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Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1959 - III ZR 233/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,5884
BGH, 20.04.1959 - III ZR 233/57 (https://dejure.org/1959,5884)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1959 - III ZR 233/57 (https://dejure.org/1959,5884)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1959 - III ZR 233/57 (https://dejure.org/1959,5884)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.04.1956 - VI ZR 347/54

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden …

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 233/57
    Zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (LM Nr. 18 zu § 823 [Dc] BGB a.E. und BGHZ 20, 259 = LM Nr. 9 zu § 17 StVG mit Anm.) geht das Oberlandesgericht davon aus, daß der verunglückte Orth sich zwar die Gefährdungshaftung oder die von den Kraftwagen ausgehende Betriebsgefahr (§§ 18, 7 StVG) entgegenhalten lassen muß.

    Das ist rechtlich möglich und zulässig (BGHZ 20, 259, 262 und Anm. zu LM Nr. 9 zu § 17 StVG) und läßt als tatrichterliche Würdigung keinen in der Revisionsinstanz beachtlichen Rechtsfehler erkennen.

  • BGH, 30.12.1954 - III ZR 102/53

    Verkehrssicherung auf Bundesstraßen

    Auszug aus BGH, 20.04.1959 - III ZR 233/57
    Wenn das Oberlandesgericht weiter ausführt, daß der vorhandene, trotz Reinigungsarbeiten auf der Fahrbahn verbliebene Lehm bei einem Regen "zu einer furchtbaren Gefahr für den schnellen Kraftfahrzeugverkehr" auf der stark befahrenen, verkehrswichtigen Bundesstraße 1 werden mußte und geworden ist, so daß der Kraftwagenverkehr durch Vorkehrsschilder hätte ausreichen gewarnt werden müssen, so ist dies rechtlich zutreffend und steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (LM Nr. 1 und 2 zu § 41 StVO; Nr. 17 zu § 823 [Dc] BGB = NJW 55, 298, 300; auch LM Nr. 8 und 10 zu § 823 [Ea] BGB).
  • BGH, 06.07.1959 - III ZR 61/58

    Rechtsmittel

    Auch in den Urteilen III ZR 66/58 vom 8. April 1957 S. 9 (LM Nr. 8 zu BGB § 823 (Ea)) und III ZR 233/57 vom 20. April 1959 S. 14 ist von der Pflicht die Rede, "auf unvermutete Gefahrenstellen hinzuweisen und unerwarteten Gefährdungen des Verkehrs in geeigneter Weise zu begegnen" (…vgl. auch Müller, Straßenverkehrsrecht 20. Aufl. 1957 StVG § 16 Anm. B IV b 10 S. 363).
  • BGH, 17.12.1960 - III ZR 156/59

    Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Unfalls - Unfall während der Ausübung …

    Allerdings kann die mitursächliche Betriebsgefahr angesichts eines groben Verschuldens des Schädigers außer Betracht bleiben (BGH Urt. v. 20.4.1959 - III ZR 233/57 -).
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