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Rechtsprechung
   BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14772
BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22 (https://dejure.org/2024,14772)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2024 - IV ZB 14/22 (https://dejure.org/2024,14772)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22 (https://dejure.org/2024,14772)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 22/15

    Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, juris Rn. 13;… vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Für den Eingang der Berufungsbegründung ist es dabei unerheblich, ob der Schriftsatz anhand des Aktenzeichens bereits innerhalb der Berufungsbegründungsfrist in die für diese Sache angelegte Akte eingeordnet wurde (Senatsbeschluss vom 18. November 2015 aaO m.w.N.).

    Unrichtige Angaben schaden nur dann nicht, wenn auf Grund sonstiger, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erkennbarer Umstände für Gericht und Prozessgegner zweifelsfrei feststeht, welchem Rechtsmittelverfahren die Begründung zuzuordnen ist (Senatsbeschluss 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OLG Köln, 22.03.2022 - 20 U 321/21
    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Das Berufungsverfahren ist beim Oberlandesgericht unter dem Aktenzeichen 20 U 321/21 geführt worden.

    Auf einen schriftsätzlichen Antrag des Klägers, der das Aktenzeichen 20 U 231/21 sowie das Rubrum des unter dem Aktenzeichen 20 U 321/21 geführten Berufungsverfahrens trug, ist die Berufungsbegründungsfrist bis zum 25. Februar 2022 verlängert worden.

    Am 21. Februar 2022 ist über das besondere elektronische Anwaltspostfach eine Berufungsbegründung eingereicht worden, die wiederum das Aktenzeichen 20 U 231/21 sowie das Rubrum des unter dem Aktenzeichen 20 U 321/21 geführten Berufungsverfahrens trug und in die elektronische Akte des Verfahrens 20 U 231/21 eingeordnet wurde.

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15

    Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (…Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 10;… BGH, Beschlüsse vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, juris Rn. 13; vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7; jeweils m.w.N.).

    Wurde durch die Angabe eines falschen Aktenzeichens eine Unsicherheit darüber herbeigeführt, in welcher Sache die Rechtsmittelbegründung eingereicht wurde, ist diese nach dem Inhalt der schriftsätzlichen Ausführungen des Rechtsanwalts dem richtigen Verfahren zuzuordnen (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 8 m.w.N.).

  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Die Verwerfung seiner Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2024 - IX ZB 30/23, WM 2024, 815 Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2024 - VI ZR 166/22

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (…Senatsbeschluss vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15, juris Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, juris Rn. 13;… vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 17 m.w.N.; BVerfG NJW 2023, 2173 Rn. 26).
  • BGH, 20.02.2024 - VIII ZR 238/22

    Berufungszurückweisung ohne Entscheidung über Fristverlängerungsantrag mit …

    Auszug aus BGH, 29.05.2024 - IV ZB 14/22
    Für den Eingang eines Schreibens bei Gericht ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass das Schreiben der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben wird, sondern allein, dass es vor Ablauf der gesetzten Frist in den Machtbereich des Gerichts gelangt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 17 m.w.N.;… BVerfG NJW 2023, 2173 Rn. 26).
  • BGH, 27.01.2026 - XI ZB 2/25

    Rechtzeitigkeit des Eingangs einer Berufungsbegründungsschrift

    Rn. 8 Für den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift ist allein entscheidend, dass diese vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist in den Machtbereich des zur Entscheidung berufenen Gerichts gelangt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2023 - VIII ZB 59/23, NJW-RR 2024, 480 Rn. 9…, vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 17 und vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 8;… BVerfG, NJW 2023, 2173 Rn. 26 mwN).

    Für den rechtzeitigen Eingang bei Gericht ist grundsätzlich auch nicht erforderlich, dass der Schriftsatz vor Ablauf der Frist der richtigen Akte zugeordnet oder der betreffenden Geschäftsstelle übergeben worden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. November 2023, aaO Rn. 10…, vom 20. Februar 2024, aaO und vom 29. Mai 2024, aaO;… BVerfG, aaO).

    Denn auch die Angabe eines falschen Aktenzeichens in der Berufungsbegründung selbst steht dem fristgerechten Eingang nicht entgegen, sofern auf Grund sonstiger, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist erkennbarer Umstände für Gericht und Prozessgegner zweifelsfrei feststeht, welchem Rechtsmittelverfahren die Begründung zuzuordnen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7 f., vom 20. Februar 2024 - VIII ZR 238/22, NJW-RR 2024, 548 Rn. 16…, vom 12. März 2024 - VI ZR 166/22, ZIP 2024, 1335 Rn. 12 f. und vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 23.10.2024 - IV ZB 20/24

    Erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist; Glaubhaftmachung …

    Die Verwerfung seiner Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip, welches es den Gerichten verbietet, den Beteiligten den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.07.2024 - 6 A 686/21

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; Unzulässigkeit eines …

    Unrichtige Angaben schaden nur dann nicht, wenn auf Grund sonstiger, innerhalb der Begründungsfrist erkennbarer Umstände für Gericht und Prozessgegner zweifelsfrei feststeht, welchem Rechtsmittelverfahren die Begründung zuzuordnen ist (BGH, Beschl. v. 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22 -, juris Rn. 9, v. 18. November 2015 - IV ZB 22/15 -, juris Rn. 11).

    Ebenso wenig wie daher die Angabe eines falschen Aktenzeichens für sich genommen dem fristgerechten Eingang der Antragsbegründung entgegensteht (vgl. zur Berufungsbegründung BGH, Beschl. v. 29. Mai 2024 - IV ZB 14/22 -, juris Rn. 8, v. 18. November 2015 - IV ZB 22/15 -, juris Rn. 10 zu § 129 Abs. 1, § 130, § 520 Abs. 5 ZPO), kann aus dem angegebenen Aktenzeichen oder sonstigen rein formalen Kriterien allein die Fristwahrung hergeleitet werden, wenn der Inhalt der Antragsbegründung nicht zweifelsfrei ergibt, dass sie für den Kläger des angegebenen Aktenzeichens eingereicht wird.

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