Rechtsprechung
| BFH, 03.01.2011 - III B 204/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides
- openjur.de
Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung; Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 6, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 40 Abs 2, EStG § 26 Abs 1 S 1, EStG § 10d Abs 4, ZPO § 894 S 1, FGO § 76 Abs 1
Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides - rechtsinformationen.bund.de
Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 6 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 40 Abs 2 FGO, § 26 Abs 1 S 1 EStG 1997
Sachaufklärungspflicht des FG hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung - Anfechtung eines auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Fortbildung des Rechts; Vorliegen eines die Zulassung der Revision rechtfertigenden Verfahrensmangels
- datenbank.nwb.de
Feststellungen eines Zivilgerichts zur Frage des dauernden Getrenntlebens der Ehegatten für die steuerliche Beurteilung durch das Finanzamt und die Finanzgerichte nicht bindend; fehlende Beschwer für die Klage gegen einen auf 0 Euro lautenden Einkommensteuerbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 29.09.2009 - 8 K 346/06
- BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02
Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Im Übrigen sehen die Zivilgerichte einen Ehegatten --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Zustimmung-- selbst dann als verpflichtet an, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überhaupt besteht (…vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2004 XII ZR 128/02, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2005, 13). - BFH, 14.07.2009 - IX R 52/08
Erstmalige gesonderte Verlustfeststellung bei negativem Gesamtbetrag der …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Das Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 4 EStG ist gegenüber dem Festsetzungsverfahren selbständig (BFH-Urteile vom 2. August 2006 XI R 65/05, BFHE 214, 492, BStBl II 2007, 921; vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453). - BFH, 02.08.2006 - XI R 65/05
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs unter Einbeziehung verjährter …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Das Verfahren der gesonderten Feststellung nach § 10d Abs. 4 EStG ist gegenüber dem Festsetzungsverfahren selbständig (BFH-Urteile vom 2. August 2006 XI R 65/05, BFHE 214, 492, BStBl II 2007, 921; vom 14. Juli 2009 IX R 52/08, BFHE 225, 453).
- BFH, 18.07.1996 - III R 90/95
Voraussetzung für eine Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Vielmehr hätte das FG tatsächlichen Zweifeln nachzugehen gehabt, die sich ihm nach dem Vortrag des Klägers hätten aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 1996 III R 90/95, BFH/NV 1997, 139). - BFH, 25.10.1988 - IX R 53/84
Zur Ersetzung der beim Realsplitting erforderlichen Zustimmung durch Verurteilung …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Hieran muss sich der Kläger festhalten lassen (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 IX R 53/84, BFHE 155, 99, BStBl II 1989, 192). - BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83
Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Rn. 11 Ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers für eine Anfechtung des auf 0 EUR lautenden Einkommensteuerbescheides ergibt sich auch nicht ausnahmsweise daraus, dass er --soweit die Voraussetzungen für die Ausübung des Wahlrechts nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG überhaupt erfüllt sind-- die getrennte Veranlagung begehrt, und nach Eintritt der Bestandskraft des in Frage stehenden Steuerbescheides eine bereits getroffene Wahl der Veranlagungsart nicht mehr widerrufen werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 1988 VIII R 432/83, BFHE 155, 83, BStBl II 1989, 225). - BFH, 07.02.2005 - III B 101/04
Grundsätzliche Bedeutung - Zusammenveranlagung
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Im Übrigen sehen die Zivilgerichte einen Ehegatten --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs auf Zustimmung-- selbst dann als verpflichtet an, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) überhaupt besteht (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2005 III B 101/04, BFH/NV 2005, 1083; Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2004 XII ZR 128/02, Die Information über Steuer und Wirtschaft 2005, 13). - BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00
Beschwer
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Über einen höheren Verlustabzug kann nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465, m.w.N.). - BFH, 09.11.2009 - III B 188/08
Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Abgrenzung …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Die Zurückverweisung ist ermessensgerecht, wenn auch im Falle der Zulassung das Revisionsverfahren voraussichtlich zur Aufhebung des FG-Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das FG führt (Senatsbeschluss vom 9. November 2009 III B 188/08, BFH/NV 2010, 667). - BFH, 15.10.2009 - IV B 123/08
Ansatz des Betriebsvermögens bei Einbringung eines Betriebs in eine …
Auszug aus BFH, 03.01.2011 - III B 204/09
Insbesondere muss es den Inhalt der vorgelegten Akten und das Vorbringen der Beteiligten (quantitativ) vollständig und (qualitativ) einwandfrei berücksichtigen (BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2009 IV B 123/08, BFH/NV 2010, 625).
- BFH, 17.06.2026 - II R 1/24
Zahlungen an einen Dritten als Gegenleistung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG
Übernimmt das FG Beweisergebnisse aus anderen Verfahren (zum Beispiel aus einem Zivilprozess), muss das Urteil aber erkennen lassen, dass sich das FG eine eigene Überzeugung gebildet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 03.01.2011 - III B 204/09, BFH/NV 2011, 638, Rz 6; Krumm in Tipke/Kruse, § 96 FGO Rz 11). - BFH, 25.06.2014 - I R 29/13
Formeller Bilanzenzusammenhang - Fehlerhafte Aktivierung von Beteiligungen an …
Rn. 12 a) Ersteres entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung (…z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. April 2010 IX B 139/09, BFH/NV 2010, 1626; vom 3. Januar 2011 III B 204/09, BFH/NV 2011, 638;… zum fehlenden Abhängigkeitsverhältnis von Körperschaftsteuer- und Feststellungsbescheid s. BFH-Beschluss vom 26. August 2010 X B 219/09, BFH/NV 2011, 50;… zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 8. Dezember 2010, BGBl I 2010, 1768, BStBl I 2010, 1394 s. Senatsurteil vom 23. Oktober 2013 I R 55/12, BFH/NV 2014, 903). - FG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - 3 K 77/10
Berücksichtigung von Sachverhaltsänderungen gem. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO bei …
Über einen höheren Verlustabzug kann insoweit nur im Verfahren über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags entschieden werden (…vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000, XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465; Beschluss vom 3.1.2011, III B 204/09, BFH/NV 2011, 638); daher stellte ein Antrag auf Änderung das Verlustfeststellungsbescheides das zutreffende Mittel zur Verfolgung des klägerischen Begehrens dar (siehe auch BFH-Urteil vom 20. November 2012, IX R 34/12, BStBl II 2013, 378). - BFH, 17.08.2012 - III B 38/12
Beteiligtenvernehmung als Mittel zur Sachverhaltsaufklärung durch das …
Auf die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hob der Senat mit Beschluss vom 3. Januar 2011 III B 204/09 (BFH/NV 2011, 638) das finanzgerichtliche Urteil --soweit es die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2000 betraf-- wegen eines Verfahrensmangels auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.
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