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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2021 - III R 67/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21336
BFH, 25.02.2021 - III R 67/18 (https://dejure.org/2021,21336)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2021 - III R 67/18 (https://dejure.org/2021,21336)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - III R 67/18 (https://dejure.org/2021,21336)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 15 Abs 2 S 1, GewStG § 2 Abs 1 S 3, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2007, GewStG VZ 2007
    Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 S 1 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 3 GewStG 2002, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO
    Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

  • IWW

    § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § ... 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 118 Abs. 2 FGO, § 118 Abs. 3 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes, § 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Einkünfte eines gewerblichen Pokerspielers; Einbeziehung der Einnahmen aus der Teilnahme an Pokerturnieren und von Gewinnen im Kasino; Voraussetzungen der Gewerbesteuerpflicht der Einkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung der Einkünfte eines gewerblichen Pokerspielers; Einbeziehung der Einnahmen aus der Teilnahme an Pokerturnieren und von Gewinnen im Kasino; Voraussetzungen der Gewerbesteuerpflicht der Einkünfte

  • rechtsportal.de

    Ermittlung der Einkünfte eines gewerblichen Pokerspielers; Einbeziehung der Einnahmen aus der Teilnahme an Pokerturnieren und von Gewinnen im Kasino; Voraussetzungen der Gewerbesteuerpflicht der Einkünfte

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbliche Einkünfte eines Pokerspielers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewerbliche Betätigung eines Pokerspielers

In Nachschlagewerken

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 2, EStG § 15
    Gewinnerzielungsabsicht, Turnier

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 2 Abs 2 ; EStG § 15

  • Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)

    VERLEGT auf 15. Okt 2020 / 11

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 07.11.2018 - X R 34/16

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Rn. 16 c) In der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem "reinen" Glücksspiel keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt, da es an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt (…vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 19, und vom 07.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).

    Rn. 17 d) Dagegen handelt es sich beim Poker nicht um ein reines Glücksspiel, vielmehr ist es als eine Mischung aus Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel einzustufen (BFH-Urteile in BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, und in BFH/NV 2019, 686).

    Rn. 18 e) Entgegen der Rechtsauffassung der Kläger ist dem BFH-Urteil in BFH/NV 2019, 686 nichts anderes zu entnehmen.

  • BFH, 16.09.2015 - X R 43/12

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation von Preisgeldern aus Turnierpokerspielen

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Rn. 16 c) In der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem "reinen" Glücksspiel keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt, da es an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt (…vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 19, …und vom 07.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).

    Rn. 17 d) Dagegen handelt es sich beim Poker nicht um ein reines Glücksspiel, vielmehr ist es als eine Mischung aus Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel einzustufen (BFH-Urteile in BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, und in BFH/NV 2019, 686).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Rn. 14 a) Gewerbebetrieb ist nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) eine selbständige und nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird, sich als Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und nicht als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder als selbständige Arbeit anzusehen ist; darüber hinaus darf es sich bei der Tätigkeit nicht um private Vermögensverwaltung handeln (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291).

    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II.; BFH-Urteile vom 06.03.1991 - X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3.a; vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II.2.a, …und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BFH/NV 2020, 124).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Berücksichtigung der Grundstücksverkäufe einer GbR bei der Beurteilung der Frage, …

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II.; BFH-Urteile vom 06.03.1991 - X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3.a; vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II.2.a, …und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BFH/NV 2020, 124).
  • BFH, 09.07.2019 - X R 9/17

    Ausfall von Gesellschafterdarlehen und Refinanzierungszinsen

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II.; BFH-Urteile vom 06.03.1991 - X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3.a; vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II.2.a, und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BFH/NV 2020, 124).
  • BFH, 20.12.2000 - X R 1/97

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte und nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, soll sie gewerblich sein, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 03.07.1995 - GrS 1/93, BFHE 178, 86, BStBl II 1995, 617, unter C.I., und in BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter C.II.; BFH-Urteile vom 06.03.1991 - X R 39/88, BFHE 164, 53, BStBl II 1991, 631, unter 3.a; vom 20.12.2000 - X R 1/97, BFHE 194, 198, BStBl II 2001, 706, unter II.2.a, …und vom 09.07.2019 - X R 9/17, BFHE 265, 354, BFH/NV 2020, 124).
  • BFH, 11.11.1993 - XI R 48/91

    Spieler als Gewerbetreibender? (§ 15 EStG )

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Rn. 16 c) In der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung ist anerkannt, dass bei einem "reinen" Glücksspiel keine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr vorliegt, da es an einer Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung fehlt (vgl. BFH-Urteile vom 11.11.1993 - XI R 48/91, BFH/NV 1994, 622; vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48, Rz 19, …und vom 07.11.2018 - X R 34/16, BFH/NV 2019, 686).
  • FG Münster, 12.10.2018 - 14 K 799/11

    Qualifizierung der Teilnahme an Pokerturnieren, Internet-Pokerveranstaltungen und …

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Die Revision der Kläger wird insoweit als unbegründet zurückgewiesen, als das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.10.2018 - 14 K 799/11 E,G die Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2007 betrifft.
  • BFH, 13.06.2013 - III R 10/11

    Bindung des BFH an die Feststellungen des FG zu Bestehen und Inhalt ausländischen …

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Das FG hat mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung auch über die Kosten des durch dieses Urteil rechtskräftig abgeschlossenen Teils des Verfahrens zu entscheiden (Senatsurteil vom 13.06.2013 - III R 10/11, BFHE 241, 562, BStBl II 2014, 706;… BFH-Urteil vom 06.06.2019 - IV R 11/19, IV R 27/14, BFH/NV 2019, 1243).
  • BFH, 03.04.2019 - III B 80/18

    Elektronische Gerichtsakte; Unterschriften der beteiligten Richter und des …

    Auszug aus BFH, 25.02.2021 - III R 67/18
    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Urteil in das Verfahren eingebracht wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 03.04.2019 - III B 80/18, BFH/NV 2019, 841, m.w.N.).
  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

  • BFH, 06.06.2019 - IV R 11/19

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.06.2019 IV R 9/19 (IV R …

  • BFH, 16.09.1970 - I R 133/68

    Spieleinsätze - Betriebsausgaben - Spielgewinne - Betriebseinnahmen - Gewinn aus …

  • BFH, 24.10.1969 - IV R 139/68

    Einrordnung derRennwettgewinne, die ein als Gewerbetreibender tätiger …

  • RFH, 30.06.1927 - VI A 261/27
  • BFH, 22.02.2023 - X R 8/21

    Besteuerung von Gewinnen aus Online-Poker

    Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante "Texas Hold'em") können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.09.2015 - X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 --Turnierpoker--, und vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 --Casinopoker--).

    Sofern diese Betriebsstätte sich im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz 28 --Casinopoker--).

    Rn. 32 Mit einer im Zeitpunkt des Ergehens des vorinstanzlichen Urteils noch nicht veröffentlichten Entscheidung hat der BFH indes ausgeführt, eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sei auch in Fällen der Teilnahme an Cash Games in Casinos zu bejahen, bei denen die Gewinnchance nicht auf Preisgeldauslobungen eines Turnierveranstalters, sondern auf den verlorenen Einsätzen der Mitspieler beruhe (BFH-Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz 17).

  • BFH, 02.04.2025 - X R 26/21

    Online-Poker in der Variante "Pot Limit Omaha" als im Einzelfall gewerbliche …

    Auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, worauf der Kläger im Anschluss an das BFH-Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18 (…BFH/NV 2021, 1070, Rz 19) abheben möchte, kann es nicht ankommen, wenn der Betreffende gar kein Arbeitsverhältnis hat, das er kündigen könnte.

    Rn. 31 bb) Bei einem reinen Glücksspiel ist das Merkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zu verneinen, da es in einem solchen Fall an der erforderlichen Verknüpfung zwischen der Leistung und einer Gegenleistung fehlt (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz 16, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Rn. 55 Zwar kann es bei einem reinen Casino- und Turnierpokerspieler an einer Betriebsstätte fehlen, da dem Spieler die von ihm genutzten Räume der Casinobetreiber und Turnierveranstalter nicht als eigene Betriebsstätte zuzurechnen sind (BFH-Urteile vom 25.02.2021 - III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz 28, und vom 22.02.2023 - X R 8/21, BFHE 280, 104, BStBl II 2023, 811, Rz 68).

  • KG, 21.07.2023 - 18 U 37/22

    Rückforderung von Spiel- und Wetteinsätzen beim Online-Glücksspiel

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25.02.2021(III R 67/18).
  • LG Stuttgart, 11.09.2024 - 27 O 137/23

    Glücksspielangebot im Internet durch einen auf Malta ansässigen Betreiber eines …

    Da erfahrende Pokerspieler durch Taktik, Menschenkenntnis, Nervenstärke und Mimik ihre Gewinnchancen erheblich steigern können, können ihre Einkünfte aus dem Pokerspiel steuerrechtlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sein (BFH, Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18, DStRE 2021, 1349 Rn. 17).
  • LG Stuttgart, 18.09.2024 - 27 O 176/23

    Unerlaubtes Online-Glücksspiel über eine Online-Plattform eines Anbieters mit …

    Da erfahrende Pokerspieler durch Taktik, Menschenkenntnis, Nervenstärke und Mimik ihre Gewinnchancen erheblich steigern können, können ihre Einkünfte aus dem Pokerspiel steuerrechtlich als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren sein (BFH, Urteil vom 25.02.2021 - III R 67/18, DStRE 2021, 1349 Rn. 17).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.09.2020 - 11 K 11043/20

    Einordnen der Tätigkeit eines Steuerpflichtigen als Pokerspieler durch Teilnahme …

    Daher bedurfte es auch im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren III R 67/18 keiner Zulassung der Revision.
  • LG München I, 21.03.2025 - 15 O 15787/23

    Verbraucherklage, Online-Glücksspiel, Aktivlegitimation, Beweislast, …

    Rn. 38 Auch an der Glücksspieleigenschaft der Pokerspiele besteht kein Zweifel - dem steht insbesondere auch nicht die Feststellung des BFH im Urteil vom 25.02.2021, Az. III R 67/18 entgegen, wonach die Einkünfte von Berufspokerspielern steuerpflichtig sind, weil geübte Spieler auf Dauer Gewinn erzielen können.
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