht im Lichte der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2007 - III ZR 44/06 - Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - 14 U 70/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Eine fehlerhafte Aufklärung lässt sich insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage nach der Veräußerbarkeit (Fungibilität) der Beteiligungen feststellen, und zwar auch nicht im Lichte der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2007 - III ZR 44/06 - Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02 - juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2012 - 7 U 46/11

    Anlage in geschlossenen Fonds

    Sie hält das Vorbringen der Beklagten im Zusammenhang mit der Aufklärung über die mangelnde Fungibilität für unzureichend und verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Mai 2007 ( III ZR 44/06 ).
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2011 - 14 U 67/11

    Anforderungen an die Risikoaufklärung der anlageberatenden Bank beim Erwerb von

    Eine fehlerhafte Aufklärung lässt sich insbesondere nicht im Hinblick auf die Frage nach der Veräußerbarkeit (Fungibilität) der Beteiligungen feststellen, und zwar auch nicht im Lichte der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.2007 - III ZR 44/06 - Urt. v. 13.01.2004 - XI ZR 355/02 - juris).
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