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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,436
BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61 (https://dejure.org/1963,436)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1963 - III ZR 207/61 (https://dejure.org/1963,436)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1963 - III ZR 207/61 (https://dejure.org/1963,436)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrssicherungspflicht - Plötzliche Verengung einer belebten Straße - Sicherungsmaßnahmen - Warnhinweis - Vorschriftswidriges Verhalten - Vertrauensgrundsatz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht bei plötzlicher Verengung einer belebten Straße

Papierfundstellen

  • VersR 1963, 652
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.05.1962 - III ZR 168/60

    Bejahung einer Pflicht des Verkehrssicherungspflichtigen zu besonderen …

    Auszug aus BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auf jeden Fall die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergehenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihre Verkehrsbedeutung (vgl. LM § 823 /Ea/BGB Nr. 8, 10, 17 und 25; Urteile des Senats vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 = NJW 1962, 34, 36; vom 3. Mai 1962 III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = MDR 1962, 638).

    Diese Fragen müssen vielmehr grundsätzlich unabhängig von dem einen Unfall mitverursachenden und mitverschuldenden eigenen Verhalten des Straßenbenutzers unter Zugrundelegung objektiver Maßstäbe beantwortet werden, wobei im Einzelfall die Verkehrsauffassung entscheidet, ob eine Gefahr von der Straße und ihrer Anlage ausgeht, ob sie sich also in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand befindet, oder ob und gegebenenfalls welche Sicherungsmaßnahmen der Straßenbenutzer erwarten kann und demzufolge der Verkehrssicherungspflichtige zu treffen hat (vgl. die bereits angeführte Entscheidung III ZR 168/60).

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
    Der angemessene Betrag ergibt sich aus der Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände, zu denen insbesondere auch die Mitverursachung und das Mitverschulden gehören, die der Geschädigte zu vertreten hat (BGHZ 18, 149).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
    Der Revisionsrichter hat sie nur daraufhin zu überprüfen, ob der Begriff dieser Verschuldensarten verkannt ist und ob Verstöße gegen § 286 oder § 287 ZPO, gegen die Denkgesetze oder die Erfahrungssätze vorliegen (BGHZ 10, 14, 16, 17; VersR 1959, 370/1; LM Nr. 1 zu § 277 BGB - VersR 1959/348 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
    Auch bei Blendung durch entgegenkommende Fahrzeuge muß der Fahrer es vermeiden, in einen Raum hineinzufahren, in dem er innerhalb der übersehbaren Strecke nicht anhalten kann (…BGB-RGRK 11. Aufl. § 254 Anm. 107; LM Nr. 21, zu § 1 StVO; LM Nr. 3 zu § 9 StVO; LM Nr. 12 zu § 7 StVG; BGHSt 16, 145 ff).
  • BGH, 23.10.1961 - III ZR 122/60
    Auszug aus BGH, 28.02.1963 - III ZR 207/61
    Die Verkehrssicherungspflicht umschließt aber auf jeden Fall die allgemeine Pflicht, den Verkehr auf der Straße, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten, aus der Beschaffenheit der Straße sich ergehenden und bei zweckgerechter Benutzung des Verkehrsweges nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahrenstellen zu sichern oder zumindest zu warnen; hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihre Verkehrsbedeutung (vgl. LM § 823 /Ea/BGB Nr. 8, 10, 17 und 25; Urteile des Senats vom 23. Oktober 1961 III ZR 122/60 = NJW 1962, 34, 36; vom 3. Mai 1962 III ZR 168/60 = VersR 1962, 665 = MDR 1962, 638).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf …

    Die Verkehrssicherungspflicht kann vielmehr im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens einzelner Verkehrsteilnehmer zu schützen(Senatsurteil vom 28. Februar 1963 - III ZR 207/61 = VersR 1963, 652, 653).
  • BGH, 08.04.1970 - III ZR 167/68

    Pflichten der Straßenverkehrsbehörde bei Änderung einer Vorfahrtregelung im …

    nehmen ist, die zu schuldhaften Verkehrsverstößen Anlaß gehen können (BGH NJW 1961, 1572; VersR 1963, 652; 1966, 782).
  • BGH, 18.11.1993 - III ZR 178/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer Eisenbahn an einem …

    Die Verkehrssicherungspflicht kann vielmehr im Einzelfall gerade Maßnahmen verlangen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens einzelner Verkehrsteilnehmer zu schützen (…vgl. Senatsurteile vom 10. Juli 1980 aaO; vom 28. Februar 1963 - III ZR 207/61 - VersR 1963, 652).
  • BGH, 26.05.1966 - III ZR 59/64

    Verletzung einer Amtspflicht wegen unzulänglicher Kennzeichnung einer …

    Das ist ständige Rechtsprechung (…BGH Urt. v. 17. April 1961 - III ZR 30/60 = NJW 1961, 1572;… Urt. v. 12. Juli 1962 - III ZR 139/61 = Warn 1962, 182;… Urt. v. 18. Oktober 1962 - III ZR 66/61 = Warn 1962, 217; Urt. v. 28. Februar 1963 - III ZR 207/61 = VersR 1963, 652;… Urt. v. 4. November 1963 - III ZR 127/62 = VersR 1964, 288).
  • OLG Hamm, 15.09.1998 - 9 U 110/98

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers in einer engen, nicht einsehbaren …

    Dabei muß der Sicherungspflichtige jedenfalls im gewissen Umfang die Möglichkeit berücksichtigen, daß Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig verhalten, denn die Verkehrssicherungspflicht kann im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens zu schützen (BGH VersR 1963, 652).
  • OLG Hamm, 19.10.2012 - 11 U 100/11

    Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Freihaltung der unterhaltenen …

    Dabei muss der Verkehrssicherungspflichtige auch jedenfalls in gewissem Umfang die Möglichkeit berücksichtigen, dass Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig verhalten, denn die Verkehrssicherungspflicht kann im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens zu schützen (OLG Hamm, Urteil vom 15.09.1998, 9 U 110/98, zitiert nach juris Rn. 5 mit Verweis auf: BGH, VersR 1963, 652).

    Rn. 56 Zwar muss - wie oben bereits ausgeführt - der Verkehrssicherungspflichtige jedenfalls in gewissem Umfang die Möglichkeit berücksichtigen, dass Verkehrsteilnehmer, insbesondere Radfahrer, sich vorschriftswidrig verhalten, z.B. unter Ausnutzung des abschüssigen Geländes zu schnell fahren, da die Verkehrssicherungspflicht im Einzelfall gerade Maßnahmen umfassen kann, deren Zweck es ist, den Verkehr vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens zu schützen (OLG Hamm, Urteil vom 15.09.1998, 9 U 110/98, zitiert nach juris Rn. 5 mit Verweis auf: BGH, VersR 1963, 652).

  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche …

    Daraus folgt: wer für andere in Gebäuden oder auf Grundstücken einen Verkehr eröffnet, zuläßt oder andauern läßt und den sich daraus ergebenden Gefahren zu begegnen imstande ist, hat im Rahmen des Zumutbaren für die Sicherheit des Verkehrs einzustehen, insbesondere die Verkehrsteilnehmer vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren, die sich aus der Beschaffenheit der dem Verkehr eröffneten Sache ergeben, zu schützen oder zumindest zu warnen (RGZ 147, 275, 278; BGHZ 5, 378, 380 [BGH 28.04.1952 - III ZR 118/51]; 14, 83, 85 [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]; 16, 95, 96 [BGH 30.12.1954 - III ZR 102/53]; BGH VersR 1963, 652, 653).
  • AG Grevenbroich, 10.01.1990 - 11 C 196/89

    Schadensersatzpflicht auf Grund der Weitergabe einer elektrisch unsicheren …

    Grundsätzlich hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern läßt, in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (BGH - Strafsenat - in MDR 1971, 411; ferner BGHZ 5, 378; 14, 83; 34, 206; BGH in VersR 1961, 64 und 139; BGH in NJW 1968, 443 ); er muß andere vor nicht ohne weiteres erkennbaren Gefahren schützen, die sich aus der Beschaffenheit der Gefahrenquelle ergeben; zumindest hat er sie zu warnen (RGZ 147, 275; BGHZ 5, 378; 16, 95; BGH in VersR 1963, 652 ).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2023 - 4 U 20/22

    Haftung einer Patientin für Notabschaltung eines MRT-Geräts wegen metallischer …

    Rn. 38 Als grob fahrlässig ist im Allgemeinen ein Handeln anzusehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den ganzen Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (BGH Urt. v. 28.2.1963 - III ZR 207/61, BeckRS 1963, 31190566, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1994 - 7 U 133/92

    Verkehrssicherungspflicht beim Betrieb einer Kleinbahn - Unfall mit Kindern

    Vielmehr mußte die Beklagte zu 2) in Rechnung stellen, daß der Verkehr im Kreuzungsbereich auch vor den Folgen fehlerhaften Verhaltens einzelner Verkehrsteilnehmer zu schützen sei (vgl. BGH VersR 1963, 652; BGH VersR 1980, 946).
  • OLG Hamm, 14.06.1996 - 9 U 8/96

    Verkehrssicherungspflicht - Beleuchtung der Außentreppe einer Tennishalle

  • OLG Naumburg, 09.12.1997 - 11 U 1010/97

    Verkehrssicherungspflicht des Eisenbahnunternehmers hinsichtlich eines …

  • BGH, 26.03.1981 - III ZR 106/80

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein eine Wanderbaustelle auf der …

  • BGH, 13.04.1967 - III ZR 2/65

    Schadensersatz wegen unzureichender Sicherung des Toilettenraums einer Schule - …

  • OLG Koblenz, 14.07.1988 - 5 U 331/88

    Schmerzensgeld; Verletzungsfolgen; Zukünftige; Schmerzen

  • LG Bonn, 23.07.2003 - 1 O 216/03

    Umfang der einer Gemeinde obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht; …

  • BFH, 21.02.1969 - VI R 113/66

    Rückstellung für Schadensersatzverpflichtung - Betrieblich bedingte Fahrt - …

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 176/88

    Aufgaben des Verkehrssicherungspflichtigen

  • BGH, 29.11.1965 - III ZR 198/63

    Rechtsinhaberschaft eines Stiftungsvermögens - Territoriale Begrenzung …

  • LG Heidelberg, 14.12.1988 - 3 O 187/87
  • BGH, 21.12.1965 - VI ZR 157/64

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Eisenbahn an einem unbeschrankten …

  • OLG Hamm, 06.04.1982 - 9 U 170/81
  • LG Braunschweig, 10.01.1969 - 3 O 20/68

    Unzureichende Beschilderung einer vorübergehenden Änderung der Verkehrsführung; …

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