Rechtsprechung
| BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 78b; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 575 Abs. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Notanwalts; Zumutbare Anstrengungen bei der Suche eines zur Vertretung bereiten Rechtsanwaltes
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78b § 85 Abs. 2 § 520 Abs. 2 § 233
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts; Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Niederlegung des Mandats kurz vor Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 16.05.2007 - 42 C 627/06
- LG Saarbrücken, 27.08.2007 - 14 S 20/07
- BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Partei zuzumuten, sich an mehr als vier der beim Bundesgerichtshof postulationsfähigen Rechtsanwälte zu wenden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03 - NJW-RR 2004, 864 unter 2 a m.w.N.). - BGH, 15.03.2006 - XII ZR 138/01
Zurechnung des Verschuldens eines durch den Prozessbevollmächtigten bestellten …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
Sollte ein Verschulden anzunehmen sein, würde es noch mit der Niederlegung des Mandats einhergehen und daher gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Beklagten zuzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1991 - VI ZB 15/91 - VersR 1992, 378 f.; Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 138/01 - NJW 2006, 2334 Tz. 13-16). - BGH, 25.06.1991 - VI ZB 15/91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 14.11.2007 - IV ZB 22/07
Sollte ein Verschulden anzunehmen sein, würde es noch mit der Niederlegung des Mandats einhergehen und daher gemäß § 85 Abs. 2 ZPO der Beklagten zuzurechnen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 1991 - VI ZB 15/91 - VersR 1992, 378 f.; Urteil vom 15. März 2006 - XII ZR 138/01 - NJW 2006, 2334 Tz. 13-16).
- BGH, 12.06.2013 - XII ZR 143/11
Vertragswidrige Überlassung einer Mietwohnung an einen Dritten: Ehegatte der …
Rn. 5 Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 2 und 3 keinen Anspruch auf Erstattung der geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten, da es nach den von den Instanzgerichten getroffenen Feststellungen bereits an einer Pflichtverletzung i.S.v. § 280 BGB fehlt (zu den Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs vgl. BGH Beschluss vom 25. September 2007 - IV ZB 22/07 - NJW-RR 2008, 374 Rn. 6).
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