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Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.01.2020

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,4985
BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19 (https://dejure.org/2020,4985)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - III ZR 36/19 (https://dejure.org/2020,4985)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19 (https://dejure.org/2020,4985)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 321a ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, Art. 6 Abs. 1 EMRK

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Zivilprozess; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Zivilprozess; Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Nichtannahmebeschluss: Reichweite der Begründungserleichterungen für …

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Hierdurch wird von ihm jedoch nichts Unzumutbares verlangt (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 21).

    Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt, dass eine mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbare letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung von Verfassungs wegen regelmäßig keiner Begründung bedarf (BVerfG, NJW 2011, 1497 Rn. 21 m. zahlr. wN).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt, als der Kläger sich dies wünscht, stellt das keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar (vgl. BVerfGE 64, 1, 12).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Es müssen besondere Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich klar ergibt, dass das Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BGH aaO Rn. 4 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 386, 404).
  • BGH, 30.08.2012 - V ZR 8/12

    Gesetzliche Darlegungsanforderungen der Anhörungsrüge nach § 321a ZPO

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Das gilt auch dann, wenn sich die Anhörungsrüge gegen einen Beschluss richtet, durch den eine Nichtzulassungsbeschwerde ohne nähere Begründung, was § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO ausdrücklich zulässt, zurückgewiesen worden ist (BGH, Beschluss vom 30. August 2012 - V ZR 8/12, BeckRS 2012, 20998 Rn. 3 zu § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO aF).
  • EGMR, 18.10.2011 - 21218/09
    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Danach stellt es keinen Verstoß gegen das in Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleistete Recht auf Gehör dar, wenn ein oberstes Gericht einen Rechtsbehelf nur mit dem Hinweis auf die Vorschriften zurückweist, die ein solches Vorgehen erlauben, wenn der Fall - wie hier - keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft oder keine hinreichenden Erfolgsaussichten bietet (EGMR NJW 2012, 3502 Rn. 46 [Prado Bugallo/Spanien]; NJOZ 2009, 1252, 1255 [Heimann/Deutschland];… Meyer-Ladewig/Harrendorf/König in Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK, 4. Aufl., Art. 6 Rn. 104).
  • EGMR, 23.10.2007 - 2357/05

    Rechtssache M. H. ./ gegen DEUTSCHLAND

    Auszug aus BGH, 27.02.2020 - III ZR 36/19
    Danach stellt es keinen Verstoß gegen das in Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleistete Recht auf Gehör dar, wenn ein oberstes Gericht einen Rechtsbehelf nur mit dem Hinweis auf die Vorschriften zurückweist, die ein solches Vorgehen erlauben, wenn der Fall - wie hier - keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft oder keine hinreichenden Erfolgsaussichten bietet (…EGMR NJW 2012, 3502 Rn. 46 [Prado Bugallo/Spanien]; NJOZ 2009, 1252, 1255 [Heimann/Deutschland];… Meyer-Ladewig/Harrendorf/König in Meyer-Ladewig/Nettesheim/von Raumer, EMRK, 4. Aufl., Art. 6 Rn. 104).
  • BGH, 09.05.2023 - VIII ZR 72/22

    Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Wertes für das …

    Rn. 2 1. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt wird (st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, juris Rn. 3;… vom 6. Dezember 2022 - VIII ZR 5/22, juris Rn. 2; jeweils mwN).

    Rn. 9 Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer in der Anhörungsrüge zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, juris Rn. 5; vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, juris Rn. 4;… vom 6. Dezember 2022 - VIII ZR 5/22, aaO Rn. 4; jeweils mwN).

  • BGH, 24.09.2024 - VIII ZR 104/23

    Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision: Darlegungsanforderung …

    Rn. 2 1. Eine Anhörungsrüge gegen einen Beschluss über die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn mit ihr eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG durch den Bundesgerichtshof gerügt wird (st. Rspr.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. August 2008 - 2 BvR 1516/08, juris Rn. 2; BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, juris Rn. 3;… vom 9. Mai 2023 - VIII ZR 72/22, juris Rn. 2; jeweils mwN).

    Rn. 9 Solche Umstände sind gegeben, wenn Gründe des formellen oder materiellen Rechts, welche die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde tragen könnten, nicht erkennbar sind und sich deshalb der Schluss aufdrängt, die Entscheidung beruhe darauf, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZR 108/09, juris Rn. 5; vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, juris Rn. 4).

    Rn. 10 bb) Liegt, wie hier, eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer in der Anhörungsrüge zudem mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - V ZR 95/10, juris Rn. 5; vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, aaO;… vom 6. Dezember 2022 - VIII ZR 5/22, juris Rn. 4;… vom 9. Mai 2023 - VIII ZR 72/22, juris Rn. 9; jeweils mwN).

  • BGH, 15.04.2020 - III ZB 74/19

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge im Zivilprozess

    Die Behauptung einer angeblichen fehlenden Begründung ist nicht nur unzutreffend, sondern lässt auch außer Acht, dass aus der Gewährleistung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG kein Anspruch auf eine mit Gründen versehene letztinstanzliche Entscheidung folgt (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2020 - III ZR 36/19, BeckRS 2020, 3536 Rn. 7 mwN).
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