Rechtsprechung
| BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren - Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung
- openjur.de
Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde; Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren; Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung
- Bundesfinanzhof
FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 3, FGO § 107 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, FGO § 119 Nr 6, GG Art 103 Abs 1
Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren - Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung - rechtsinformationen.bund.de
Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren - Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 1 S 3 FGO, § 107 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Berichtigungsantrag nach § 107 FGO und Nichtzulassungsbeschwerde - Erledigungserklärung im Beschwerdeverfahren - Darlegung eines Gehörsverstoßes bei behaupteter Überraschungsentscheidung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 3 S. 3
Voraussetzungen der Erledigungserklärung - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung eines Gehörverstoßes; Antrag nach § 107 FGO; Erledigungserklärung im Rechtsmittelverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen einer Erledigungserklärung
Verfahrensgang
- FG Münster, 28.06.2012 - 5 K 4958/07
- BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BFH, 30.07.2013 - IV B 107/12
Verfahrensmangel bei einer nicht mit Gründen versehenen Entscheidung - …
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Rn. 7 1. Die Klägerin hat in den Verfahren IV B 107/12 und IV B 109/12 im Wesentlichen gleichlautende Beschwerdebegründungen vorgelegt.Soweit der Vortrag in diesem Verfahren (IV B 109/12) mit der Begründung der Beschwerde in dem Verfahren IV B 107/12 identisch ist, wird zur Begründung auf Ziffer II. der Gründe des in jenem Verfahren ergangenen Beschlusses des erkennenden Senats vom 30. Juli 2013 Bezug genommen.
- BFH, 31.12.2012 - III B 95/12
Rüge von Verfahrensfehlern: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Erlass einer …
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Rn. 9 a) Eine Überraschungsentscheidung, die gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verstößt (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 FGO), ist gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Dezember 2012 III B 95/12, BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Beschwerdeführer darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre, und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (z.B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2013, 768, m.w.N.).
- BFH, 09.02.2006 - IX B 47/05
Nebeneinander von Nichtzulassungsbeschwerde und nachträglicher Urteilsergänzung
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Auch aus Vorstehendem ergibt sich jedoch, dass im Rechtsmittelverfahren die Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden kann, wenn das Rechtsmittel (hier die Beschwerde) im Zeitpunkt der Erledigungserklärung zulässig war (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III S 6/99, BFH/NV 2000, 1129;… vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604; vom 9. Februar 2006 IX B 47/05, BFH/NV 2006, 1120, jeweils m.w.N.).Unter diesen Umständen lässt die Beschwerdebegründung nicht hinreichend deutlich erkennen, dass der im BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1120 angesprochene "Zweifelsfall", in dem etwa ein gleichzeitiger Antrag nach § 109 FGO als Ausdruck einer sorgfältigen Prozessführung der Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde nicht entgegensteht, vorliegend hinsichtlich der Wahl zwischen einem Antrag nach § 107 FGO und einer Nichtzulassungsbeschwerde gegeben sein könnte.
- BFH, 12.03.2004 - VII B 239/02
Niederlegung des Urteils bei der Geschäftsstelle
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Dem steht nicht entgegen, dass der BFH im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision auch für eine Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO zuständig ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844; vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114;… vom 19. Juli 2010 X B 21/10, BFH/NV 2010, 2093). - BFH, 19.07.2010 - X B 21/10
Urteilsberichtigung - Besetzungsrüge - Beteiligtenvernehmung - Grundsätzlich …
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Dem steht nicht entgegen, dass der BFH im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision auch für eine Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO zuständig ist (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844;… vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114; vom 19. Juli 2010 X B 21/10, BFH/NV 2010, 2093). - BFH, 25.11.1999 - III B 5/99
Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Dem steht nicht entgegen, dass der BFH im Rahmen des Beschwerdeverfahrens über die Nichtzulassung der Revision auch für eine Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 107 FGO zuständig ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844;… vom 12. März 2004 VII B 239/02, BFH/NV 2004, 1114;… vom 19. Juli 2010 X B 21/10, BFH/NV 2010, 2093). - BFH, 22.02.2013 - V B 72/12
Einseitige Erledigungserklärung, Übergang vom Sach- zum Feststellungsantrag, …
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Rn. 4 a) Für die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind die zur einseitigen Erledigungserklärung entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (…vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226, und vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, jeweils m.w.N.). - BFH, 20.12.2005 - X B 144/05
Erledigung der Hauptsache; außerordentliche Beschwerde
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Auch aus Vorstehendem ergibt sich jedoch, dass im Rechtsmittelverfahren die Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden kann, wenn das Rechtsmittel (hier die Beschwerde) im Zeitpunkt der Erledigungserklärung zulässig war (…z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III S 6/99, BFH/NV 2000, 1129; vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604;… vom 9. Februar 2006 IX B 47/05, BFH/NV 2006, 1120, jeweils m.w.N.). - BFH, 27.03.2000 - III S 6/99
Unzulässiger AdV-Antrag; Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Auch aus Vorstehendem ergibt sich jedoch, dass im Rechtsmittelverfahren die Hauptsache nur dann wirksam für erledigt erklärt werden kann, wenn das Rechtsmittel (hier die Beschwerde) im Zeitpunkt der Erledigungserklärung zulässig war (z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. März 2000 III S 6/99, BFH/NV 2000, 1129;… vom 20. Dezember 2005 X B 144/05, BFH/NV 2006, 604;… vom 9. Februar 2006 IX B 47/05, BFH/NV 2006, 1120, jeweils m.w.N.). - BFH, 03.04.2000 - I B 68/99
Erledigung der Hauptsache; einseitige Erledigungserklärung
Auszug aus BFH, 30.07.2013 - IV B 109/12
Rn. 4 a) Für die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde sind die zur einseitigen Erledigungserklärung entwickelten Grundsätze entsprechend anwendbar (vgl. hierzu und zum Folgenden z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. April 2000 I B 68/99, BFH/NV 2000, 1226, …und vom 22. Februar 2013 V B 72/12, BFH/NV 2013, 984, jeweils m.w.N.).
- BFH, 03.02.2016 - XI B 53/15
Zum Nachweis der Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung
Rn. 23 aa) Eine gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) verstoßende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das FG sein Urteil auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Auffassungen nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlung nicht rechnen musste (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 21. September 2011 XI B 24/11, BFH/NV 2012, 277, Rz 17;… vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, Rz 12; vom 30. Juli 2013 IV B 109/12, BFH/NV 2013, 1931, Rz 9;… vom 22. Juli 2014 XI B 103/13, BFH/NV 2014, 1761, Rz 14). - BFH, 08.11.2018 - IV R 38/16
Freistellung von privater Verpflichtung als Abfindung
Die Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs wird, wenn sich der Verstoß auf einzelne Feststellungen bezieht, nur dann ordnungsgemäß vorgebracht, wenn der Revisionskläger darlegt, was er vorgetragen hätte, wenn sein Anspruch auf rechtliches Gehör nicht verletzt worden wäre, und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung des FG in der Sache möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juli 2013 IV B 109/12, Rz 9).
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