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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,44347
BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15 (https://dejure.org/2015,44347)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2015 - IV ZB 13/15 (https://dejure.org/2015,44347)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 13/15 (https://dejure.org/2015,44347)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    FamFG §§ 26, 59

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 FamFG, § 59 FamFG
    Nachlasssache: Materieller Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren

  • IWW

    § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § ... 2087 Abs. 2 BGB, § 2084 BGB, § 68 Abs. 3 Satz 1 FamFG, § 26 FamFG, § 2358 BGB, Art. 229 § 36 EGBGB, § 352e FamFG, § 352 FamFG, §§ 58 ff. FamFG, § 59 FamFG, § 2361 Satz 1 BGB, § 2361 Abs. 1 Satz 1 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Richtigkeit des angekündigten Erbscheins durch das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren; Mangelnde Beschwer des Beschwerdeführers durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins; Umfang der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 26 ; FamFG § 59 ; FamFG § 74 Abs. 6 S. 2
    Prüfung der Richtigkeit des angekündigten Erbscheins durch das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren; Mangelnde Beschwer des Beschwerdeführers durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins; Umfang der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im Erbscheinverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts im Erbscheinverfahren

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Erbscheinsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 960
  • MDR 2016, 467
  • FamRZ 2016, 533
  • Rpfleger 2016, 291
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    Nur soweit dieser durch die erstinstanzliche Entscheidung betroffen sein könne, prüfe das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheit die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (OLG Hamm FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ff.; Jansen, …

    Rn. 20 Die vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (FamRZ 1999, 1619, 1620) aufgezeigte Gefahr von "Popularbeschwerden" besteht schon auf Grund der gemäß § 59 FamFG für die Zulässigkeit der Beschwerde erforderlichen Beschwerdeberechtigung nicht.

  • OLG München, 10.10.2006 - 31 Wx 29/06

    Prüfungsumfang bei Beschwerde gegen Vorbescheid in Nachlasssache - …

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    Rn. 15 bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; …
  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung …

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    Nur soweit dieser durch die erstinstanzliche Entscheidung betroffen sein könne, prüfe das Beschwerdegericht im Rahmen der Begründetheit die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (OLG Hamm FamRZ 2000, 487; OLG Brandenburg FamRZ 1999, 1619 ff.; Jansen, …
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    Rn. 15 bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; …
  • BayObLG, 22.03.2000 - 1Z BR 178/99

    Zur Auslegung von Partnerschaftsvereinbarungen und Testamenten

    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    Rn. 15 bb) Demgegenüber geht die herrschende Meinung davon aus, dass das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen, auch dann zu prüfen hat, wenn feststeht, dass der Beschwerdeführer insoweit durch eine Unrichtigkeit des Erbscheins nicht beschwert sein kann (OLG München FamRZ 2008, 547, 549; BayObLG NJW-RR 2000, 962, 963; NJW-RR 1997, 389; …
  • LG Stuttgart, 08.09.1995 - 10 T 377/95
    Auszug aus BGH, 16.12.2015 - IV ZB 13/15
    1a Z 34/69">NJW 1970, 1424; LG Stuttgart Rpfleger 1996, 159 f.; BeckOK-BGB/Siegmann/Höger, BGB § 2353 Rn. 57; Staudinger/Herzog, BGB Bearb. 2010 § 2359 Rn. 132; MünchKomm-BGB/Mayer, 6. Aufl. § 2353 Rn. 141; Palandt/Weidlich, BGB 74. Aufl. § 2359 Rn. 15; Breyer, Rpfleger 1996, 160).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - 3 Wx 181/16

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im Erbscheinsverfahren

    Dabei handelt es sich um einen unteilbaren Verfahrensgegenstand, über den der Beschwerdeführer nicht disponieren kann und der deshalb unter allen erbrechtlichen Gesichtspunkten zur Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt ist (BGH NJW 2016, 960 m.w.Nw.).
  • OLG Celle, 17.04.2023 - 6 W 37/23

    Erstreckung; Zuwendungsverzicht; Zur Erstreckung des Zuwendungsverzichts auf …

    Hierbei handelt es sich ... um einen unteilbaren Verfahrensgegenstand, über den der Beschwerdeführer nicht disponieren kann und der deshalb unter allen erbrechtlichen Gesichtspunkten zu Überprüfung durch das Beschwerdegericht gestellt ist." (Beschluss des BGH vom 16. Dezember 2015 zu IV ZB 13/15, zitiert nach juris, dort Rn. 18).
  • OLG Celle, 20.02.2017 - 6 W 16/17

    Zulässigkeit einer lediglich angeblich dem Wunsch des Erblassers entsprechenden …

    Rn. 3 1. Da, wenn jemand das von ihm beanspruchte Erbrecht schon nach dem von ihm zugrunde gelegten Sachverhalt nicht haben kann, seine Beschwerde nicht unzulässig, sondern von Amts wegen gleichwohl zu prüfen ist, ob das Amtsgericht den von ihm in Aussicht gestellten Erbschein erteilen darf (vgl. BGH Beschl. v. 16. Dez. 2015 zu IV ZB 13/15 bei juris Rn. 15 - 17), ist umgekehrt dieses ebenso zu prüfen, wenn jemand, der Beschwerde führt, ein Erbrecht haben kann, ein solches indessen ausdrücklich nicht für sich beansprucht.
  • OLG Brandenburg, 11.03.2025 - 3 W 24/24
    Vielmehr hat das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte zu prüfen, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen (BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - IV ZB 13/15, Rn. 13 ff., juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.04.2018 - 3 Wx 181/16, Rn. 29, juris).
  • OLG Brandenburg, 06.03.2025 - 3 W 24/24

    Ungerechtfertigter Erbscheinsantrag wegen der Unwirksamkeit der …

    Vielmehr hat das Beschwerdegericht im Erbscheinsverfahren in vollem Umfang alle Gesichtspunkte zu prüfen, die geeignet sind, die Unrichtigkeit des Erbscheins zu begründen (BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - IV ZB 13/15, Rn. 13 ff., juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.04.2018 - 3 Wx 181/16, Rn. 29, juris).
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