Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 30.11.2001 - III B 107/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5868
BFH, 30.11.2001 - III B 107/01 (https://dejure.org/2001,5868)
BFH, Entscheidung vom 30.11.2001 - III B 107/01 (https://dejure.org/2001,5868)
BFH, Entscheidung vom 30. November 2001 - III B 107/01 (https://dejure.org/2001,5868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 115; ; FGO § ... 116; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 4; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 n.F.; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 33a Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 90 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines Verfahrensmangels - Begründungsanforderungen - Amtsermittlungspflicht - Beweiserhebung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Dazu müssen die entsprechenden Prozessvorgänge genau umschrieben werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196, BStBl II 1994, 401, 402, m.w.N.).
  • BFH, 13.03.1995 - XI B 160/94

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    b) Die schlüssige Rüge, das Gericht sei seiner Amtsermittlungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO nicht nachgekommen, erfordert u.a. Angaben dazu, wieso sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 160/94, BFH/NV 1995, 817, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.01.2000 - III B 57/99

    Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert indes insbesondere eine substantiierte Darlegung, was die Kläger bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861, m.w.N.).
  • BFH, 15.06.1999 - III B 10/99

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Unterhaltszahlungen ins Ausland

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Es kann dahingestellt bleiben, welche Rückwirkungen sich auf die auch ohne konkretes Beweisangebot von den Klägern verlangte Sachaufklärung durch das Gericht in Fällen --wie hier-- ergeben, wenn die eine Steuervergünstigung nach § 33a Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit Auslandsbezug geltend machenden Kläger eine gesteigerte Mitwirkungspflicht nach § 76 Abs. 1 Satz 4 FGO i.V.m. § 90 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) trifft (vgl. auch BFH-Beschluss vom 15. Juni 1999 III B 10/99, BFH/NV 1999, 1595, unter Ziff. 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.2000 - I B 8/00

    Verfahrensmängel und Divergenz

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Ferner ist grundsätzlich im Beschwerdeverfahren darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 29. November 2000 I B 8/00, BFH/NV 2001, 624).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 63/89

    Ermäßigung der Einkommensteuer durch gelegentliche Leistungen aufgrund ihrer …

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Indes haben sie weder dargestellt, welche konkreten Beweismittel das FG von sich aus hätte heranziehen müssen, welche Erkenntnisse es aus der Beweiserhebung vermutlich hätte gewinnen können und wie im Sinne der vom FG zutreffend zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. August 1991 III R 63/89, BFH/NV 1992, 101, ständige Rechtsprechung) zugunsten der Kläger dadurch ausnahmsweise auch eine Einmalzahlung an die im Ausland lebenden Eltern des Klägers am Jahresende als Unterhaltszahlung i.S. von § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG über den Monat Dezember 1998 hinaus anzuerkennen gewesen wäre.
  • BFH, 26.09.1996 - V B 39/96

    Hinzuschätzung einer Nachkalkulation von erwirtschafteten Entgelten zur Erhebung …

    Auszug aus BFH, 30.11.2001 - III B 107/01
    Vor allem aber muss das vermutliche Beweisergebnis und dessen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens dargelegt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 26. September 1996 V B 39/96, BFH/NV 1997, 352, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2002 - VII B 203/02

    Vorschriftswidriges Verbringen einer Ware in das Zollgebiet der Gemeinschaft

    Die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert eine substantiierte Darlegung, was der Kläger bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Juli 1999 VII B 342/98, BFH/NV 2000, 194, 195 …sowie vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335, 1336; BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 28.08.2003 - VII B 71/03

    NZB: Darlegung von Zulassungsgründen

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526;… Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192, 194).
  • BFH, 01.10.2002 - VII B 91/02

    Zeugnisverweigerungsrecht; Zwischenurteil - Verlesung einer Zeugenaussage

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert zudem eine substantiierte Darlegung, was der Kläger bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH, Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).

    Die schlüssige Rüge eines Verstoßes gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) erfordert insbesondere die Darlegung, warum sich dem FG eine weitere Sachverhaltsaufklärung hätte aufdrängen müssen, obwohl der Kläger selbst solche Ermittlungen nicht beantragt hat, und was das Ergebnis dieser Ermittlungen gewesen wäre (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2002, 526, …sowie vom 27. Februar 2002 VII B 113/01, BFH/NV 2002, 941, 942).

  • BFH, 19.07.2007 - XI B 188/06

    Inhalt einer Betriebsaufgabeerklärung

    Rügt ein Beteiligter die Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 96 Abs. 2 FGO) durch eine sog. Überraschungsentscheidung, muss er substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich vor dem FG nicht habe äußern können, dass das Urteil auf einen rechtlichen tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt ist, mit dem auch ein Kundiger nach dem bisherigen Verfahren nicht zu rechnen brauchte und was er bei rechtzeitiger Gewährung des rechtlichen Gehörs Entscheidungserhebliches vorgetragen hätte (ständige Rechtsprechung;… vgl. z.B. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 119 Rz 14, m.w.N.;… BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2003 III B 94/02, BFH/NV 2003, 1591;… vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 19.04.2005 - III B 19/04

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht; Verbot der Schlechterstellung, aber …

    Zudem verlangt eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 96 Abs. 2 FGO), wenn sie sich --wie im Streitfall-- auf einzelne Feststellungen bzw. rechtliche Gesichtspunkte bezieht, dass der Beschwerdeführer im Einzelnen dartut, wozu er sich nicht habe äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) bei Berücksichtigung dieses Sachvortrags anders hätte ausfallen können (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574; vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 10.07.2006 - VIII B 194/05

    Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsermittlung; Vorliegen einer …

    Ferner ist grundsätzlich darzutun, weshalb das angefochtene Urteil i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO auf dem vermeintlichen Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2003 - VII B 123/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht

    Die schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes; § 96 Abs. 2 FGO) erfordert grundsätzlich unter anderem eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. Beschluss des BFH vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526;… Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2002 VII B 91/02, BFH/NV 2003, 192, 194).
  • BFH, 25.10.2006 - I B 64/06

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen; Verletzung der Sachaufklärungspflicht und …

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) erfordert insbesondere eine substantiierte Darlegung, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 02.10.2006 - II B 183/05

    Anforderungen an Rüge eines Verfahrensmangels

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs erfordert substantiierte Darlegungen, was der Beschwerdeführer bei einer ausreichenden Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts geführt hätte (z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526;… vom 28. August 2003 VII B 71/03, BFH/NV 2004, 493).
  • BFH, 16.09.2005 - III S 2/05

    PKH für NZB

    Es ist nicht ersichtlich, wozu die Antragstellerin sich im finanzgerichtlichen Verfahren nicht hat äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2003 X B 135/02, BFH/NV 2003, 1574, und vom 30. November 2001 III B 107/01, BFH/NV 2002, 526).
  • BFH, 04.04.2003 - VII B 339/02

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht