Rechtsprechung
| BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 25, 238
- NJW 1957, 1923
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51
Aufopferungsanspruch bei Impfschäden
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß nach dem in § 75 Einl. ALR enthaltenen Rechtsgrundsatz Aufopferungsansprüche bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit auch dann gegeben sein können, wenn es sich bei diesen Eingriffen um auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Maßnahmen gehandelt hat (BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ; 20, 64 [BGH 13.02.1956 - III ZR 175/54] ; 22, 5) [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] .In BGHZ 9, 90 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] hat der Senat ausgeführt, daß eine als Folge einer Pockenschutzimpfung auf Grund des Impfgesetzes vom 8. April 1874 (RGBl S. 31) eingetretene Gesundheitsbeschädigung ein besonderes Opfer darstellen kann, daß bei der Beurteilung, ob der Gesundheitsschaden als Sonderopfer zu qualifizieren ist, es darauf ankommt, ob er den Geschädigten gegenüber anderen "ungleich" trifft und daß die Pockenschutzimpfung zwar auch im wohlverstandenen Interesse des Einzelnen liegt, dieses Individualinteresse jedoch an Bedeutung hinter dem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit zurücktritt, die durch die Zwangsimpfung vor der allgemeinen Seuchengefahr geschützt werden soll.
Der Vollzug des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten, das gemäß Art. 125 Abs. 1 i.V.m. Art. 74 Ziff. 19 GrundG Bundesrecht geworden ist, ist, wie schon nach § 18 des Gesetzes von 1927, so auch nach Art. 83 GrundG, eine Aufgabe der Länder (vgl. auch BGHZ 9, 93 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ).
- BGH, 10.06.1952 - GSZ 2/52
Enteignung. Maßnahmen des Wohnungsamts
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Es braucht deshalb zu der Frage nicht Stellung genommen zu werden, ob der Satz des Großen Senats für Zivilsachen (BGHZ 6, 270, 295) [BGH 10.06.1952 - GSZ - 2/52] , daß bei der Berechnung der angemessenen Enteignungsentschädigung Vermögensvorteile berücksichtigt werden können, die dem Betroffenen in Verbindung mit dem Eingriff erwachsen sind, entsprechend auch bei Aufopferungsansprüchen der vorliegenden Art anzuwenden ist. - BGH, 13.02.1956 - III ZR 175/54
Verhältnis von Wehrdienstbeschädigung und 'Aufopferung'
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß nach dem in § 75 Einl. ALR enthaltenen Rechtsgrundsatz Aufopferungsansprüche bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit auch dann gegeben sein können, wenn es sich bei diesen Eingriffen um auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Maßnahmen gehandelt hat (BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ; 20, 64 [BGH 13.02.1956 - III ZR 175/54] ; 22, 5) [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] .
- BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54
Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Daß das Berufungsgericht die einschlägigen Vorschriften nicht ausdrücklich angeführt hat, ist dabei ohne Bedeutung (BGHZ 21, 214 [217]). - BGH, 02.10.1956 - I ZR 9/54
Warenzeichen von Sortennamen
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Der Senat hat wiederholt entschieden, daß nach dem in § 75 Einl. ALR enthaltenen Rechtsgrundsatz Aufopferungsansprüche bei Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit auch dann gegeben sein können, wenn es sich bei diesen Eingriffen um auf gesetzlichen Bestimmungen beruhende Maßnahmen gehandelt hat (BGHZ 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ; 20, 64 [BGH 13.02.1956 - III ZR 175/54] ; 22, 5) [BGH 02.10.1956 - I ZR 9/54] . - BGH, 17.04.1953 - V ZR 116/52
Rechtsweg bei Enteignung
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Die Dinge liegen hier anders als in den Fällen BGHZ 9, 242 (244 f) [BGH 17.04.1953 - V ZR 116/52] und 13, 378 (382 f), in denen einzelne Vorschriften eines hessischen Gesetzes - des Aufbaugesetzes - für revisibel erklärt worden sind. - BGH, 04.07.1953 - II ZB 9/53
Auszug aus BGH, 26.09.1957 - III ZR 190/56
Gefahr für die Gesundheit nicht verbünden sein mag, im Einzelfall doch einmal zu einer schweren Gesundheitsschädigung geführt; die ohne die Behandlung nicht eingetreten wäre, so stellt eben diese Gesundheitsschädigung ein besonderes Opfer dar (so auch - jedenfalls bei Zwangsbehandlung - Schack MDR 1953, 612 [BGH 04.07.1953 - II ZB 9/53] ).
- BGH, 13.02.2025 - III ZR 63/24
Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungsprozess bei Beschränkungsmaßnahmen nach …
Die damit zwangsläufig verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Einzelnen aus Art. 10 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sind vom Gesetz gefordert und gewollt und damit entschädigungslos hinzunehmen (…vgl. Senat, Urteile vom 23. Oktober 1975 aaO S. 206 f [Wehrpflicht]; vom 19. Februar 1962 - III ZR 23/60, BGHZ 36, 379, 389 f; vom 26. September 1957 - III ZR 190/56, BGHZ 25, 238, 240; vom 13. Februar 1956 - III ZR 175/54, BGHZ 20, 61, 64 f [Wehrdienstbeschädigung] …und vom 19. Februar 1953 aaO S. 86 f, 92 [Impfschäden]). - BGH, 19.02.1962 - III ZR 23/60
Rechtswidrige Unfruchtbarmachung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.10.1975 - III ZR 97/73
Wehrdienst eines nicht Dienstfähigen
Trotzdem erbringt, wer den Wehr- oder Ersatzdienst leistet, damit nicht mehr als das Opfer, das das Gesetz jedem einzelnen Wehrpflichtigen zugemutet hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 20, 61, 64; 25, 238, 240 f; 36, 379, 393).
- OLG Köln, 24.06.2004 - 7 U 23/04
Kosten für die medizinische Versorgung eines mittellosen, nicht …
Der Aufopferungsanspruch soll lediglich Sonderopfer ausgleichen, die bei rechtmäßigen beeinträchtigenden Eingriffen des Staates in nichtvermögenswerte Rechtsgüter wie Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Ehre und Privatsphäre entstehen (vgl. nur BGHZ 34, 24; 31, 187; 25, 238;… Staudinger-Wurm, BGB, 13. Aufl. § 839 Rdnr. 503 ff.). - BGH, 03.11.1958 - III ZR 139/57
Amtspflichten der Lehrer
Nach der Rechtsprechung hat derjenige einen Aufopferungsanspruch auf billige Entschädigung in Geld, dem zu Gunsten der Allgemeinheit ein Sonderopfer an nicht Vermögenswerten Rechtsgütern auferlegt ist (vgl. BGHZ 6, 270; 9, 83 [BGH 19.02.1953 - III ZR 208/51] ; 25, 238) [BGH 26.09.1957 - III ZR 69/56] . - BGH, 08.07.1971 - III ZR 67/68
Auswirkungen der Verwendung von Sicherheitsglas auf den seelischen Zustand von in …
So hat der Bundesgerichtshof den Aufopferungsanspruch eines wegen einer Geschlechtskrankheit zwangsweise Behandelten anerkannt, bei dem infolge der Behandlung eine Querschnittslähmung eingetreten war (BGHZ 25, 238), wobei auf das Prinzip des sozialen Rechtsstaates (Art. 20 Abs. 1 GG) und das außergewöhnlich harte Opfer hingewiesen ist. - BSG, 25.08.1976 - 9 RVi 4/75 Hieran ließe sich weiter die Überlegung knüpfen, daß derjenige, der dem Behördenhinweis auf eine Impfnotwendigkeit freiwillig nachgebe, im Schadensfalle auch Versorgung erhalte, und zwar auch dann, wenn die Impfung nicht bloß mit Rücksicht auf das Gemeinwohl, sondern auch in Wahrnehmung persönlicher Belange des Geschädigten vorgenommen werde; denn ein freiwilliges Tun schließe nicht aus, daß zugleich eine gesetzliche Pflicht erfüllt werde (BGHZ 25, 238, 242).
- BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58
Kleingartenpacht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 08.03.1960 - VIII ZR 49/59
Rechtsmittel
Er ist der Auffassung, daß mangels einer anderweitigen ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung weiterhin die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben ist, die ihre Zuständigkeit in ständiger Rechtsprechung bejaht haben (vgl. BGHZ 25, 238;… BGH, Urt. v. 30. Januar 1958 - III ZR 174/56 - LM Einl. Preuß AZR § 75 Nr. 27). - BVerwG, 20.01.1970 - I ER 201.69 Ob derjenige, der infolge der Behandlung einer Geschlechtskrankheit eine Gesundheitsbeschädigung erleidet, die dafür notwendigen Behandlungskosten, wenn nicht auf Grund des Geschlechtskrankheitengesetzes, so doch aus dem Gesichtspunkt des sogenannten Aufopferungsanspruches von der öffentlichen Hand erstattet verlangen kann (vgl. hierzu BGHZ 25, 238), bedarf hier keiner Erörterung, da insoweit die Zuständigkeit der Zivilgerichte gegeben wäre.
- SG Augsburg, 09.01.2001 - S 5 U 122/99
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