Rechtsprechung
| BFH, 14.04.2021 - III R 36/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 31 S 3, AO § 37 Abs 2, AO § 38, AO § 44, EGV 883/2004 Art 68, EGV 987/2009 Art 6, EGV 987/2009 Art 60, EGV 987/2009 Art 73, EStG VZ 2017
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- rechtsinformationen.bund.de
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 S 3 EStG 2009, § 37 Abs 2 AO, § 38 AO, § 44 AO, Art 68 EGV 883/2004
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten - IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Kindergeld; Anspruchskonkurrenz bei länderübergreifenden Sachverhalten innerhalb der EU; Rechtsfolgen eines Ausgleichsanspruchs zwischen den Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs der ...
- Betriebs-Berater
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- rechtsportal.de
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückforderung von Kindergeld - bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen Kindergeldberechtigten bei möglichem Ausgleichsanspruch gegen Mitgliedstaat
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Rückforderung von zu Unrecht gezahltem Kindergeld bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Kindergeld
- Festsetzung des Kindergeldes
- Rückforderung von Kindergeld
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18
- BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
- BFH - III R 26/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- BFHE 273, 54
- FamRZ 2021, 1529
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- FG Niedersachsen, 26.05.2020 - 6 K 263/18
Rückforderung von Kindergeld gegenüber einem Ausländer
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 26.05.2020 - 6 K 263/18 aufgehoben, soweit der Klage gegen den Rückforderungsbescheid vom 03.07.2018 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 12.09.2018 stattgegeben wurde.das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26.05.2020 - 6 K 263/18 aufzuheben, soweit die Rückforderung des Kindergeldes durch die Familienkasse von der Klägerin durch das FG aufgehoben wurde und die Klage auch insoweit abzuweisen.
- BFH, 09.05.2012 - I R 73/10
Änderung widerstreitender Steuerfestsetzungen: Berücksichtigung ausländischer …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Damit wird die Ausübung der durch die Unionsrechtsordnung verliehenen Rechte des Kindergeldberechtigten auch nicht praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert --Effektivitätsgrundsatz-- (vgl. BFH-Urteil vom 09.05.2012 - I R 73/10, BFHE 238, 1, BStBl II 2013, 566, Rz 19, m.w.N.). - BFH, 10.03.2016 - III R 29/15
Rückforderung des an das Kind ausgezahlten Kindergeldes vom …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Der Rückzahlungsanspruch besteht vielmehr auch dann, wenn den Leistungsempfänger an der Fehlleistung kein Verschulden trifft oder wenn er diese nicht einmal erkannt hat (Senatsurteil vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278, Rz 24).
- BFH, 09.07.2019 - X R 35/17
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Der Rückforderungsanspruch ist Ausdruck eines übergeordneten und allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit etwas zu Unrecht erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 09.07.2019 - X R 35/17, BFHE 264, 421, BStBl II 2019, 668, Rz 28;… BFH-Beschluss vom 22.07.2014 - VII R 38/13, BFH/NV 2014, 1721, Rz 10, m.w.N.). - BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Wird ein Bescheid über die Bewilligung von Kindergeld aufgehoben, steht mit Ergehen dieses Aufhebungsbescheids, solange dessen Vollzugsfolgen fortbestehen, fest, dass das auf der Grundlage des Bewilligungsbescheids gezahlte Kindergeld zu Unrecht geleistet worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24.08.2001 - VI R 83/99, BFHE 196, 278, BStBl II 2002, 47;… BFH-Beschluss vom 22.01.2004 - VIII B 289/03, BFH/NV 2004, 759). - BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13
Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Auch wenn sich dieser gegen den vorrangig zuständigen Mitgliedstaat auf Erstattung einer des nachrangig zuständigen Mitgliedstaats gezahlten Familienleistung richtet, kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass der in § 37 Abs. 2 AO geregelte Anspruch auf der Umkehrung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i.S. des § 37 Abs. 1 AO beruht (vgl. BFH-Urteil vom 12.11.2013 - VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359). - BFH, 15.07.2010 - III R 32/08
Grobes Verschulden durch Verletzung der Mitwirkungspflicht im Kindergeldrecht - …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Es ist auch geklärt, dass es für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden --mithin auf die formelle Bescheidlage-- ankommt und nicht auf den abstrakten materiell-rechtlichen Kindergeldanspruch (vgl. Senatsurteil vom 15.07.2010 - III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237). - BFH, 11.07.2001 - VII R 28/99
Rechtmäßigkeit eines vor Ablauf der Zahlungsverjährung des Steueranspruchs …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Rn. 17 d) Der schwedische Leistungsträger war im Streitfall wegen dieses gegen die Klägerin gerichteten Rückforderungsanspruch auch nicht Gesamtschuldner (§ 44 AO) mit der Folge, dass bei der Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners es grundsätzlich in das Ermessen der Behörde nach § 44 Abs. 1 Satz 1 AO gestellt ist, an wen sie sich wendet (vgl. BFH-Urteile vom 18.03.1987 - II R 35/86, BFHE 149, 267, BStBl II 1987, 419; vom 08.08.1991 - V R 19/88, BFHE 165, 307, BStBl II 1991, 939; BFH-Beschluss vom 11.07.2001 - VII R 28/99, BFHE 195, 510, BStBl II 2002, 267). - BFH, 18.09.2012 - VII R 53/11
FA kann eine Überweisung nicht von einem Kreditinstitut zurückfordern, welches …
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S. des § 37 Abs. 2 AO derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre --vermeintlich oder tatsächlich bestehende-- abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (…BFH-Urteile vom 23.10.2012 - VII R 63/11, BFH/NV 2013, 689, und vom 18.09.2012 - VII R 53/11, BFHE 239, 292, BStBl II 2013, 710, Rz 13, m.w.N.). - BFH, 28.01.2010 - III B 37/09
Rückforderung von Kindergeld: Treu und Glauben
Auszug aus BFH, 14.04.2021 - III R 36/20
Dem Verhalten der Familienkasse muss die konkludente Zusage zu entnehmen sein, dass der Kindergeldempfänger mit einer Rückforderung des Kindergeldes nicht zu rechnen braucht (z.B. Senatsbeschluss vom 28.01.2010 - III B 37/09, BFH/NV 2010, 837, m.w.N.). - BFH, 18.03.1987 - II R 35/86
Auskunftsverlangen - Haftungsschuldner - Steuerschuld - Zulässigkeit - …
- BFH, 08.08.1991 - V R 19/88
Umfang der Haftung des Leistungsempfängers (§ 18 Abs. 8 UStG, § 55 UStDV); i. d. …
- BFH, 22.01.2004 - VIII B 289/03
Rückforderung von Kindergeld
- BFH, 23.10.2012 - VII R 63/11
Rückforderung einer rechtsgrundlosen Zahlung des FA vom Kreditinstitut
- BFH, 27.02.2007 - III B 1/06
Kindergeld: Rückforderungsanspruch, Verwirkung
- BFH, 22.07.2014 - VII R 38/13
Rückforderung von durch einen verheirateten Finanzamts-Sachbearbeiter …
- FG Hessen, 04.09.2025 - 11 K 566/21
Verlässt ein volljähriges Enkelkind sein innerhalb der Wohnung der Großmutter …
a) Wird ein Bescheid über die Bewilligung von Kindergeld aufgehoben - wie vorliegend der Festsetzungsbescheid der Beklagten vom 24.08.2017 mit Bescheid derselben vom 01.12.2020 -, steht nämlich mit Ergehen dieses Aufhebungsbescheids, solange dessen Vollzugsfolgen fortbestehen, fest, dass das auf der Grundlage des Bewilligungsbescheids gezahlte Kindergeld zu Unrecht geleistet worden ist; für die Frage, ob Kindergeld behalten werden darf oder zurückzuzahlen ist, kommt es auf das Vorliegen von Kindergeldfestsetzungs- oder Aufhebungsbescheiden - mithin auf die formelle Bescheidlage - an und nicht auf den abstrakten materiell-rechtlichen Kindergeldanspruch (vgl. statt aller nur BFH-Urteil vom 14.04.2021 - III R 36/20, BStBl II 2022, 337, m.w.N.).b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2 AO derjenige, demgegenüber die Finanzbehörde oder Familienkasse ihre - vermeintlich oder tatsächlich bestehende - abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will (…vgl. nur BFH-Urteile vom 10.03.2016 - III R 29/15, BFH/NV 2016, 1278; vom 14.04.2021 - III R 1/20, BStBl II 2021, 700; vom 14.04.2021 - III R 36/20, BStBl II 2022, 337, jeweils m.w.N.).
c) § 37 Abs. 2 AO setzt kein Verschulden aufseiten des Leistungsempfängers voraus (vgl. hierzu und zum Folgenden statt aller nur BFH-Urteil vom 14.04.2021 - III R 36/20, BStBl II 2022, 337, m.w.N.).
g) § 37 Abs. 2 S. 1 AO räumt der Behörde auch keinen Ermessensspielraum ein (vgl. hierzu und zum Folgenden nur BFH-Urteil vom 14.04.2021 - III R 36/20, BStBl II 2022, 337, m.w.N.).
- BFH, 09.07.2024 - VII R 35/23
Anspruch eines Zuckerherstellers auf Erstattung von Produktionsabgaben
Rn. 33 aa) Ob eine Steuer oder eine Steuervergütung im Sinne von § 37 Abs. 2 Satz 1 AO ohne rechtlichen Grund gezahlt worden ist, richtet sich regelmäßig nach den zugrunde liegenden Steuerbescheiden (sogenannte formelle Bescheidlage, ständige Rechtsprechung, Senatsurteil vom 18.08.2020 - VII R 39/19, Rz 26, m.w.N.; vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.04.2021 - III R 36/20, BFHE 273, 54, BStBl II 2022, 337, Rz 14, betreffend Kindergeld und vom 25.11.2020 - II R 3/18, BFHE 272, 1, BStBl II 2023, 216, Rz 38 ff., betreffend Grundsteuer). - FG Sachsen, 05.03.2025 - 3 K 996/20
Anspruch auf Kindergeld mit internationalem Bezug
Ein Ausgleichsanspruch zwischen den Mitgliedsstaaten nach der VO 987/2009 berühre daher nicht den Rückforderungsanspruch der Familienkasse gegen den Kindergeldberechtigten, wie sich aus dem BFH-Urteil III R 36/20 ergebe.Rn. 48 Auch aus dem von der Beklagten genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 14. April 2021 III R 36/20 ergibt sich nichts Anderes, da die Entscheidung nicht auf den Streitfall übertragbar ist: In dem vom BFH entschiedenen Fall war der Aufhebungsbescheid der Familienkasse rechtskräftig geworden.
- FG Hamburg, 04.11.2025 - 5 K 46/25
Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen in Koordinierungsfällen
Rn. 45 (3) In dem Verfahren III R 36/20 (BFH, Urteil vom 14. April 2021, III R 36/20, BStBl II 2021, 1305) hatte der BFH allein über einen Kindergeldrückforderungsanspruch zu entscheiden.
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