Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO, §§ 530, 520 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Zahlungsanspruch eines Inhabers auf Entschädigung aufgrund eines Entzugs seiner Fahrerlaubnis; Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge i.R.d. Gebots des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Amtshaftung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis - (Nur) Aufhebung wegen OLG-Verfahrensfehler
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Stunden reduziert: Schadensersatz nach unrechtmäßigem Führerscheinentzug?
Verfahrensgang
- LG München II, 09.11.2022 - 11 O 3929/21
- OLG München, 20.03.2023 - 1 U 7104/22
- BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.03.2019 - VI ZR 163/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Schadensersatz- und Schmerzensgeldprozess: …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (…zB Senat, aaO …sowie Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 80/12, juris Rn. 41 …und Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11 mwN). - BGH, 25.09.2018 - VI ZR 234/17
Zivilprozess: Gehörsverstoß wegen überspannter Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (zB Senat…, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 7; jew. mwN). - BGH, 07.06.2018 - III ZR 210/17
Schadensersatzprozess zur Bankenhaftung wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (zB Senat, Beschluss vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, WM 2018, 1252 Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 25. September 2018 - VI ZR 234/17, NJW 2019, 607 Rn. 7; jew. mwN).
- BGH, 11.04.2013 - III ZR 80/12
Haftung des als Mittelverwendungskontrolleur in einem Kapitalanlagemodell tätigen …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (…zB Senat, aaO sowie Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 80/12, juris Rn. 41 …und Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11 mwN). - BGH, 28.05.2015 - III ZR 318/14
Erstattung der Kosten für die Durchführung einer Marketingveranstaltung für ein …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (…zB Senat, aaO …sowie Urteil vom 11. April 2013 - III ZR 80/12, juris Rn. 41 und Beschluss vom 28. Mai 2015 - III ZR 318/14, juris Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 26. März 2019 - VI ZR 163/17, VersR 2019, 835 Rn. 11 mwN). - OLG München, 20.03.2023 - 1 U 7104/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Tatbestandsberichtigungsantrag, Rechtshängigkeit, …
Auszug aus BGH, 25.04.2024 - III ZR 54/23
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 1. Zivilsenat - vom 20. März 2023 - 1 U 7104/22 e - gemäß § 544 Abs. 9 ZPO im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung des Klägers gegen die Abweisung des Klageantrags zu 1 in Höhe von 31.678 EUR nebst Zinsen und des Klageantrags zu 2 zurückgewiesen worden ist.
- BGH, 26.06.2025 - III ZR 81/24
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Gebot des rechtlichen Gehörs als …
Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots darauf beruht, dass das Gericht verfahrensfehlerhaft überspannte Anforderungen an den Vortrag einer Partei gestellt hat (zB Senat, Beschlüsse vom 25. April 2024 - III ZR 54/23, BeckRS 2024, 19489 Rn. 9 …und vom 7. Juni 2018 - III ZR 210/17, BeckRS 2018, 13133 Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 10. Januar 2023 - VIII ZR 9/21, BeckRS 2023, 1723 Rn. 11; jew. mwN) oder der Tatrichter Angriffs- oder Verteidigungsmittel einer Partei in offenkundig fehlerhafter Anwendung einer Präklusionsvorschrift zu Unrecht für ausgeschlossen erachtet (zB Senat…, Beschluss vom 7. Juni 2018 aaO mwN).Das Gericht muss anhand des Parteivortrags beurteilen können, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der an eine Behauptung geknüpften Rechtsfolge erfüllt sind (st. Rspr.; zB Senat, Beschluss vom 25. April 2024 aaO mwN).
Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderlich erscheinen (Senat…, Urteil vom 26. August 2021 aaO; Beschlüsse vom 25. April 2024 aaO …und vom 7. Juni 2018 aaO; jew. mwN).
- OLG Stuttgart, 25.02.2025 - 3 U 155/24
Streit um Ansprüche im Zusammenhang mit einer Grunddienstbarkeit; Zustimmung zur …
Rn. 34 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Sachvortrag zur Begründung eines Anspruchs schlüssig und erheblich, wenn die Partei Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht als in der Person der Partei entstanden erscheinen zu lassen (stRspr, vgl. nur BGH, Beschluss vom 25.04.2024 - III ZR 54/23 = BeckRS 2024, 19489 Rn. 9). - LG Bonn, 10.04.2025 - 18 O 78/21 Genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist dann vielmehr Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BGH Beschl. v. 25.4.2024 - III ZR 54/23, BeckRS 2024, 19489 Rn. 9 m.w.N, beck-online).
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