Rechtsprechung
| BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
GewStG § 7 S 1, GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, EStG § 4 Abs 4, GewStG VZ 2008, GewStG VZ 2009, EStG VZ 2008, EStG VZ 2009
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
- rechtsinformationen.bund.de
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 7 S 1 GewStG 2002, § 8 Nr 1 Buchst d GewStG 2002 vom 14.08.2007, § 4 Abs 4 EStG 2009, GewStG VZ 2008, GewStG VZ 2009
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören - IWW
§ 8 Nr. 1 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes, § ... 8 GewStG, § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7 GewStG, § 8 Nr. 1 GewStG, § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 8 Abs. 1 Buchst. d GewStG, § 7 Satz 1 GewStG, § 126 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Hinzurechnung von Pachtzinsen eines Bauunternehmens für die Benutzung gemieteter und geleaster Maschinen zum Gewerbeertrag, wenn diese in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens einzubeziehen sind
- Betriebs-Berater
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
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Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedenen Umlaufvermögens gehören
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Miete als Herstellungskosten - und die gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 2, HGB § 255 Abs 3
Gewerbeertrag, Hinzurechnung, Leasing, Miete, Herstellungskosten, Umlaufvermögen - Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Sind die von einem Bauunternehmer für Maschinen und Baustelleneinrichtungen gezahlten Miet- und Pachtzinsen bzw. Leasingraten dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen, auch soweit es sich dabei um Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, die zum ...
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 493/17
- BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
- BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.07.2020 - III R 24/18
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mietzinsen, die zu den …
Auszug aus BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
NV: Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen (Anschluss an BFH-Urteil vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342).Es ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.12.2016 - IV R 55/10, BFHE 256, 519, BStBl II 2017, 722, Rz 17; vom 25.07.2019 - III R 22/16, BFHE 265, 386, BStBl II 2020, 51, Rz 22, und vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342, Rz 18).
Rn. 14 Die von der Klägerin angemieteten Gegenstände dienten dem Betrieb der von der Klägerin unterhaltenen Baustellen und der Erbringung der dort erbrachten Werkleistungen und wären, wenn sie im Eigentum der Klägerin gestanden hätten, als Produktionsmittel deren Anlagevermögen zuzuordnen gewesen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 18).
Eine Gewinnabsetzung liegt dagegen nicht vor, wenn der Aufwand in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts eingeht (BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 22, m.w.N.).
Für die Zwecke der gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung kann zudem nicht auf den über die AfA ergebniswirksam werdenden Aufwand zurückgegriffen werden (näher BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 23 bis 27, m.w.N.).
Rn. 18 cc) Aber auch soweit Mietzinsen i.S. des § 8 Abs. 1 Buchst. d GewStG den Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens zuzuordnen sind, kommt ihre gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung nicht in Betracht (im Einzelnen BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 28 f.).
Dabei findet eine Hinzurechnung nach § 8 Abs. 1 Buchst. d GewStG auch dann nicht statt, wenn keine Aktivierung der hergestellten Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens am Bilanzstichtag stattgefunden hat (BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 30).
Zur Begründung im Einzelnen schließt sich der erkennende Senat dem Urteil des III. Senats des BFH in BFHE 269, 342 (Rz 31 ff.) an.
Auch die vom III. Senat des BFH ausgeführten gleichheitsrechtlichen Überlegungen (BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 40 ff.) hält der erkennende Senat für zutreffend.
Vielmehr genügt es, dass die Mietzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 269, 342, Rz 16).
- FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 493/17
Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von aktivierten Mietzahlungen
Auszug aus BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 20.07.2018 - 4 K 493/17 G wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FG gab der Klage mit Urteil vom 20.07.2018 - 4 K 493/17 G statt und änderte die angefochtenen Gewerbesteuermessbescheide in der Weise, dass die Mietzinsen, die für die Nutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern nach § 8 Nr. 1 Buchst. d des Gewerbesteuergesetzes in der in den Streitjahren gültigen Fassung (GewStG) dem Gewerbeertrag hinzugerechnet worden waren, um 1.288.257,83 EUR (2008) und 1.618.064,44 EUR (2009) gekürzt wurden.
das Urteil des FG vom 20.07.2018 - 4 K 493/17 G aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Auszug aus BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Dies widerspräche jedoch dem Grundsatz der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit, der --selbst wenn er nur die objektivierte Ertragskraft des Gewerbebetriebs erfasst-- auch für das Gewerbesteuerrecht gilt (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11, BVerfGE 148, 217, Rz 106). - BFH, 25.07.2019 - III R 22/16
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung bei der Überlassung von Hotelzimmern …
Auszug aus BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Es ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.12.2016 - IV R 55/10, BFHE 256, 519, BStBl II 2017, 722, Rz 17; vom 25.07.2019 - III R 22/16, BFHE 265, 386, BStBl II 2020, 51, Rz 22, und vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342, Rz 18). - BFH, 08.12.2016 - IV R 55/10
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Zwischenvermietung
Auszug aus BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Es ist darauf abzustellen, ob die Wirtschaftsgüter Anlagevermögen des Mieters oder Pächters wären, wenn er ihr Eigentümer wäre (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.12.2016 - IV R 55/10, BFHE 256, 519, BStBl II 2017, 722, Rz 17; vom 25.07.2019 - III R 22/16, BFHE 265, 386, BStBl II 2020, 51, Rz 22, und vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342, Rz 18).
- BFH, 07.10.2021 - III R 15/18
Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens - Die Entscheidung wurde …
Eine Gewinnabsetzung liegt daher nicht vor, wenn der Aufwand in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts eingeht (…z.B. Senatsurteil vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342, BFH/NV 2021, 122; BFH-Urteil vom 20.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1367, beide betreffend Mietaufwendungen als Teil von Herstellungskosten unterjährig ausgeschiedener Wirtschaftsgüter). - BFH, 12.10.2023 - III R 39/21
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Standflächen bei …
Eine Gewinnabsetzung liegt dagegen nicht vor, wenn der Aufwand in die Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts eingeht (Senatsurteil vom 30.07.2020 - III R 24/18, BFHE 269, 342, BStBl II 2022, 279, Rz 22; BFH-Urteil vom 20.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1367, Rz 16). - FG Thüringen, 05.02.2026 - 1 K 183/22
Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Pachtzinsen und Mietzinsen, die …
Insoweit reicht es aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen (BFH…, Urteil vom 30.07.2020 III R 24/18, Bundessteuerblatt - BStBl - 2022, 279, Rz. 16, 39; BFH, Urteil vom 20.05.2021 IV R 31/18, BFH/NV 2021, 878, Rz. 20).Die streitige Entscheidung des erkennenden Senats über die Auslegung des zweiten Leitsatzes der Entscheidungen des BFH vom 30.07.2020 III R 24/18 und vom 20.05.2021 IV R 31/18, wonach einer Hinzurechnung entgegensteht, "dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen", ist für mehrere vergleichbare, noch offene Fälle entscheidungserheblich.
- FG Niedersachsen, 24.05.2023 - 6 K 75/21
Anleger-Aktiengewinn; Ausserbilanzielle Korrektur; Rückwirkungsverbot; …
Grundsätzlich wird der Zuwachs der Leistungsfähigkeit besteuert (vgl. BFH-Urteile vom 20. Mai 2021 IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1367; vom 14. Februar 2023 IX R 23/21, juris).
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Rechtsprechung
| BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 91a Abs 1
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- rechtsinformationen.bund.de
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 91a Abs 1 FGO vom 25.04.2013
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz - IWW
§ 121 Satz 1, § 91a Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 91a Abs. 1 FGO, § 91a FGO, § 52 Abs. 1 FGO, §§ 193 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes
- JurPC
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
FGO § 91a Abs. 1; FGO § 121 S. 1
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz - rechtsportal.de
FGO § 91a Abs. 1
Voraussetzungen der Durchführung der mündlichen Verhandlung als Videokonferenz - rechtsportal.de
FGO § 91a Abs. 1
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz - datenbank.nwb.de
Durchführung einer mündlichen Verhandlung im Rahmen einer Videokonferenz
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mündliche Verhandlung per Videokonferenz - und die gesicherte Verbindung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Münster, 20.07.2018 - 4 K 493/17
- BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
- BFH, 20.05.2021 - IV R 31/18
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2760
- FamRZ 2021, 1552
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BFH, 10.02.2021 - IV R 35/19
Bindungswirkung von sog. Von-bis-Werten in einer Zulassungsbescheinigung; …
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Er verweist auf die Möglichkeit der Entscheidung durch den BFH im Rahmen einer Videokonferenz (BFH-Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19, BFHE 272, 152).Rn. 7 c) Zu Unrecht beruft sich das FA auf das BFH-Urteil vom 10.02.2021 - IV R 35/19 (Rz 33 f.).
- BFH, 12.02.2019 - VIII B 53/18
Bestimmtheitsanforderungen an eine Verfügung gemäß § 79b Abs. 2 FGO
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Hierbei ist insbesondere die Zumutbarkeit des Erscheinens vor Gericht für die Beteiligten zu berücksichtigen, ebenso das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer Videokonferenz, und es ist zu würdigen, ob wesentliche Belange gegen die Durchführung der Videokonferenz sprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 12.02.2019 - VIII B 53/18, Rz 16, m.w.N.). - BFH, 27.03.2003 - VI B 77/02
Verfahrensbeteiligung per Videokonferenz, Beschwerde
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Rn. 4 Die Entscheidung, ob eine mündliche Verhandlung mittels Videokonferenz durchgeführt wird, liegt im Ermessen des Gerichts (BFH-Beschluss vom 27.03.2003 - VI B 77/02, BFH/NV 2003, 818). - FG Nürnberg, 29.01.2014 - 3 K 861/13
Keine Video-Konferenz über Skype - Klage zur Klärung theoretischer Fragen - Kein …
Auszug aus BFH, 12.05.2021 - IV R 31/18
Dies wäre aber für eine mündliche Verhandlung erforderlich, um insbesondere die unzulässige Teilnahme von Dritten außerhalb des die Öffentlichkeit herstellenden Sitzungsraums zu verhindern (vgl. zur Sicherheit der Übertragung Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 29.01.2014 - 3 K 861/13, unter I.2.).
- BFH, 13.03.2024 - VIII B 4/23
Ablehnung einer Terminsaufhebung im Anschluss an eine Mandatsniederlegung
Ein Anspruch auf Schaffung der technischen Voraussetzungen ergibt sich aus § 91a FGO nicht (BFH-Beschluss vom 12.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1079, Rz 6). - BFH, 19.09.2025 - III B 95/24
Kein Anspruch auf Videoverhandlung bei erstmaliger Antragstellung "in letzter …
Rn. 16 ee) Danach kommt es nicht mehr darauf an, dass das Vorhandensein und die Einsatzfähigkeit der erforderlichen Technik der Gerichte als ungeschriebene Voraussetzungen des Einsatzes von Videokonferenztechnik angesehen werden und ein Anspruch der Beteiligten hierauf ohnehin verneint wird (vgl. nur BFH-Beschluss vom 12.05.2021 - IV R 31/18, BFH/NV 2021, 1079, Rz 6; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 04.06.2021 - 5 B 22.20 D, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report 2021, 997, Rz 12; Beschluss des Bundessozialgerichts vom 29.03.2022 - B 8 SO 1/22 BH, Rz 8; Beschluss des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.07.2023 - L 9 AL 122/22 NZB, Rz 23;… Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 91a Rz 4; vgl. auch § 128a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 ZPO, wonach die mündliche Verhandlung "in geeigneten Fällen und soweit ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen" als Videoverhandlung stattfinden kann und der Vorsitzende die von einem Verfahrensbeteiligten beantragte Teilnahme per Bild- und Tonübertragung "unter diesen Voraussetzungen" gestatten soll).
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