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Rechtsprechung
   BFH, 07.09.2000 - III R 33/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4844
BFH, 07.09.2000 - III R 33/96 (https://dejure.org/2000,4844)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2000 - III R 33/96 (https://dejure.org/2000,4844)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2000 - III R 33/96 (https://dejure.org/2000,4844)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Judicialis

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § ... 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 171 Abs. 10; ; AO 1977 § 171 Abs. 3; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; BGB § 133 des; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 15a Abs. 4; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4; ; EStG § 11 Abs. 2; ; EStG § 11 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Gesellschaftsvertrag - Stille Gesellschaft - Negatives Sonderkonto - Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Verluste - Stille Beteiligung - Änderungsbescheid - Festsetzungsfrist - Einkommenssteuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsumfang der Klage; Bindungsumfang eines Feststellungsbescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 162 Abs 2 Nr 2, AO 1977 § 171 Abs 3
    Antrag; Begründung; Bestandskraft; Einspruch; Verjährung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Zwar wird bei den Gewinnanteilen des beherrschenden Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft der Zufluss der (positiven) Kapitaleinnahmen in der Regel nicht erst mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht, sondern bereits nach Jahresabschlussfeststellung und Beschlussfassung über die Gewinnverwendung angenommen (…vgl. Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 20 Rz. 31, m.w.N. auch zur Rechtsprechung; vgl. ferner nunmehr auch Beschluss des Großen Senats des BFH zur phasengleichen Bilanzierung vom 7. August 2000 GrS 2/99, BFHE ..., Deutsches Steuerrecht 2000, 1682, Der Betrieb 2000, 1993).

    Dabei kann dahin stehen, ob diese Rechtsprechung nicht ohnehin durch den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 7. August 2000 GrS 2/99 überholt ist.

  • BFH, 27.03.1996 - I R 182/94

    Berufsbildende Einrichtung - Anerkennung als Ersatzschule - Gewerbesteuer - …

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    An dieser Rechtsprechung hat sich auch nichts durch neuere Entscheidungen des BFH geändert, die eine verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ablauf der Festsetzungsfrist nicht mehr für zulässig halten, da der Rechtsbehelfsantrag im Regelfall nur auf eine Herabsetzung der Steuer abziele (vgl. u.a. Urteil des BFH vom 27. März 1996 I R 182/94, BFHE 180, 444, BStBl II 1997, 449).

    Diese neue Rechtsprechung steht, wie der BFH in dem Urteil in BFHE 180, 444, BStBl II 1997, 449 ausdrücklich betont hat, nicht im Widerspruch zu seiner Rechtsprechung, dass ohne Vorliegen besonderer Umstände nicht die Beschränkung eines Rechtsbehelfsantrags unterstellt werden kann.

  • BFH, 19.02.1991 - VIII R 106/87

    Zeitpunkt der Aktivierung des Gewinnanspruchs des typisch stillen Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Auch die Rechtsprechung des BFH, wonach ein Gewinnanspruch eines stillen Gesellschafters an einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft bereits mit Ablauf des Wirtschaftsjahres realisiert ist, in dem der Gewinn bei der Kapitalgesellschaft erwirtschaftet wurde (BFH-Urteil vom 19. Februar 1991 VIII R 106/87, BFHE 164, 34, BStBl II 1991, 569), rechtfertigt im Streitfall keine Berücksichtigung des erhöhten Verlustanteils bereits im Streitjahr.
  • BFH, 14.12.1995 - IV R 106/94

    Keine Auswirkungen von nachträglichen Einlagen eines beschränkt haftenden …

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Handelt es sich dabei nur um einen Teilbetrag des Verlustanteils, weil nur in Höhe dieses Teilbetrages ein negatives Einlagenkonto entsteht und daher der andere Teil des Verlustanteils noch ausgleichsfähig ist, wird mit der Feststellung des verrechenbaren Teilbetrages des Verlustanteils zwar zwangsläufig auch der andere Teilbetrag festgestellt, der ausgleichsfähig ist (…vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Mai 1995 III B 113/94, BFH/NV 1995, 971; Urteil des BFH vom 14. Dezember 1995 IV R 106/94, BFHE 179, 368, BStBl II 1996, 226).
  • BFH, 22.07.1997 - VIII R 57/95

    Kapitaleinkünfte beim Schneeballsystem

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der sich der erkennende Senat auch für den Streitfall anschließt, setzt die Berücksichtigung eines auf den typisch stillen Gesellschafter entfallenden Verlustanteils voraus, dass der Verlustanteil im Jahresabschluss des Unternehmens festgestellt oder vom FA geschätzt worden und im Streitjahr von der Kapitaleinlage des stillen Gesellschafters abgebucht worden ist (BFH-Urteil vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen …

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Bei einer Anfechtung eines Steuerbescheides wegen eines bestimmten Betrages oder eines bestimmten Sachverhalts sei nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87 (BFHE 159, 4, BStBl II 1990, 327) nicht von einer bloßen Teilanfechtung auszugehen.
  • BFH, 11.05.1995 - IV R 44/93

    Verlustverrechnung - Verlustanteil - Umwandlung

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Dies folgt daraus, dass die Entscheidung über die Frage, wer an dem von der atypisch stillen Gesellschaft erzielten Gewinn oder Verlust beteiligt ist und wie sich dieser Gewinn oder Verlust auf die einzelnen Gesellschafter (Mitunternehmer) verteilt, für die atypisch stille Gesellschaft in dem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 mit bindender Wirkung für das Feststellungsverfahren nach § 15a Abs. 4 EStG zu treffen ist (BFH-Urteile vom 11. Mai 1995 IV R 44/93, BFHE 177, 466;… vom 11. November 1997 VIII R 39/94, BFH/NV 1998, 1078).
  • BFH, 11.12.1997 - III R 14/96

    Einkünftefeststellung bei Zebragesellschaften

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Danach erstreckt sich die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Allgemeinen, d.h. wenn sich aus dem Feststellungsbescheid nichts deutlich anderes ergibt, auf die von dem Feststellungs-FA im Rahmen des gesetzlich vorgegebenen Umfangs zu prüfenden und festzustellenden Besteuerungsgrundlagen (Urteil des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1997 III R 14/96, BFHE 185, 177, BStBl II 1999, 401).
  • BFH, 05.02.1992 - I R 76/91

    Umfang der Fristhemmung durch Einspruchseinlegung

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Diese Auffassung des Senats entspricht der mittlerweile ständigen Rechtsprechung des BFH, wonach einem Rechtsbehelfsführer der Wille zu einer bindenden Beschränkung des Antrags ohne Vorliegen besonderer Umstände nicht unterstellt werden kann (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 5. Februar 1992 I R 76/91, BFHE 168, 1, BStBl II 1992, 995).
  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 07.09.2000 - III R 33/96
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III R 61/91 (BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592) tritt eine Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3 AO 1977 zwar nur insoweit ein, als der Steuerbescheid angefochten worden ist.
  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 53/84

    Keine gesonderte Feststellung von Einkünften bei einer typischen Unterbeteiligung

  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 39/94

    Umwandlung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste

  • BFH, 08.05.1995 - III B 113/94

    Aufwendungen eines Kommanditisten nach Liquidation der Gesellschaft

  • FG Baden-Württemberg, 19.04.1996 - 9 K 209/92

    Aufwendungen für eine "medizinische Trainingstherapie" als aussergewöhnliche …

  • BFH, 18.04.2007 - XI R 47/05

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen Vollabhilfebescheid

    Dieser Antrag konnte nicht dahin verstanden werden, dass die Kläger die Steuerfestsetzung im Übrigen mit der Antragstellung unanfechtbar werden lassen wollten (…vgl. auch BFH-Urteile vom 23. April 2003 IX R 28/00, BFH/NV 2003, 1140, m.w.N.; vom 7. September 2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 415; vgl. auch Birkenfeld in HHSp, § 367 AO Rz 122;… Klein/ Brockmeyer, a.a.O., § 357 Rz 17, m.w.N.;… Szymczak in Koch/ Scholtz, a.a.O., § 357 Rz 4/2).
  • BFH, 16.10.2007 - VIII R 21/06

    Zeitpunkt der Verlustzurechnung bei einem stillen Gesellschafter, kein …

    Erforderlich ist hierfür, dass der Geschäftsinhaber den Jahresabschluss festgestellt hat und der Verlustanteil des stillen Gesellschafters berechnet worden ist (grundlegend BFH-Urteil vom 10. November 1987 VIII R 53/84, BFHE 151, 434, BStBl II 1988, 186; bestätigt im BFH-Urteil in BFHE 199, 477, BStBl II 2002, 858; ferner BFH-Urteile vom 22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755; vom 7. September 2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 415).
  • FG München, 19.03.2024 - 6 K 820/21

    Steuerliche Geltendmachung eines negativen Einlagenkontos eines stillen …

    Die Bindungswirkung erstrecke sich lediglich auf die bei einem typisch still Beteiligten nicht ausgleichsfähigen Verlustanteile aufgrund negativer Einlagekonten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 07.09.2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 415).

    Für eine typisch stille Gesellschaft sind die Einkünfte daher nicht nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a) AO gesondert und einheitlich festzustellen (BFH-Urteil vom 07.09.2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 415).

    Im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 15a EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die Einlage des stillen Gesellschafters fortzuschreiben (BFH-Urteil vom 07.09.2000 III R 33/96, BFH/NV 2001, 415 zur Bindungswirkung der Feststellung bei einer typisch stillen Beteiligung).

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