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| OLG Hamm, 01.03.2018 - III-5 RVs 129/17 |
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StGB § 47; StGB § 64
Bagatellkriminalität; Bagatelldelikte; Übermaßverbot; Unterbringung in Entziehungsanstalt, Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom Revisionsangriff, Bindung nur des Revisionsgerichts; generalpräventive Erwägungen zur Bestimmung der schuldangemessenen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 47 ; StGB § 64
Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Begründung der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüdenscheid, 04.07.2017 - 52 Ds 243/16
- OLG Hamm, 01.03.2018 - III-5 RVs 129/17
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (25)
- OLG Hamm, 18.11.2002 - 2 Ss 768/02
Freiheitsstrafe, Bagatelldelikt, Übermaßverbot
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Das Revisionsgericht ist allerdings ausnahmsweise dann zum Eingreifen berechtigt - und verpflichtet -, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zum Tatunrecht und Tatschuld steht und gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - zitiert nach juris).Rn. 32 In einer solchen Fallkonstellation bedarf es aber umfassender Ausführungen zur Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe, um ausschließen zu können, dass ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vorliegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 18.11.2002 - 2 Ss 768/02 - juris).
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Es genügt, dass sie denkgesetzlich möglich sind und von der subjektiven Gewissheit des Tatrichters getragen werden (zu vgl. BGH, Urteil v. 09.02.1957, 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, zitiert nach juris). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Dagegen ist eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ausgeschlossen (st. Rspr.; BGHSt 34, 345, 349).
- BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77
Strafbarkeit von Bagatelldelikten
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Es verstößt insbesondere nicht gegen das verfassungsrechtliche Prinzip schuldangemessenen Strafens, dass das Gesetz - wie etwa in § 265a Abs. 1 StGB oder § 242 Abs. 1 StGB - die Begehung von Straftaten, die sich auf eine geringwertige Sache oder Leistung (vgl. §§ 265 a Abs. 3, 248 a Abs. 3 StGB) beziehen, wahlweise mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht (vgl. BVerfG NJW 1979, 1039, 1040). - BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Rn. 20 Auf die Sachrüge hin ist nur zu überprüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen die Denkgesetze oder die gesicherte Lebenserfahrung sind (zu vgl. BGH, Beschlussv. 07.06.1979 - 4 StR 441/78 - NJW 1979, 2318, zitiert nach beck-online). - BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92
Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Eine solche Revisionsbeschränkung ist grundsätzlich möglich und im vorliegenden Fall wirksam, weil sich hier weder den Urteilsgründen noch der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßnahme nach § 64 StGB beeinflusst worden ist (vgl. BGHSt 38, 362 ff;… Fischer, StGB 65. Aufl. § 64 Rn. 29 mwN). - BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07
Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Rn. 31 Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825). - OLG Stuttgart, 09.02.2006 - 1 Ss 575/05
Übermaßverbot: Freiheitsstrafe bei Bagatelldelikt
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Rn. 31 Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825). - BGH, 27.10.1970 - 1 StR 423/70
Maßregel und Strafe
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Rn. 35 Maßgebend für die Bemessung einer schuldangemessenen Strafe sind in erster Linie die Schwere der Tat und ihre Bedeutung für die verletzte Rechtsordnung sowie der Grad der persönlichen Schuld des Täters (BGHSt 20, 265, 266; 24, 132, 133). - OLG Karlsruhe, 14.04.2003 - 3 Ss 54/03
Beachtung des Übermaßverbots bei Bestrafung eines vorbestraften und …
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17
Rn. 31 Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825). - BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86
Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs
- OLG Celle, 18.08.2003 - 22 Ss 101/03
Änderung eines Rechtsfolgenausspruches durch das Revisionsgericht; Ermessen über …
- BGH, 15.06.2011 - 2 StR 140/11
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
- OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02
Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung …
- BGH, 02.11.2011 - 2 StR 251/11
Wirksame Ausnahme der Nichtanordnung der Maßregel nach § 64 StGB vom …
- BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …
- BGH, 22.06.2011 - 2 StR 139/11
Erörterungsmangel hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer …
- OLG Hamburg, 11.08.2003 - II-56/03
Kein Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Ausgleich des geringen Wertes durch …
- OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14
Verhängung einer über das Mindestmaß hinausgehenden Freiheitsstrafe bei …
- KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn
- BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe
- OLG Hamm, 01.12.2003 - 2 Ss 643/03
kurzfristige Freiheitsstrafe; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Bagatelldelikt; …
- BGH, 14.05.1986 - 2 StR 156/86
Strafschärfende Bewertung aufgrund des generalpräventiven Gedankens - …
- OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 5 Ss 71/86
- OLG Hamburg, 04.02.2000 - 2 Ss 181/99
- OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines …
Formelhafte Wendungen, die sich - wie vorliegend - in der Mitteilung des Ergebnisses und der Wiederholung des Gesetzestextes erschöpfen, reichen dabei in der Regel nicht aus, weil das Revisionsgericht ihnen nicht entnehmen kann, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe aus Sicht des Tatrichters unerlässlich machen (vgl. OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1825; OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - III-5 Rvs 129/17 m.w.N.). - OLG Hamm, 02.04.2019 - 1 RVs 14/19
Kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Urteilsgründe
Der Tatrichter hat vielmehr für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen, welche besonderen Umstände in der Tat oder in der Persönlichkeit des Angeklagten die Verhängung der kurzzeitigen Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Angeklagten oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerlässlich gemacht haben (zum Ganzen OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.2018 - 111-5 RVs 129/17 -). - OLG Hamm, 08.04.2025 - 3 ORs 2/25
Strafzumessung bei Änderung des gesetzlichen Strafrahmens, Bezugnahme auf …
Rn. 29 Zwar ist die Strafzumessung grundsätzlich Sache des Tatgerichts; ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, von unzutreffenden Tatsachen ausgehen, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder wenn sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein, so weit löst, dass sie nicht mehr innerhalb des dem Tatgericht eingeräumten Spielraums liegt (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - 3 StR 638/14, juris; Urteil vom 2. Februar 2017 - 4 StR 481/16, juris; Urteil vom 24. Juni 2021 - 5 StR 545/20, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18. November 2002 - 2 Ss 768/02, juris; Beschluss vom 1. März 2018 - III-5 RVs 129/17, juris).
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