Rechtsprechung
| BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten
- rechtsinformationen.bund.de
Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten im Zivilprozess: Beweisantritt durch eine Prozesspartei; Akteneinsicht für Gerichte; zu beachtendes Verfahren zum Schutz der Grundrechte der anderen Partei und Dritter; Voraussetzungen für die Vorlagepflicht Dritter - Zivilprozess, ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten
§ 422 ZPO, § 423 ZPO, § 429 S 1 Halbs 1 ZPO, § 432 Abs 1 ZPO, § 432 Abs 3 ZPO
Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten im Zivilprozess: Beweisantritt durch eine Prozesspartei; Akteneinsicht für Gerichte; zu beachtendes Verfahren zum Schutz der Grundrechte der anderen Partei und Dritter; Voraussetzungen für die Vorlagepflicht Dritter - Zivilprozess, ... - IWW
- Wolters Kluwer
Möglichkeit einer Partei zur Beiziehung von Ermittlungsakten oder Strafakten in einem anhängigen Zivilprozess; Beweislast eines Geschädigten für unberechtigte Barabhebungen von seinem Postbankkonto an Geldautomaten durch die ehemalige Lebensgefährtin
- RA Kotz
Straf-/Ermittlungsakten können im Zivilverfahren beigezogen werden
- Betriebs-Berater
Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten (§ 302 Nr. 1 InsO)
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Möglichkeit der Beiziehung von Strafakten im Rahmen eines Feststellungsprozesses gem. § 184 InsO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit einer Partei zur Beiziehung von Ermittlungsakten oder Strafakten in einem anhängigen Zivilprozess; Beweislast eines Geschädigten für unberechtigte Barabhebungen von seinem Postbankkonto an Geldautomaten durch die ehemalige Lebensgefährtin
- datenbank.nwb.de
Zivilprozess, Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Können Straf- bzw. Ermittlungsakten beigezogen werden?
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Akteneinsicht: Ermittlungsakten im Zivilverfahren - Wann und wie sind sie beizuziehen?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Im Zivilverfahren können grundsätzlich auch Ermittlungs- und Strafakten beigezogen werden wobei des Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen zu beachten ist
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Streit um Bargeldabbuchungen am Bankautomaten - Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess - Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess
- zbb-online.com (Leitsatz)
Beiziehung von Strafakten im Zivilprozess bei geltend gemachter Erstattung unberechtigt abgehobener Geldbeträge
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch einer Partei auf Beiziehung von Ermittlungs-/Strafakten in einem anhängigen Zivilprozess
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 26.06.2019 - 31 O 1701/17
- OLG Nürnberg, 09.07.2021 - 15 U 2897/19
- BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Papierfundstellen
- BGHZ 236, 339
- NJW 2023, 1734
- ZIP 2023, 987
- MDR 2023, 651
- MDR 2023, 959
- WM 2023, 869
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (11)
- BGH, 12.11.2003 - XII ZR 109/01
Verwirkung des Anspruchs auf rückständigen Unterhalt wegen einer Straftat gegen …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Die Beiziehung der Akten ist zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (…vgl. BVerfG, NJW 2014, 1581 Rn. 22; BGH, Urteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325). - BVerfG, 06.03.2014 - 1 BvR 3541/13
Verfassungsbeschwerde gegen die Beiziehung staatsanwaltschaftlicher …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Die Beiziehung der Akten ist zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat (vgl. BVerfG, NJW 2014, 1581 Rn. 22; BGH, Urteil vom 12. November 2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325). - BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Wäre die diese Last nicht tragende Partei gezwungen, ohne die besonderen Voraussetzungen der §§ 422 f ZPO in ihrem Besitz befindliche Urkunden vorzulegen, würde die Beweisführungslast zu ihrem Nachteil verkehrt, denn es besteht der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem beweis(führungs)belasteten Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89, VersR 1990, 1254, 1255 und vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95, NJW 1997, 128, 129;… siehe auch Schreiber in MüKo-ZPO, 6. Aufl., § 422 Rn. 1).
- OLG Hamm, 26.11.2013 - 1 VAs 116/13
Einsichtsrecht von Zivilgerichten in Akten über Kartellordnungswidrigkeiten …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
§ 474 Abs. 1 StPO legt die Gewährung von Akteneinsicht an Gerichte als Regelfall fest; nach dem Willen des Gesetzgebers (…vgl. Regierungsentwurf des Strafverfahrensänderungsgesetzes 1999, BT-Drucks. 14/1484, S. 26) ist den Gerichten grundsätzlich Akteneinsicht zu gewähren (vgl. OLG Hamm, BB 2014, 526, 527 und 529). - BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Rn. 22 Das rechtliche Interesse des Klägers kann nicht damit in Abrede gestellt werden, dass bloße Ausforschung betrieben würde beziehungsweise eine von vornherein aussichtslose Klage vorläge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2015 - KVR 55/14, NJW 2015, 3648 Rn. 32). - BGH, 07.06.2018 - III ZR 210/17
Schadensersatzprozess zur Bankenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt - auch bei Kenntnisnahme des Vorbringens durch den Tatrichter - dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (stRspr, zB Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4;… BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - IX ZR 39/20, NJW-RR 2022, 69 Rn. 5 …und vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20, WM 2022, 347 Rn. 13 f; jew. mwN). - BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95
Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Wäre die diese Last nicht tragende Partei gezwungen, ohne die besonderen Voraussetzungen der §§ 422 f ZPO in ihrem Besitz befindliche Urkunden vorzulegen, würde die Beweisführungslast zu ihrem Nachteil verkehrt, denn es besteht der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, dem beweis(führungs)belasteten Gegner für seinen Prozesssieg das Material zu verschaffen, über das er nicht schon von sich aus verfügt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juni 1990 - II ZR 159/89, VersR 1990, 1254, 1255 und vom 17. Oktober 1996 - IX ZR 293/95, NJW 1997, 128, 129;… siehe auch Schreiber in MüKo-ZPO, 6. Aufl., § 422 Rn. 1). - BGH, 11.01.2022 - VIII ZR 33/20
Kaufrechtlicher Gewährleistungsanspruch gegen den Gebrauchtwagenhändler wegen des …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt - auch bei Kenntnisnahme des Vorbringens durch den Tatrichter - dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (stRspr, zB Senat…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4;… BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - IX ZR 39/20, NJW-RR 2022, 69 Rn. 5 und vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20, WM 2022, 347 Rn. 13 f; jew. mwN). - BVerfG, 12.11.2021 - 1 BvR 576/19
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Einsicht in die Akten …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Rn. 15 aa) Gemäß § 432 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 474 Abs. 1, § 479 Abs. 4 Sätze 2 und 3 StPO steht einer Partei grundsätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, in einem anhängigen Zivilprozess (Teile von) Ermittlungs- beziehungsweise Strafakten beiziehen zu lassen (vgl. BVerfG, [Kammer-]Beschluss vom 12. November 2021 - 1 BvR 576/19, juris Rn. 9). - BGH, 02.11.2021 - IX ZR 39/20
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Ablehnung eines Beweisantrags zur …
Auszug aus BGH, 16.03.2023 - III ZR 104/21
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt - auch bei Kenntnisnahme des Vorbringens durch den Tatrichter - dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (stRspr, zB Senat…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 2. November 2021 - IX ZR 39/20, NJW-RR 2022, 69 Rn. 5 …und vom 11. Januar 2022 - VIII ZR 33/20, WM 2022, 347 Rn. 13 f; jew. mwN). - BVerfG, 09.07.1993 - 2 BvR 859/92
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines …
- BGH, 12.03.2024 - VI ZR 1370/20
Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Verwertung einer unzulässigen …
Rn. 37 (a) Die genannten Bestimmungen verpflichten das Gericht, das Vorbringen der Parteien vollständig zur Kenntnis zu nehmen, erheblichen Beweisanträgen nachzugehen und sich seine Überzeugung unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme zu bilden (…vgl. Senatsurteile vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348 Rn. 29;… vom 18. Mai 2021 - VI ZR 401/19, VersR 2021, 1046 Rn. 23; BGH, Urteile vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BGHZ 236, 339 Rn. 15 ff.;… vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, 364, juris Rn. 21;… BAG, NJW 2023, 3113 Rn. 25 a.E.). - LG Hamburg, 29.06.2023 - 330 O 127/22
Haftung einer Sparkasse für Schließfachdiebstahl
Der Beklagten hätte es freigestanden, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen und gegen eine etwaige negative Entscheidung eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 16). - OLG Köln, 13.06.2024 - 15 U 70/23
Presseberichterstattung in Bezug auf Kardinal Woelki
Auch im Zusammenspiel mit §§ 474 Abs. 1, 479 Abs. 4 S. 2 und 3 StPO muss die Partei sich unter Angabe der erheblichen Aktenteile daher konkret auf die Akten beziehen und es darf nicht nur um eine bloße Ausforschung gehen (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 15/22).Soweit der Senat gemäß § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorbereitend eine Kopie der Ermittlungsakten zunächst nur zu Informationszwecken (und zum Abgleich der von den Parteien in Bezug genommenen Passagen) beigezogen hat, besteht - wie im Termin auch erörtert - kein Anlass zur Verwertung von Aktenbestandteilen auch über das von den Parteien dazu Vorgetragene hinaus, dies etwa nach den von BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. März 2014 - 1 BvR 3541/13, juris Rn. 26 f. aufgezeigten Grundsätzen (unter aus Gründen rechtlichen Gehörs dann zwingender Gewährung von Akteneinsicht; siehe BGH, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rn. 15 mit Anm. Vollkommer, WuB 2023, 313, 316; zu datenschutzrechtlichen Grenzen EuGH, Urteil vom 2.März 2023 - C-268/21, MDR 2023, 449).
- OLG Nürnberg, 18.11.2024 - 14 U 2275/22
Bank haftet nicht für einen durch Enkeltrick-Betrug entstandenen Vermögenschaden
Der Antrag auf eine mögliche Beiziehung der (gegen Unbekannt geführten) staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte (s. Klageschrift vom 09.03.2022, Seite 9, Bl. 9 d. LG-Akte) ohne Vortrag dazu, welche Urkunden oder Aktenteile der Kläger zum Beweis für die Richtigkeit seines Vorbringens für erheblich hält, genügt nicht den gesetzlichen Erfordernissen (vgl. BGH, Urteil vom 16.03.2023 - III ZR 104/21, juris Rn. 15; BGH…, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, juris Rn. 16). - OLG Köln, 05.12.2024 - 15 U 215/23
Unzulässige Medienberichterstattung im Juli 2022 über Kölner Erzbischof Kardinal …
Wird ein solcher Antrag vom Gericht nicht berücksichtigt, stellt dies einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, NJW 2023, 1734 m.w.N.).Die Beiziehung der Akten ist aber nur zulässig, wenn und soweit sich eine Partei unter Angabe der erheblichen Aktenteile auf diese Akten bezogen hat, wobei § 474 Abs. 1 StPO die Gewährung von Akteneinsicht an Gerichte als Regelfall festlegt und Grundrechte der anderen Partei oder Dritter, insbesondere deren Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, der Aktenbeiziehung und der Einsichtnahme in die beigezogene Akte durch die Gerichte in aller Regel nicht entgegenstehen (BGH, Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, NJW 2023, 1734).
Denn selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgeht, dass ihnen eine genauere Bezeichnung der Aktenteile nicht möglich ist und weiter im Hinblick auf § 432 Abs. 2 ZPO (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, NJW 2023, 1734) unterstellt, dass die Staatsanwaltschaft Köln einem Antrag der Beklagten auf Akteneinsicht nicht stattgeben würde, ist dem Ersuchen nicht nachzugehen, da es insoweit an hinreichendem Vortrag der Beklagten fehlt.
- BGH, 21.12.2023 - III ZR 21/23
Inanspruchnahme einer Fondsgesellschaft auf Schadenersatz im Zusammenhang mit …
Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn dies im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (st. Rspr.; vgl. zB Senat, Urteil vom 16. März 2023 - III ZR 104/21, NJW 2023, 1734 Rn. 13 …und Beschluss vom 25. November 2021 - III ZR 202/20, BeckRS 2021, 41003 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - VI ZR 1206/20, NJW-RR 2021, 1294 Rn. 7; jew. mwN). - OLG Stuttgart, 18.12.2024 - 4 U 94/24
Anspruch auf Schadensersatz aus Amtshaftung im Zusammenhang mit einem …
Rn. 120 Der Antrag auf Beiziehung einer ganzen Akte ist kein Beweisantrag, sondern lediglich ein Beweisermittlungsantrag, die einzelne Urkunde oder die zu beweisenden Urkundenstellen sind - etwa durch Blatt- oder Seitenzahl - genau zu bezeichnen (BGH NJW 2004, 1324 [1325]; BGH NJW 1994, 3295; BGH NJW 1986, 428 [429]; BGH NJW 1985, 1160; BGH DRiZ 1963, 60 [61]; BGH NJW 1956, 1878; vergleiche auch BGH, Urteil vom 16.03.2023, III ZR 104/21 Rn. 15: "unter Angabe der erheblichen Aktenteile"). - LG Hamburg, 29.06.2023 - 330 O 348/22
Schadensersatzanspruch eines Schließfachmieters wegen unzureichender …
Der Beklagten hätte es freigestanden, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen und gegen eine etwaige negative Entscheidung eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH, Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921, Rz. 16). - LG Hamburg, 29.06.2023 - 330 O 263/22
Schadensersatzanspruch eines Schließfachmieters wegen unzureichender …
Der Beklagten hätte es freigestanden, Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft zu beantragen und gegen eine etwaige negative Entscheidung eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH Urt. v. 16.3.2023 - III ZR 104/21, BeckRS 2023, 7921 Rz. 16).
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