Rechtsprechung
| BGH, 13.01.2021 - IV ZB 24/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 78b ZPO, § ... 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, § 78b Abs. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 575 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 551 Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 577 Abs. 1 ZPO, § 575 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren (hier: Auskunftserteilung über die für eine zum Nachlass gehörende Immobilie abgeschlossenen Mietverhältnisse)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1 S. 3; ZPO § 78b Abs. 1
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts für das Rechtsbeschwerdeverfahren (hier: Auskunftserteilung über die für eine zum Nachlass gehörende Immobilie abgeschlossenen Mietverhältnisse) - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 04.09.2019 - 309 O 13/18
- OLG Hamburg, 15.06.2020 - 2 U 46/19
- BGH, 13.01.2021 - IV ZB 24/20
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.2014 - VI ZR 226/13
Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch …
Auszug aus BGH, 13.01.2021 - IV ZB 24/20
Die zuerst genannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (…Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864 unter a [juris Rn. 5]; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, VersR 2014, 1150 Rn. 2; jeweils m.w.N.).Das hat die Partei ebenfalls darzulegen (…Senatsbeschluss vom 17. Mai 2017 - IV ZR 391/16, juris Rn. 6; vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2014 aaO; jeweils m.w.N.).
- BGH, 16.02.2004 - IV ZR 290/03
Voraussetzungen der Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BGH, 13.01.2021 - IV ZB 24/20
Die zuerst genannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei zumutbare Anstrengungen unternommen und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschluss vom 16. Februar 2004 - IV ZR 290/03, NJW-RR 2004, 864 unter a [juris Rn. 5]; vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2014 - VI ZR 226/13, VersR 2014, 1150 Rn. 2; jeweils m.w.N.). - BGH, 17.05.2017 - IV ZR 391/16
Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts im Fall der späteren Mandatsniederlegung; …
- BGH, 14.04.2021 - IV ZA 7/20
Beiordnung eines Notanwalts für eine Nichtzulassungsbeschwerde oder …
Rn. 5 2. Die erstgenannte Voraussetzung des § 78b Abs. 1 ZPO ist nur erfüllt, wenn die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre vergeblichen Bemühungen dem Gericht - innerhalb der Rechtsmittelfrist - substantiiert dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen hat (Senatsbeschlüsse vom 13. Januar 2021 - IV ZB 24/20, juris Rn. 7;… vom 12. Januar 2021 - IV ZR 206/20, juris Rn. 7; jeweils m.w.N.). - OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 6 W 69/23
Voraussetzungen für die Bestellung eines Notanwalts Nachweis ausreichender …
Erforderlich ist daher zunächst, dass die Partei trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden und ihre entsprechenden Bemühungen dem Gericht substantiiert dargelegt und glaubhaft gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - IV ZB 24/20, juris; Beschluss vom 14.12.2017 - I ZR 195/15, juris; Beschluss vom 22.08.2011 - IV ZR 77/11, juris, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2022 - 1 Ws 147/22, juris).
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