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Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2009

Rechtsprechung
   BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8708
BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2008 - III ZB 59/07 (https://dejure.org/2008,8708)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    ZPO § 1025 Abs. 2; ; ZPO § 1032 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines in Brüssel anhängigen Schiedsverfahrens gemäß der Vergleichsordnung und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer

  • unalex.eu

    Art. 1 Rom I-VO, 1 EVÜ
    Anwendungsbereich - Ausgenommene Bereiche - Schieds- und Gerichtsstandsvereinbarungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1040 Abs. 1 S. 2
    Wirksamkeit einer Schiedsabrede

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer …

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Danach ist die Wirksamkeit einer Schiedsabrede, nach der ein Schiedsgericht über Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden soll, bei Unwirksamkeit dieses Hauptvertrags nicht nach § 139 BGB zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - III ZR 68/90 - NJW 1991, 2215, 2216).
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages - …

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Das schließt freilich im Einzelfall, wie der Senat bereits durch Beschluss vom 23. Mai 1991 (III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025 Wirksamkeit 1) entschieden hat, nicht aus, dass eine Schiedsvereinbarung in den Fällen des § 123 BGB anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 17 U 129/93

    Unwirksame Vereinbarung englischen Rechts zwischen deutschen Anlegern und …

    Auszug aus BGH, 27.11.2008 - III ZB 59/07
    Die Notwendigkeit einer "zusätzlichen Benachteiligung" hat das Oberlandesgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde gelegt, sondern insoweit lediglich auf Unterschiede aufmerksam gemacht, die zwischen dem von ihm entschiedenen Fall und einer vom Oberlandesgericht Düsseldorf (ZIP 1994, 288) entschiedenen Konstellation bestehen.
  • OLG Frankfurt, 14.08.2026 - 32 Sch 2/26

    Abschließende Regelung der Aufhebungsgründe in Art. V UNÜ

    Zwar handelt es sich bei dem Hauptvertrag und der Schiedsvereinbarung - auch wenn diese im Hauptvertrag enthalten ist - grundsätzlich um zwei voneinander unabhängige Verträge (vgl. § 1040 Abs. 1 Satz 2 ZPO; s. auch BGH, Beschluss v. 27.11.2008, III ZB 59/07, juris Rn. 5).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2015 - 1 SchH 1/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Einbeziehung in einen dem UN-Kaufrecht …

    Rn. 43 IV. Für den Streitwert ist ein Bruchteil (ein Drittel) des Werts der beabsichtigten Schiedsklage festzusetzen, § 3 ZPO iVm § 48 GKG (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 - BeckRS 2008, 26011 Tz. 9;… Musielak/Voit aaO, § 1032 Rn. 12).
  • BayObLG, 05.06.2024 - 102 SchH 42/24

    Schiedsklausel, Schiedsvereinbarungen, Hauptvertrag, Schiedsrichterliches …

    § 139 BGB ist in diesem Verhältnis nicht anwendbar (BGH, Beschl. v. 27. November 2008, III ZB 59/07, juris Rn. 5;… Urt. v. 6. Juni 1991, III ZR 68/90, NJW 1991, 2215 [2216]; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30. September 2010, 26 Sch 6/10, juris Rn. 19;… Beschluss vom 20. Juli 2007, 26 Sch 3/06, juris Rn. 19;… Anders in Anders/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, § 1040 Rn. 2;… Saenger in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 1040 Rn. 3;… Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, ZPO § 1040 Rn. 8;… Hammer, Überprüfung von Schiedsverfahren durch staatliche Gerichte in Deutschland, 2018, Rn. 180).

    Zwar ist im Einzelfall nicht ausgeschlossen, dass eine Schiedsklausel anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung - oder ein entsprechender Irrtum - auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, III ZB 59/07, juris Rn. 5).

  • BayObLG, 21.01.2026 - 102 Sch 78/25

    Schiedsgericht, Vertragsrecht, Deckungskauf, Nachfristsetzung, Schadensersatz, …

    § 139 BGB ist in diesem Verhältnis nicht anwendbar (BGH, Beschluss vom 27. November 2008, III ZB 59/07, juris Rn. 5;… Urt. v. 6. Juni 1991, III ZR 68/90, NJW 1991, 2215 [juris Rn. 22]; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 30. September 2010, 26 Sch 6/10, juris Rn. 19;… Anders in Anders/Gehle, ZPO, 84. Aufl. 2026, § 1040 Rn. 2;… Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2022, § 1040 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 30.09.2010 - 26 Sch 6/10

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach der Schiedsgerichtsordnung der …

    Rn. 19 Nach § 1040 Abs. 1 S. 2 ZPO, der einem allgemeinen Rechtsprinzip der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit entspricht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 27.11.2008 - III ZB 59/07 - zitiert nach juris, Tz. 5;… Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 22. Aufl., Anhang zu § 1061 Rz. 39;… § 1040 Rz. 3), stellt sich eine Schiedsklausel als eine von den übrigen Vertragbestimmungen unabhängige Vereinbarung dar, deren Wirksamkeit auch dann, wenn Hauptvertrag und Schiedsabrede in einer Urkunde zusammengefasst worden sind, losgelöst vom Bestand des Hauptvertrages zu beurteilen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07 (1)   

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https://dejure.org/2009,8826
BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07 (1) (https://dejure.org/2009,8826)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - III ZB 59/07 (1) (https://dejure.org/2009,8826)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - III ZB 59/07 (1) (https://dejure.org/2009,8826)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.06.1991 - III ZR 68/90

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung betreffend ein Warentermingeschäft an einer …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07
    Danach ist die Wirksamkeit einer Schiedsabrede, nach der ein Schiedsgericht über Streitigkeiten aus einem Vertrag entscheiden soll, bei Unwirksamkeit dieses Hauptvertrags nicht nach § 139 BGB zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 1991 - III ZR 68/90 - NJW 1991, 2215, 2216) .
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 17 U 129/93

    Unwirksame Vereinbarung englischen Rechts zwischen deutschen Anlegern und …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07
    Die Notwendigkeit einer "zusätzlichen Benachteiligung" hat das Oberlandesgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde gelegt, sondern insoweit lediglich auf Unterschiede aufmerksam gemacht, die zwischen dem von ihm entschiedenen Fall und einer vom Oberlandesgericht Düsseldorf (ZIP 1994, 288) entschiedenen Konstellation bestehen.
  • BGH, 23.05.1991 - III ZR 144/90

    Wirksamkeit einer Schiedsabrede bei Unwirksamkeit des Hauptvertrages - …

    Auszug aus BGH, 15.01.2009 - III ZB 59/07
    Das schließt freilich im Einzelfall, wie der Senat bereits durch Beschluss vom 23. Mai 1991 (III ZR 144/90 - BGHR ZPO § 1025 Wirksamkeit 1) entschieden hat, nicht aus, dass eine Schiedsvereinbarung in den Fällen des § 123 BGB anfechtbar ist, wenn die für den Abschluss des Hauptvertrags ursächliche Drohung oder Täuschung auch ihren Abschluss unmittelbar beeinflusst hat.
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