Rechtsprechung
| BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
EStG § 15 Abs 2 S 1, EStG § 21 Abs 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, BGB § 164 Abs 1, BGB § 164 Abs 2, EStG VZ 2009, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.08.2020 als NV-Entscheidung abrufbar
- rechtsinformationen.bund.de
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.08.2020 als NV-Entscheidung abrufbar
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 Abs 2 S 1 EStG 2009, § 21 Abs 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, § 164 Abs 1 BGB
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.08.2020 als NV-Entscheidung abrufbar - IWW
§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 91 Abs. 2 FGO, § 91 Abs. 1 FGO, § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 2 Abs. 1 EStG, § 21 Abs. 1 EStG, § 164 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 164 Abs. 2 BGB, § 135 Abs. 1 FGO
- Wolters Kluwer
Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung bei der Vermietung von Ferienwohnungen
- Betriebs-Berater
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, § 21 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 6; BGB § 164 Abs. 1, 2; EStG VZ 2009, 2010, 2011, 2012
Keine Erzielung gewerblicher Einkünfte bei Vermietung von drei Ferienwohnungen durch Vermittlungsgesellschaft - Betriebs-Berater
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand - Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 27.8.2020 als NV-Entscheidung abrufbar
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 15 Abs. 2 Satz 1
Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb und aus Vermietung und Verpachtung bei der Vermietung von Ferienwohnungen - datenbank.nwb.de
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vermietung von Ferienwohnungen unter Einschaltung eines Vermittlers
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Überschusseinkünfterzielungsabsicht
- Die Einnahmenerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Sonstiges (3)
Verfahrensgang
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
- BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BFH, 12.07.2016 - IX R 21/15
Vermietung einer Ferienwohnung - Treuhand - Selbstnutzung - Überschussprognose
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es also darauf an, wer die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse über das Mietobjekt hat und damit eine Vermietertätigkeit selbst (oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter) ausübt; nicht entscheidend ist demgegenüber, wer rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des Mietobjekts ist (z.B. BFH-Urteil vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 18).Dies ist insbesondere anzunehmen bei Bargeschäften des täglichen Lebens, nicht aber bei der Buchung eines Hotelzimmers oder einer Ferienwohnung (z.B. BFH-Urteil vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 19 ff.).
Rn. 31 (1) Eine solche Zurechnung kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Treuhänder Mietverträge im eigenen Namen für einen Treugeber abschließt (z.B. BFH-Urteile vom 27.01.1993 - IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.; vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 22).
Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat (z.B. BFH-Urteile vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 23; in BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.b).
- BFH, 14.01.2004 - X R 7/02
Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.01.2004 - X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, m.w.N.).Rn. 21 a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16.04.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10; in BFH/NV 2004, 945, und vom 14.07.2016 - IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37).
Denn die Bereithaltung von Räumlichkeiten für die jederzeitige, auch kurzfristige, Überlassung an Gäste erfordert sachliche und personelle Vorkehrungen, wie sie mit der Vermietung von Wohnungen nicht verbunden sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2004, 945, unter II.3.a).
- BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87
Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Rn. 31 (1) Eine solche Zurechnung kommt zwar auch in Betracht, wenn ein Treuhänder Mietverträge im eigenen Namen für einen Treugeber abschließt (z.B. BFH-Urteile vom 27.01.1993 - IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.; vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 22).Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat (z.B. BFH-Urteile vom 12.07.2016 - IX R 21/15, Rz 23; in BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.b).
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2017 - 3 K 342/14
Vermietung von Ferienwohnungen als Gewerbebetrieb bei Einschaltung einer …
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20.12.2017 - 3 K 342/14 aufgehoben und die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2009 vom 02.04.2015 und für 2010 bis 2012, jeweils vom 06.03.2015, dahin geändert, dass statt Einkünften aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung festgestellt werden.Rn. 13 Das Finanzgericht (FG) wies die daraufhin erhobene Klage der Klägerin mit Urteil vom 20.12.2017 - 3 K 342/14 als unbegründet ab.
- BFH, 14.07.2016 - IV R 34/13
Vermietung eines Einkaufszentrums kein Gewerbebetrieb - Berücksichtigung …
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Rn. 21 a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16.04.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10;… in BFH/NV 2004, 945, und vom 14.07.2016 - IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37). - BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Rn. 21 a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse --einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare-- unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH-Urteile vom 16.04.2013 - IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10;… in BFH/NV 2004, 945, und vom 14.07.2016 - IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37). - BFH, 14.07.2004 - IX R 69/02
Vermietung von Ferienwohnungen: Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb
Auszug aus BFH, 28.05.2020 - IV R 10/18
Entscheidend ist vielmehr, inwieweit in der Person des Vermieters die Vermietung einer Ferienwohnung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (z.B. BFH-Urteil vom 14.07.2004 - IX R 69/02, BFH/NV 2004, 1640).
- FG Köln, 12.11.2020 - 15 K 2394/19
Vermietung und Verpachtung - Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung von …
Entscheidend ist vielmehr, dass sich die Vermietungen "tatsächlich im Rahmen einer derartigen hotelähnlichen Organisationseinrichtung vollziehen" (so BFH-Urteil vom 18. Mai 1999, III R 65/97, BStBl II 1999, 619; vgl. jüngst BFH-Urteil vom 28. Mai 2020, IV R 10/18, BFH/NV 2020, 1055).Derartige Handlungen können steuerrechtlich nicht dem Vermieter zugerechnet werden (BFH-Urteil vom 28. Mai 2020, IV R 10/18, BFH/NV 2020, 1055).
- FG Köln, 22.06.2023 - 11 K 315/19
Einordnung der Vermietung von Apartements (sog. Boardinghaus) als ein zur Führung …
Unter Beachtung dieses negativen Tatbestandsmerkmals erfüllt die Vermietung von Wohnungen zwar grundsätzlich die in § 15 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) normierten Tatbestandsmerkmale, geht jedoch in der Regel nicht über den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung hinaus (BFH, Urteil vom 28.5.2020 - IV R 10/18 --).Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit allerdings nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (BFH, Urteile vom 28.5.2020 - IV R 10/18 - …und vom 14.1.2004 - X R 7/02 --, Rn. 12 m. w. N.).
Rn. 68 2. Bei der Vermietung von Wohnungen kann daher ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse -- einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare -- unternehmerische Organisation erforderlich ist (z.B. BFH, Urteile vom 28.5.2020 - IV R 10/18 --, vom 16.4.2013 - IX R 26/11 --, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613 und vom 14.7.2016 -- IV R 34/13 --, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37).
Entscheidend ist vielmehr, inwieweit in der Person des Vermieters die Vermietung im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist (z.B. BFH-Urteile vom 28.5.2020 -- IV R 10/18 - …und vom 14.7.2004 - IX R 69/02 --, BFH/NV 2004, 1640).
- FG Düsseldorf, 25.03.2021 - 11 K 3321/17
Qualifikation von Einkünften aus der Vermietung eines Hausboots und dessen …
Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 14.01.2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, m.w.N., und vom 28.05.2020 IV R 10/18, BFH/NV 2020, 1055).Rn. 24 a) Bei der Vermietung einer Ferienwohnung kann ein Gewerbebetrieb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (…z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 2004, 945; vom 16.04.2013 IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613, Rz 10; vom 14.07.2016 IV R 34/13, BFHE 255, 12, BStBl II 2017, 175, Rz 37, und in BFH/NV 2020, 1055).
Denn die Bereithaltung von Räumlichkeiten für die jederzeitige, auch kurzfristige, Überlassung an Gäste erfordert sachliche und personelle Vorkehrungen, wie sie mit der Vermietung von Wohnungen nicht verbunden sind (BFH-Urteile vom 28.06.1984 IV R 150/82, BFHE 141, 330, BStBl II 1985, 211, unter 1.a; in BFH/NV 2004, 945, unter II.3.a, und in BFH/NV 2020, 1055, Rz 22).
- BFH, 15.11.2022 - IX R 4/20
Vermietung und Verpachtung - Zurechnung der Einkünfte - Quotennießbrauch an einem …
Das ist nur der Fall, wenn der Treugeber wesentlichen Einfluss auf die vertragliche Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses hat, dem Treuhänder Weisungen für die Begründung und Ausgestaltung des Mietverhältnisses geben kann und tatsächlich gibt, und wenn er das Treugut, das Gegenstand des Mietverhältnisses ist, entweder dem Treuhänder überträgt oder die Auswahl des Treuguts bestimmt und das Treugut jederzeit und ohne wesentliche wirtschaftliche Einbußen herausverlangen kann (vgl. Senatsurteil vom 27.01.1993 - IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, unter I.2.b der Gründe, zum Treuhandverhältnis bei einem Immobilienfonds, sowie Senatsurteil vom 12.07.2016 - IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695, Rz 23, und BFH-Urteil vom 28.05.2020 - IV R 10/18, BFH/NV 2020, 1055, Rz 31, jeweils zur Vermietung einer Ferienwohnung durch den Treuhänder). - OVG Sachsen, 12.01.2026 - 6 A 458/23
Antrag auf Zulassung der Berufung; Soforthilfen des Bundes; Corona-Soforthilfe; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs kann ein Gewerbebetrieb bei dieser Tätigkeit nur angenommen werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (BFH, Urt. v. 28. Mai 2020 - IV R 10/18 -, juris Rn. 20, v. 14. Januar 2004 - X R 7/02 -, BFH/NV 2004, 945, jeweils m. w. N.).Ein Gewerbebetrieb kann bei der Vermietung von Wohnungen deshalb nur angenommen werden, wenn vom Vermieter bestimmte, ins Gewicht fallende, bei der Vermietung von Räumen nicht übliche Sonderleistungen erbracht werden oder wenn, z. B. wegen eines besonders häufigen Wechsels der Mieter, eine gewisse - einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbare - unternehmerische Organisation erforderlich ist (vgl. BFH, Urt. v. 28. Mai 2020 a. a. O. Rn. 21, v. 16. April 2013 - IX R 26/11 -, BFH/NV 2013, 1475 Rn. 10;… Hufeld, in: Kirchhof/Kulosa/Ratschow, BeckOK EStG, 23. Edition Stand: 1. November 2025, § 15 Rn. 1061).
- FG Münster, 12.03.2026 - 10 K 30/24 Dies ist etwa der Fall, wenn im Einzelfall besondere Umstände hinzutreten, nach denen die Betätigung des Vermieters als Ganzes gesehen das Gepräge einer selbständigen, nachhaltigen, vom Gewinnstreben getragenen Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erhält, hinter der die bloße Nutzung des Mietobjekts als Vermögensanlage zurücktritt (vgl. BFH-Urteile vom 28.5.2020 - IV R 10/18, BStBl. II 2023, 739) oder wenn das Grundstücksunternehmen infolge einer Betriebsaufspaltung als Besitzunternehmen (originär) gewerbliche Einkünfte erzielt (vgl. BFH-Beschluss vom 25.2.2026 - IV B 31/25, n.v.).
- FG Berlin-Brandenburg, 12.10.2023 - 14 K 14121/21
Keine Aufteilung von Vermietungseinkünften auf alle Grundstücksmiteigentümer bei …
Rn. 24 Das ist nur der Fall, wenn der Treugeber wesentlichen Einfluss auf die vertragliche Ausgestaltung des Treuhandverhältnisses hat, dem Treuhänder Weisungen für die Begründung und Ausgestaltung des Mietverhältnisses geben kann und tatsächlich gibt, und wenn er das Treugut, das Gegenstand des Mietverhältnisses ist, entweder dem Treuhänder überträgt oder die Auswahl des Treuguts bestimmt und das Treugut jederzeit und ohne wesentliche wirtschaftliche Einbußen herausverlangen kann (BFH, Urteil vom 27. Januar 1993, IX R 269/87, BFHE 170, 383, BStBl II 1994, 615, zum Treuhandverhältnis bei einem Immobilienfonds; BFH…, Urteil vom 12. Juli 2016, IX R 21/15, BFH/NV 2016, 1695; BFH, Urteil vom 28. Mai 2020, IV R 10/18, BFHE 279, 37, BStBl II 2023, 739, jeweils zur Vermietung einer Ferienwohnung durch den Treuhänder).
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