Rechtsprechung
| BVerwG, 22.06.1979 - IV C 8.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten beim Straßenausbau - Rechtsstreit um Ersatzzufahrten - Verhältnis von Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Beseitigung und Ersatz von Grundstückszufahrten als Gegenstand der Abwägung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.11.1971 - III E 3/71
- VGH Hessen, 15.07.1975 - II OE 40/72
- BVerwG, 09.12.1975 - 4 B 138.75
- BVerwG, 22.06.1979 - IV C 8.76
Papierfundstellen
- BVerwGE 58, 154
- NJW 1980, 1063
- MDR 1980, 83
- DVBl 1980, 289
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74
Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Ein solches Verpflichtungsbegehren ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich zulässig, und zwar sowohl als selbständiges Begehren als auch im Anschluß an einen auf (Teil-)Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Aufhebungsantrag im Verhältnis zu diesem als Hilfsbegehren (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [21/22]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in DVBl. 1978, 618).Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz vom 4. Juli 1974 (BGBl. I S. 1401) bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor seinem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleibt, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 S. 1 [3/4] sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [24/25]).
Seine Bedeutung liegt in diesem Zusammenhang darin, daß er für die Einwirkungen der festgestellten Planung auf von ihr nicht im Sinne des § 19 FStrG unmittelbar in Anspruch genommene Grundstücke äußerste, mit einer "gerechten Abwägung" nicht mehr überwindbare Grenzen setzt: Macht die Planfeststellung zur Verwirklichung der mit dem Plan verfolgten Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich infolge der durch die Straße verursachten Situationsveränderung in ihrer Auswirkung auf die Benutzung von Nachbargrundstücken als Gefahren oder Nachteile (oder gar materiell wie eine Enteignung) darstellen, so darf der dadurch hervorgerufene Interessenkonflikt nicht im Wege einer die privaten Belange ohne weitere Folgerungen zurückstellenden Abwägung zu Lasten des Grundstückseigentümers gelöst und damit in Wahrheit zu dessen Lasten unbewältigt bleiben; § 17 Abs. 4 FStrG fordert unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen physischrealen Ausgleich durch die Anordnung von Errichtung und Unterhaltung dafür geeigneter Anlagen zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [26/27]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 S. 5/6).
Begriff der "Zumutbarkeit" kennzeichnet vielmehr noch im Vorfeld dessen, was insoweit der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten fordert, die der hier maßgebenden einfachgesetzlichen Güterabwägung folgende Grenze, von der ab dem Betroffenen eine nachteilige Einwirkung der Straße auf seine rechtlich geschützten Belange - auch unter Würdigung der besonderen Bedeutung, die ein leistungsfähiges Straßenverkehrsnetz für die Allgemeinheit wie für den einzelnen hat - billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [29]).
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz vom 4. Juli 1974 (BGBl. I S. 1401) bei der verwaltungsgerichtlichen Prüfung der vor seinem Inkrafttreten nach dem Bundesfernstraßengesetz erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse ohne Anwendung bleibt, und zwar unabhängig davon, ob mit der Anfechtungsklage die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder mit der Verpflichtungsklage seine Ergänzung durch Schutzanlagen begehrt wird (Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 S. 1 [3/4] sowie Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [24/25]).In materieller Hinsicht folgen Planungsschranken - erstens - aus der behördeninternen Bindung der Planfeststellungsbehörde an die vorbereitende Planungsentscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 16 FStrG, - zweitens - aus dem Erfordernis einer der fernstraßenrechtlichen Zielsetzung entsprechenden Rechtfertigung des konkreten Planvorhabens, - drittens - aus gesetzlichen Planungsleitsätzen und - viertens - aus den Anforderungen des sich auf den Abwägungsvorgang und das Abwägungsergebnis erstreckenden Abwägungsgebots (vgl. z.B. Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56).
Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung Jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64]).
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Das ist aus der Sicht der Klägerinnen um so zweckmäßiger, als sie mit ihrem Aufhebungsbegehren nur dann Erfolg haben können wenn der Planfeststellungsbeschluß objektiv rechtswidrig ist und wenn ferner der zur Rechtswidrigkeit führende Mangel für die Planungsentscheidung ein so großes Gewicht hat, daß dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung bzw. eines abtrennbaren Planungsteiles überhaupt in Frage gestellt wird und deshalb die Behebung der Rechtswidrigkeit durch eine Planergänzung nicht erreicht werden kann (Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - in BVerwGE 56, 110 [132/133]).Unter solchen Umständen ist der Planbetroffene nach dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - (BVerwGE 56, 110 [133]) nicht auf einen Anspruch auf Planergänzung verwiesen, sondern hat er einen Anspruch auf - je nach gegebener Sachlage - teilweise oder vollständige Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses.
- BVerwG, 15.12.1972 - IV C 112.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Zufahrten sind nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats die für die Benutzung mit Fahrzeugen bestimmten oder geeigneten Verbindungen von anliegenden Grundstücken oder von nicht öffentlichen Wegen mit einer öffentlichen Straße (Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - in Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7]).Das betrifft vornehmlich die keiner förmlichen Erlaubnis bedürftigen, aber eigentumsrechtlich gesicherten und daher auch widerrufsgeschützten Zufahrten kraft Anliegergebrauchs (vgl. dazu Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG IV C 112.68 - in Buchholz 407.4 § 7 FStrG Nr. 8 S. 5 [7/8]).
- BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 68.76
Planfeststellungsverfahren - Planauslegung - Informationszweck - Auslegung von …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Ein solches Verpflichtungsbegehren ist nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich zulässig, und zwar sowohl als selbständiges Begehren als auch im Anschluß an einen auf (Teil-)Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Aufhebungsantrag im Verhältnis zu diesem als Hilfsbegehren (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [21/22]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in DVBl. 1978, 618).Seine Bedeutung liegt in diesem Zusammenhang darin, daß er für die Einwirkungen der festgestellten Planung auf von ihr nicht im Sinne des § 19 FStrG unmittelbar in Anspruch genommene Grundstücke äußerste, mit einer "gerechten Abwägung" nicht mehr überwindbare Grenzen setzt: Macht die Planfeststellung zur Verwirklichung der mit dem Plan verfolgten Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich infolge der durch die Straße verursachten Situationsveränderung in ihrer Auswirkung auf die Benutzung von Nachbargrundstücken als Gefahren oder Nachteile (oder gar materiell wie eine Enteignung) darstellen, so darf der dadurch hervorgerufene Interessenkonflikt nicht im Wege einer die privaten Belange ohne weitere Folgerungen zurückstellenden Abwägung zu Lasten des Grundstückseigentümers gelöst und damit in Wahrheit zu dessen Lasten unbewältigt bleiben; § 17 Abs. 4 FStrG fordert unter solchen Umständen vielmehr zwingend einen physischrealen Ausgleich durch die Anordnung von Errichtung und Unterhaltung dafür geeigneter Anlagen zu Lasten des Trägers der Straßenbaulast (vgl. z.B. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [26/27]; Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 68.76 - in Buchholz 407.4 § 18 FStrG Nr. 7 S. 5/6).
- BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Danach wird die Grenze für das, was dem Betroffenen im Rahmen des § 17 Abs. 4 FStrG nicht mehr ohne Ausgleich an nachteiligen Auswirkungen "zugemutet" werden darf, weder durch den unmittelbaren Eingriff in das Eigentum noch durch die Schwelle bezeichnet, jenseits derer sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein - mittelbarer - Eingriff in das Eigentum als "schwer und unerträglich" und deshalb in einem enteignungsrechtlichen Sinn als "unzumutbar" erweist (zum unmittelbaren und mittelbaren Eingriff vgl. Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG IV C 7.74 - in BVerwGE 50, 282 [287/288]). - BVerwG, 01.07.1968 - IV C 99.66
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Sie hat damit den völligen Verlust von Grundstückszufahrten auch nicht als den schwerwiegenden Nachteil in die Abwägung eingestellt, den er für die Benutzbarkeit des davon betroffenen Grundstücks bedeutet (vgl. dazu z.B. Urteil vom 1. Juli 1968 - BVerwG IV C 99.66 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 7 S. 25 [27]). - BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Seinem Gegenstand nach bezieht sich das Abwägungsgebot auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung Jeweils "nach Lage der Dinge ... eingestellt werden" müssen (vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309]; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [63/64]). - BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Das würde die Annahme von Zufahrten zur Bundesstraße nur dann ausschließen, wenn der Geländestreifen seinerseits ein öffentlicher Weg oder wenn die Benutzung des Geländestreifens für die Klägerinnen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich gewesen wäre (vgl. zu letzterem Urteil vom 7. Oktober 1977 - BVerwG IV C 103.74 - in Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25). - BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74
Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast - …
Auszug aus BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76
Sie beschränken sich insbesondere nicht auf allein diejenigen Belange, in die zur möglichst optimalen Verwirklichung der gesetzlich vorgegebenen Planungsaufgabe unmittelbar eingegriffen werden muß, sondern umfassen auch solche Belange, auf die sich das Straßenbauvorhaben nur mittelbar auswirkt, (vgl. Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - in BVerwGE 52, 237 [244/255]). - BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75
Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage - …
- BVerwG, 03.11.1972 - IV C 106.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.12.1966 - IV C 18.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 VR 7.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
Mit § 8 a FStrG markiert er eine Grenze, die auch im Wege der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotenen Abwägung der durch ein Änderungsvorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange nicht kurzerhand überwunden werden kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - BVerwGE 58, 154, und vom 27. April 1990 - BVerwG 4 C 18.88 - Buchholz 407.4 § 8 a FStrG Nr. 6). - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Darin wird deutlich, daß sich "die Frage, auf welche Belange dies im konkreten Fall -- sachlich wie räumlich -- zutrifft, ... nicht [erschöpfend] generell, sondern [letztlich] nur für die jeweilige Planung im Hinblick auf das von ihr konkret verfolgte Planungsziel sowie auf die ihr vorgegebene Situation beantworten läßt (BVerwGE 58, 154 [156] zum Fachplanungsrecht). - BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89
Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück
Der straßenrechtliche Begriff der Zufahrt stellt ab auf eine für Kraftwagen geeignete und bestimmte Verbindung zwischen der Grenze eines Anliegergrundstücks und einer öffentlichen Straße (vgl. etwa Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 ), so daß eine Zufahrt in diesem Sinne die Möglichkeit eröffnen muß, unmittelbar an die Grenze eines Anliegergrundstücks heranzufahren.
- BGH, 10.06.1985 - III ZR 3/84
Bindung an straßenrechtliche Planfeststellung im Entschädigungsverfahren
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß eine nach § 8 a Abs. 4 FStrG gebotene Sachentscheidung über eine Ersatzzufahrt oder über eine Geldentschädigung (dem Grunde nach) bereits in den Planfeststellungsbeschluß aufgenommen werden (BVerwGE 58, 154, 158; BVerwG Urteil vom 5. Dezember 1980 - 4 C 28.77 = NJW 1981, 1000, 1001 [BVerwG 05.12.1980 - 4 C 28/77] = DVBl 1981, 403, 404; vgl. auch BVerwGE 61, 295, 306) [BVerwG 23.01.1981 - 4 C 4/78].a) Es braucht auch nicht entschieden zu werden, ob der Beklagten unterhalb der Enteignungsschwelle, also im Vorfeld der Enteignung, Nachteile entstanden sind und sie dafür eine einfachgesetzliche Billigkeitsentschädigung nach § 8 a Abs. 4 oder § 17 Abs. 4 FStrG, die nicht enteignungsrechtlicher Natur ist, verlangen kann (vgl. BVerwGE 58, 154, 161;… Korbmacher aaO S. 521 ff.;… Bender aaO S. 316;… Kodal/Krämer aaO S. 902 Rn. 22.61 f.;… vgl. auch Kastner aaO S. 669 f.).
- BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 1.90
Immissionsschutz gegen Fluglärm - Ausbau des Flughafens Stuttgart
Auch dies bedarf angesichts der vorhandenen Rechtsprechung keiner weiteren Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - BVerwGE 58, 154 [BVerwG 22.06.1979 - 4 C 8/76]). - BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78
Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung …
Vielmehr gilt für das Eigentum nicht anders als für andere abwägungserhebliche Belange, daß es in der Abwägung zugunsten einer durch eine hinreichende Planrechtfertigung gedeckten und mit den Planungsleitsätzen übereinstimmenden Planung zurückgestellt werden kann (vgl. Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154 [156 f.]; Urteil vom 7. September 1979 - BVerwG 4 C 58 und 59.76 - in BVerwGE 58, 281 [284 f.]). - BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79
Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; …
Das bedarf der Erörterung unter dem Gesichtspunkt der für eine fernstraßenrechtliche Planung in formeller und in materieller Hinsicht bestehenden rechtlichen Schranken (vgl. dazu etwa Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 [59] und Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [81]).In der Sache kann jedoch das Begehren auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses Erfolg nur dann haben, wenn nicht nur der Planfeststellungsbeschluß objektiv rechtswidrig ist, sondern wenn ferner auch der zur Rechtswidrigkeit führende Mangel für die Planungsentscheidung ein so großes Gewicht hat, daß dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung bzw. eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage gestellt wird und deshalb die Behebung der Rechtswidrigkeit durch eine Planergänzung nicht erreicht werden kann (…Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 - a.a.O.; Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 29 S. 79 [87]).
- BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 10.77
Schutzauflagen im bundesbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren zugunsten der …
Deshalb ist in solchen Fällen auch der Übergang von einer ursprünglich erhobenen Anfechtungsklage zu einer Verpflichtungsklage prozessual unbedenklich, selbst wenn darin im Einzelfall eine Klageänderung im Sinne des § 91 VwGO liegen sollte (vgl. Urteil vom 21. Mai 1976 - BVerwG IV C 80.74 - in BVerwGE 51, 15 [22 f.]; Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 -). - BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77 Führt die Planfeststellung zu einer ersatslosen Unterbrechung einer (nicht nur widerruflich) bestehenden Grundstückszufahrt, so muß über den Anspruch des Betroffenen auf eine angemessene Entschädigung in Geld dem Grunde nach im Planfeststellungsbeschluß entschieden werden (im Anschluß und in Ergänzung des Urteils vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154).
Nach diesen Vorschriften ist innerhalb des Planfeststellungsbeschlusses darüber zu entscheiden, ob der Träger der Straßenbaulast einen angemessenen Ersatz zu schaffen oder eine angemessene Entschädigung in Geld zu gewähren hat, wenn durch den Ausbau von Bundesstraßen Zufahrten zu Grundstücken unterbrochen werden, die keine anderweitige ausreichende Verbindung mit dem öffentlichen Verkehrsnetz besitzen, soweit nicht - was hier allerdings offensichtlich ausscheidet - von der Unterbrechung lediglich Zufahrten betroffen sind, die nur aufgrund einer widerruflichen Erlaubnis bestehen (vgl. Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - in BVerwGE 58, 154).
Die Notwendigkeit, in den Fällen des § 8 Abs. 4 a FStrG 1961 (bzw. § 8 a Abs. 4 FStrG 1974) eine solche Entscheidung schon im Planfeststellungsbeschluß zu treffen, ist im Anschluß an das bereits angeführte Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - (BVerwGE 58, 154) hier erneut zu unterstreichen.
- BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93
Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang - …
Dieser Anspruch ist grundsätzlich als ein Anspruch auf Planergänzung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1979 - BVerwG 4 C 8.76 - BVerwGE 58, 154 (156) [BVerwG 22.06.1979 - 4 C 8/76]; Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 73.82 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 58; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 1.90 - NVwZ-RR 1991, 129 (136) [BVerwG 05.10.1990 - 4 CB 1/90]). - VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
- BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82
Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage - …
- BGH, 15.02.1996 - III ZR 143/94
Entschädigungsansprüche einer Jagdgenossenschaft wegen Verkleinerung des …
- VG Stuttgart, 27.03.2026 - 6 K 4905/24
Bescheidungsurteil bei Nichtdurchführung des Zustimmungsverfahrens nach § 36a …
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04
Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2015 - 5 S 2198/12
Wegfall einer notwendigen Grundstückszufahrt durch Anlegung einer …
- VG Aachen, 12.07.2021 - 10 K 421/19
Entwicklung; Prognosehorizont; Flurbereinigung; Erschließung; Arbeitsstreifen
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40040
Planfeststellung für Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke
- BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77
Rechtmäßigkeit einer von der Planfeststellungsbehörde unterlassenen Anordnung von …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1987 - 12 A 269/86
- BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79
Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage
- OVG Thüringen, 19.05.2010 - 1 O 8/09
Zumutbarer Umweg bei Schließung eines Bahnübergangs; Annahme einer …
- VG Aachen, 09.11.2005 - 6 K 850/03
Möglichkeit der Verletzung eines Eigentümers eines im Retentionsraum eines …
- VG Aachen, 09.11.2005 - 6 K 803/03
Möglichkeit einer Verletzung des Eigentümers eines im Retentionsraum eines …
- VGH Bayern, 04.02.2004 - 8 A 95.40082
Planergänzungsansprüche wegen von einer Autobahn ausgehender Immissionen; …
- VG Aachen, 09.11.2005 - 6 K 839/03
Teilweise Inanspruchnahme eines Grundstücks als Retentionsfläche für ein mit …
- BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 15.80
Rechtsfolge des Unterlassens einer rechtzeitigen Verfahrensrüge gem. § 295 …
- BVerwG, 19.09.1985 - 4 B 86.85
Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Anwendbarkeit des § 28 VwVfG im …
- BVerwG, 06.11.1981 - 4 C 14.78
Straßenrechtliche Planfeststellung - Zulassung der Revision - Aufhebung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 20 A 3642/91
- VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04
Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)
- BVerwG, 08.08.1980 - 4 B 133.80
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Zulassungsvoraussetzung für eine …
- VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05
Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)
- BVerwG, 11.05.1999 - 4 A 8.99
Straßenplanung; Anliegergebrauch; Bestimmung von Inhalt und Schranken des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2025 - 6 B 18.25
Genehmigung einer Grundstückszufahrt
- VG Gießen, 02.03.2016 - 4 K 499/15
Anspruch auf Brückensanierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92
Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz …
- BVerwG, 30.08.2002 - 4 A 55.01
- OVG Niedersachsen, 03.05.2001 - 7 K 4341/99
Abschließende Entscheidung; Auflagenvorbehalt; konkludenter Vorbehalt; …
- BVerwG, 20.07.1993 - 4 B 91.93
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 23.03.1992 - 4 B 218.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Unaufgeforderte Vorlage von …
- OVG Saarland, 30.10.1987 - 2 R 112/86
Genehmigung der Änderung eines Flächennutzungsplans; Erteilung einer …
- VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 5 S 2740/96
Planfeststellung der Schienenwege von Eisenbahnen: Auswirkung auf die wegemäßige …
- BVerwG, 07.09.1981 - 4 B 115.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anfechtung eines …
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2001 - 14 K 5775/98
Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme von Teilen einer …
- VGH Bayern, 25.11.1997 - 20 A 96.40099
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