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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.2005 - III B 34/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10416
BFH, 24.01.2005 - III B 34/04 (https://dejure.org/2005,10416)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2005 - III B 34/04 (https://dejure.org/2005,10416)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - III B 34/04 (https://dejure.org/2005,10416)
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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56
    Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.06.2002 - XI R 21/99

    Abfärbewirkung; Ausgliederung von Tätigkeitsbereichen bei PersG

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485; vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.06.2002 - XI R 8/97

    Wiedereinsetzung; Beschwerdeeinlegung durch neuen Bevollmächtigten

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
    Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist den Klägern als ihr eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 84 Satz 1, § 85 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss vom 25. Juni 2002 XI R 8/97, BFH/NV 2002, 1468).
  • BFH, 28.01.2003 - X B 84/02

    Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
    Als fachkundigem Prozessbevollmächtigten musste ihm ohne weiteres einsichtig sein, dass Zustellungen an verschiedene Personen keineswegs stets zeitgleich bewirkt werden (z.B. zum maßgebenden Zustellungszeitpunkt bei Zustellungen an mehrere, verschiedene Bevollmächtigte BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 X B 84/02, BFH/NV 2003, 648).
  • BFH, 24.06.2002 - X B 190/01

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485; vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2002 - IV B 56/01

    Wiedereinsetzung; fehlerhafte Fristberechnung

    Auszug aus BFH, 24.01.2005 - III B 34/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 2002 IV B 56/01, BFH/NV 2002, 1484, 1485;… vom 24. Juni 2002 X B 190/01, BFH/NV 2002, 1554, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2007 - I B 74/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Eigenverschulden des …

    Die Fristversäumnis durch einen rechtskundigen Prozessvertreter kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 526; vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720;… vom 15. Juni 2005 VI B 184/04, BFH/NV 2005, 1623;… vom 29. März 2007 VIII R 52/06, BFH/NV 2007, 1515).

    Für einen Bevollmächtigten unvermeidbar und unvorhersehbar kann das Büroversehen einer ansonsten zuverlässig arbeitenden Büroangestellten sein, nicht aber sein eigenes Versehen, mag ihm dies auch nur bei der technischen bzw. mechanischen Bearbeitung eines Schriftsatzes widerfahren (…z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 526; in BFH/NV 2005, 720).

  • BFH, 15.06.2005 - VI B 184/04

    NZB: Versäumung der Begründungsfrist, Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Die Fristversäumnis durch einen rechtskundigen Prozessvertreter kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720).

    Sollte die Prozessbevollmächtigte der Kläger geglaubt haben, mit dem Einreichen der Beschwerdebegründung bis zu vier Wochen nach Mitteilung des Aktenzeichens warten zu können, würde dieser Irrtum ebenfalls keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen können (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 720).

  • BFH, 02.11.2006 - VIII B 111/06

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Einlegung einer …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter die Fristversäumnis nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720, m.w.N.).

    Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ist den Klägern als ihr eigenes Verschulden zuzurechnen (§ 155 FGO i.V.m. § 84 Satz 1, § 85 Abs. 2 ZPO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 720).

  • FG Köln, 13.06.2007 - 11 K 3243/06

    Anforderungen an das Wirksamwerden und die Bekanntgabe eines Steuerbescheides; …

    Bei Beteiligung rechtskundiger Prozessvertreter kann eine Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden kann (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 24.1.2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720).
  • BFH, 31.01.2011 - III B 98/09

    Wiedereinsetzung bei "Platten-Crash" der Computeranlage und fehlerhafter …

    Rn. 5 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (z.B. Senatsbeschluss vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720, m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2008 - III B 116/07

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltspflichten bei Mandatsübergang

    Die Fristversäumnis durch einen rechtskundigen Prozessvertreter kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 526; vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720;… vom 15. Juni 2005 VI B 184/04, BFH/NV 2005, 1623;… vom 29. März 2007 VIII R 52/06, BFH/NV 2007, 1515).
  • FG Niedersachsen, 15.05.2024 - 9 K 151/23

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens innerhalb der durch das …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falls angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (vgl. BFH, Beschlüsse vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720; …und vom 31. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823).
  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 2 K 215/17

    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines angestellten Steuerberaters bei …

    Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH kann bei der Beteiligung von rechtskundigen Prozessbevollmächtigten die Fristversäumung nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (…z. B. BFH-Beschluss vom 31.01.2011 - III B 98/09, BFH/NV 2011, 823; vom 24.01.2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720, m. w. N.).
  • FG Münster, 31.08.2023 - 10 K 2110/19

    Hinzuschätzungen aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Buchführung und Zweifeln an …

    Berufsträger sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn sie die "äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt" haben walten lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16.8.1993 - VII B 163/93, BFH/NV 1994, 385; vom 24.1.2005 - III B 34/03, BFH/NV 2005, 720;… vom 22.2.2019 - IX B 99/18, BFH/NV 2019, 573;… vom 10.12.2019 - VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375).
  • FG München, 25.11.2025 - 5 K 2420/23

    Formanforderungen an die elektronische Klageeinreichung durch Steuerberater und …

    Der Vertreter ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH nur dann ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, wenn er die "äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt" hat walten lassen (Ständige Rspr.: vgl. nur BFH-Beschluss vom 24. Januar 2005 III B 34/04, BFH/NV 2005, 720, Rz. 10, m.w.N.;… BFH-Urteil vom 17. März 2010 X R 57/08, BFH/NV 2010, 1780, Rz. 18;… BFH-Beschlüsse vom 30. Januar 2011 III B 98/09, BFH/NV 2011, 823, Rz. 5;… vom 15. Mai 2015 II R 28/14, BFH/NV 2015, 1262, Rz. 10 ff.;… vom 22. Februar 2019 IX B 99/18, BFH/NV 2019, 573, Rz. 5;… vom 10. Dezember 2019 VIII R 19/17, BFH/NV 2020, 375, Rz. 8).
  • FG Münster, 20.06.2024 - 5 K 150/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Klagefrist

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