Rechtsprechung
| BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Falscheingabe des Empfängergerichts eines Berufungsbegründungsschriftsatzes bei Übersendung via beA
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 ZPO, § 130d ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 238 Abs 2 S 1 ZPO
Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Falscheingabe des Empfängergerichts eines Berufungsbegründungsschriftsatzes bei Übersendung via beA - IWW
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten
- rechtsportal.de
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Anforderungen an die anwaltlichen Sorgfaltspflichten
- datenbank.nwb.de
Rechtsbeschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltsverschulden bei Falscheingabe des Empfängergerichts eines Berufungsbegründungsschriftsatzes bei Übersendung via beA
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hamburg oder Bremen: Hauptsache Hanseatisch!
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Hamburg oder Bremen - Hauptsache Hanseatisch
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.03.2022 - 322 O 122/21
- OLG Hamburg, 11.08.2022 - 15 U 43/22
- BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.02.2022 - VIa ZB 6/21
Wiedereinsetzung im Zivilprozess: Versehentlicher Falschversand des …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Denn ein Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte eine konkrete Einzelweisung befolgt, und ist unter diesen Umständen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2022 - VIa ZB 6/21, juris Rn. 6;… vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 11 …und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 9).Rn. 17 Nachdem ihm schon zuvor aufgefallen war, dass Frau D. trotz richtiger anderslautender Angabe des Empfängergerichts im Briefkopf des Berufungsbegründungsschriftsatzes fehlerhaft das Oberlandesgericht in Bremen als Empfänger im beA-Verzeichnis ausgewählt hatte, konnte er nicht mehr davon ausgehen, er betraue eine sonst zuverlässige Mitarbeiterin damit, nunmehr "in einem zweiten Anlauf" eigenverantwortlich den richtigen beA-Empfänger auszuwählen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 2022, aaO Rn. 8).
- BGH, 17.03.2020 - VI ZB 99/19
Wiedereinsetzungsantrag: Wirksame Ausgangskontrolle bei Übesendung ber Post oder …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Denn ein Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte eine konkrete Einzelweisung befolgt, und ist unter diesen Umständen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2022 - VIa ZB 6/21, juris Rn. 6; vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 11 …und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 9). - BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03
Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/03, BGHZ 152, 195, 197 f und vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150;… Musielak/Voit/Grandel, ZPO, 20. Aufl., § 238 Rn. 7).
- BGH, 14.09.2017 - IX ZB 81/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Dies gilt vor allem, wenn die Verwirklichung dieser Risiken die entscheidende Ursache für die Fristversäumung gewesen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, juris Rn. 7;… vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 …und vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3616 Rn. 10). - BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache: …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Denn ein Rechtsanwalt darf darauf vertrauen, dass eine zuverlässige Büroangestellte eine konkrete Einzelweisung befolgt, und ist unter diesen Umständen nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung seiner Weisung zu vergewissern (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Februar 2022 - VIa ZB 6/21, juris Rn. 6;… vom 17. März 2020 - VI ZB 99/19, NJW 2020, 1809 Rn. 11 und vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 9). - BGH, 04.11.2014 - II ZB 25/13
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Dies gilt vor allem, wenn die Verwirklichung dieser Risiken die entscheidende Ursache für die Fristversäumung gewesen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, juris Rn. 7; vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 …und vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3616 Rn. 10). - BGH, 10.10.2002 - VII ZB 11/02
Rechtsbeschwerde gegen Verwerfung der Berufung im Arrestverfahren
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/03, BGHZ 152, 195, 197 f und vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150;… Musielak/Voit/Grandel, ZPO, 20. Aufl., § 238 Rn. 7). - BGH, 05.09.2012 - VII ZB 25/12
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vergeblicher Versuch der Übermittlung des …
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Dies gilt vor allem, wenn die Verwirklichung dieser Risiken die entscheidende Ursache für die Fristversäumung gewesen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, juris Rn. 7;… vom 4. November 2014 - II ZB 25/13, NJW 2015, 1027 Rn. 19 und vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3616 Rn. 10). - BGH, 17.03.2004 - IV ZB 41/03
Überprüfung der Eintragung von Fristen durch den Rechtsanwalt
Auszug aus BGH, 31.08.2023 - III ZB 72/22
Auch wenn die Berufung wie hier noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Oktober 2002 - VII ZB 11/03, BGHZ 152, 195, 197 f und vom 17. März 2004 - IV ZB 41/03, NJW-RR 2004, 1150;… Musielak/Voit/Grandel, ZPO, 20. Aufl., § 238 Rn. 7).
- BGH, 30.01.2024 - VIII ZB 85/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei …
Rn. 9 2. Soweit die Rechtsbeschwerde die Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung betrifft, ist sie - auch wenn die Berufung, wie hier, noch nicht als unzulässig verworfen worden ist - zwar gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2019 - VIII ZB 103/18 und VIII ZB 104/18, NJW-RR 2020, 52 Rn. 8; vom 31. August 2023 - III ZB 72/22, juris Rn. 7 mwN) und genügt den Form- und Fristerfordernissen. - BGH, 31.07.2024 - XII ZB 573/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht eines Rechtsanwalts zur Prüfung …
Auch wenn die Beschwerde des Antragsgegners noch nicht als unzulässig verworfen worden ist, kann gegen den isolierten, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss Rechtsbeschwerde eingelegt werden (vgl. BGH Beschluss vom 31. August 2023 - III ZB 72/22 - NJOZ 2023, 1399 Rn. 7 mwN). - BGH, 07.05.2024 - VIII ZA 5/24 Denn eine - hier zwar nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthafte (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2023 - III ZB 72/22, juris Rn. 7 mwN) - Rechtsbeschwerde wäre - worauf der Kläger durch die Rechtspflegerin bereits hingewiesen worden ist - ebenfalls als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO eingelegt worden ist.
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