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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2004 - III B 176/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,14319
BFH, 29.06.2004 - III B 176/03 (https://dejure.org/2004,14319)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2004 - III B 176/03 (https://dejure.org/2004,14319)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2004 - III B 176/03 (https://dejure.org/2004,14319)
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    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Altern. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Erlass bestandskräftig festgesetzter ESt aus gewinnerhöhender Auflösung eines negativen Kapitalkontos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.02.2002 - VII B 141/01

    NZB; neues Zulassungsrecht; Wahrung der Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
    Zwar soll --worauf der Kläger zutreffend hinweist-- mit den neu gefassten Zulassungsgründen seit 1. Januar 2001 eine Revision auch dann ermöglicht werden, wenn dem FG bei der Auslegung und Anwendung des Rechts schwerwiegende Fehler unterlaufen sind, die geeignet sind, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (z.B. BFH-Beschluss vom 14. Februar 2002 VII B 141/01, BFH/NV 2002, 798).
  • BFH, 25.06.2002 - X B 199/01

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
    Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2003 - IV B 195/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
    d) Soweit mit dem Hinweis auf weitere Unterlagen, welche die ausschließlich betriebliche Nutzung des PKW 1 belegen, mangelnde Sachaufklärung (§ 76 Abs. 1 FGO) gerügt werden soll, fehlt es neben der substantiierten Bezeichnung der Belege schon an dem Vortrag, warum diese Belege nicht dem FG vorgelegt worden sind bzw. warum sich die entsprechende Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437).
  • BFH, 28.06.2002 - III B 41/02

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

    Auszug aus BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
    Soweit damit gerügt werden soll, das FG habe bei seiner Überzeugungsbildung eine nach Aktenlage feststehende Tatsache nicht berücksichtigt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), fehlt die substantiierte Darlegung, dass das FG diese aktenkundigen Tatsachen nicht gewürdigt hat und dass diese Tatsachen auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sind (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 17.07.2002 - IX B 199/01

    Objektbeschränkung nach § 6 EigZulG; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 29.06.2004 - III B 176/03
    Verstöße gegen anerkannte Schätzungsgrundsätze, Denkgesetze und Erfahrungssätze sind revisionsrechtlich grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 IX B 199/01, BFH/NV 2002, 1332, m.w.N.).
  • BFH, 10.07.2013 - IX B 25/13

    Rüge der Rechtsbeugung und des unfairen Verfahrens; fehlerhafte Beweiswürdigung

    Rn. 3 b) Auch wird das Recht des Klägers auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes) nicht durch eine --im Übrigen dem materiellen Recht zuzuordnende-- (vermeintlich) fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung seitens des FG verletzt (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1998 III B 63/98, BFH/NV 1999, 642; vom 29. Juni 2004 III B 176/03, juris), zumal der --auch fachkundig vertretene-- Kläger (in der über fünfstündigen mündlichen Verhandlung) hinreichend Gelegenheit hatte, in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu den Zeugenaussagen Stellung zu nehmen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. Mai 2007 XI B 71/06, BFH/NV 2007, 1685, und in BFH/NV 1999, 642).
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