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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6015
Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.03.2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. März 2005 - C-152/03 (https://dejure.org/2005,6015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ritter-Coulais

  • EU-Kommission PDF

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt Germersheim.

  • EU-Kommission

    Hans-Jürgen Ritter-Coulais und Monique Ritter-Coulais gegen Finanzamt Germersheim

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Abgaben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • IStR 2005, 237
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (51)

  • EuGH, 05.12.2000 - C-448/98

    DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    {FN:44} - Urteil vom 5. Dezember 2000 in der Rechtssache C-448/98 (Guimont, Slg. 2000, I-10663).

    {FN:46} - Vgl. u. a. Urteil Guimont (Randnr. 22).

    Es sei darauf hingewiesen, dass diese Rechtssache den Bereich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer betrifft, was für die Ansicht sprechen könnte, dass die anschließend im Urteil Guimont entwickelte Rechtsprechungslinie ebenfalls diesen Bereich berühren kann.

    {FN:49} - Urteil Guimont (Randnr. 23).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-385/00

    de Groot - "Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Doppelbesteuerungsabkommen - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    {FN:67} - Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2002 in der Rechtssache C-385/00 (de Groot, Slg. 2002, I-11819), in dem der Gerichtshof entschieden hat: "Die zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verwendeten Mechanismen oder die nationalen Steuersysteme, die eine Ausschließung oder Milderung der Doppelbesteuerung bewirken, müssen jedoch den Steuerpflichtigen der betreffenden Staaten gewährleisten, dass ihre gesamte persönliche und familiäre Situation im Ganzen gebührend berücksichtigt wird, unabhängig davon, wie die betreffenden Mitgliedstaaten diese Verpflichtung untereinander aufgeteilt haben, da andernfalls eine mit den Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer unvereinbare Ungleichbehandlung entstünde, die sich keineswegs aus den Unterschieden zwischen den nationalen Steuervorschriften ergeben würde" (Randnr. 101).

    {FN:68} - Als Steuervergünstigungen aufgrund der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des Familienstands der Steuerpflichtigen sind nach meiner Ansicht z. B. anzusehen die Milderung der Steuerprogression zugunsten von Ehepaaren (Urteil Schumacker), der Abzug der Gewinne, die in die Bildung einer Altersrücklage investiert wurden (Urteil Wielockx), oder Steuerfreibeträge aufgrund persönlicher Verpflichtungen wie der Leistung von Unterhalt (Urteil de Groot).

    {FN:73} - Vgl. u. a. Urteil de Groot (Randnr. 108).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-152/03
    {FN:66} - Vgl. u. a. Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94 (Wielockx, Slg. 1995, I-2493).

    {FN:68} - Als Steuervergünstigungen aufgrund der Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und des Familienstands der Steuerpflichtigen sind nach meiner Ansicht z. B. anzusehen die Milderung der Steuerprogression zugunsten von Ehepaaren (Urteil Schumacker), der Abzug der Gewinne, die in die Bildung einer Altersrücklage investiert wurden (Urteil Wielockx), oder Steuerfreibeträge aufgrund persönlicher Verpflichtungen wie der Leistung von Unterhalt (Urteil de Groot).

  • FG Berlin, 11.04.2005 - 8 K 8101/00

    Berücksichtigung von Verlusten aus einerösterreichischen Betriebsstätte bei der …

    In seinen Schlussanträgen zur Rechtssache "Ritter" hat Generalanwalt Léger - zumindest im Rahmen eines Hilfsgutachtens - genau auf diese Konsequenz überzeugend hingewiesen (vgl. Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 1.3.2005 - Rs. C-152/03 (Ritter), IStR 2005, 237 ff.) .

    Denn der Senat sieht sich bereits durch die jüngsten Schlussanträge in diesen Rechtssachen in seiner Auffassung bestätigt, dass die Niederlassungsfreiheit im vorbezeichneten Sinne auszulegen ist (vgl. Generalanwalt Léger, Schlussanträge vom 1.3.2005 - Rs. C-152/03 (Ritter), IStR 2005, 237 ff.; Generalanwalt Poiares Maduro, Schlussanträge vom 7.4.2005 - Rs. C-446/03 (Marks & Spencer), noch nicht in EuGHE).

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2006 - C-374/04

    Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation - Auslegung der Artikel 43 …

    31 bis 34. Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-152/03, Ritter-Coulais, Slg. 2006, I-0000, der sich dafür ausspricht, diese Ausnahme über "typische" personenbezogene Vergünstigungen hinaus auf das Recht zu erstrecken, im Sitzland entstandene Verluste bei Einkünften aus Vermietung abzuziehen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05

    Mattern und Cikotic - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von …

    16 und 17), in dessen Zusammenhang allerdings das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger sowie u. a. die Richtlinien 90/364 und 93/96 noch nicht anwendbar waren; vgl. hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 1. März 2005 in der Rechtssache C-152/03 (Ritter-Coulais, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 51 bis 62).
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