Rechtsprechung
| BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Berufungsbegründung; Leistungsansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2023 - 332 O 355/11
- OLG Hamburg, 25.08.2023 - 9 U 22/23
- BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.2023 - IV ZB 17/23
Verwerfung der Berufung als unzulässig mangels Beschwer
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9 m.w.N.; BGH…, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, WM 2003, 1581 [juris Rn. 17], insoweit in BGHZ 155, 199 nicht abgedruckt).Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 aaO; BGH…, Beschluss vom 24. Juli 2023 - VIa ZB 8/23, juris Rn. 9 m.w.N.).
Dabei ist stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschluss vom 29. November 2023 aaO m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, NJW-RR 2022, 642 Rn. 7).
- BGH, 21.03.2022 - VIa ZB 4/21
Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung in einem sogenannten …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Dabei ist stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (st. Rspr.;… vgl. nur Senatsbeschluss vom 29. November 2023 aaO m.w.N.; BGH, Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, NJW-RR 2022, 642 Rn. 7).Rn. 16 cc) Ob das Vorbringen der Berufungsbegründung geeignet ist, die Rügen inhaltlich zu rechtfertigen und die Argumentation des Landgerichts zu entkräften, ist eine Frage der Begründetheit der Berufung, über die mit der Feststellung, die Berufungsbegründung erfülle die Anforderungen des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, nicht vorentschieden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21. März 2022 - VIa ZB 4/21, NJW-RR 2022, 642 Rn. 15 m.w.N.).
- BGH, 24.07.2023 - VIa ZB 8/23
Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 aaO; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2023 - VIa ZB 8/23, juris Rn. 9 m.w.N.).Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2023 - VIa ZB 8/23, juris Rn. 9;… vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, NJW-RR 2020, 1187 Rn. 10; jeweils m.w.N.; st. Rspr.).
- BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02
Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (…vgl. Senatsbeschluss vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9 m.w.N.; BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 228/02, WM 2003, 1581 [juris Rn. 17], insoweit in BGHZ 155, 199 nicht abgedruckt). - BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19
Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (…BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2023 - VIa ZB 8/23, juris Rn. 9; vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, NJW-RR 2020, 1187 Rn. 10; jeweils m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 23.11.2021 - XI ZB 9/21
Feststellung des Fortbestandes eines mit der beklagten Sparkasse geschlossenen …
Auszug aus BGH, 07.02.2024 - IV ZB 34/23
Die Verwerfung seiner Berufung als unzulässig verletzt den Kläger in seinen Verfahrensgrundrechten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG und auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - XI ZB 9/21, juris Rn. 12 m.w.N.).
- BGH, 18.09.2024 - IV ZR 436/22
Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an …
Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 11 m.w.N.).Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12 m.w.N.).
Dabei ist stets zu beachten, dass formelle Anforderungen an die Einlegung eines Rechtsmittels im Zivilprozess nicht weitergehen dürfen, als es durch ihren Zweck geboten ist (vgl. nur Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 aaO m.w.N.; st. Rspr.).
Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 aaO; st. Rspr.).
- OLG Stuttgart, 20.11.2025 - 2 U 263/21
Praktiker Baumarkt: Insolvenzverwalter erstreitet 2.900.000 Euro Schadenersatz …
Rn. 19 Eine Unzulässigkeit der Berufung ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen muss (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12). - BGH, 23.10.2024 - IV ZR 205/22
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in privater Krankenversicherung; Anforderungen …
Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 11 m.w.N.).Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12;… vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
- BGH, 18.09.2024 - IV ZR 4/23
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; …
Erforderlich und ausreichend ist die Mitteilung der Umstände, die aus der Sicht des Berufungsklägers den Bestand des angefochtenen Urteils gefährden (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 11 m.w.N.).Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen in erster Instanz zu verweisen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12;… vom 29. November 2023 - IV ZB 17/23, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
- OLG München, 13.11.2025 - 25 U 391/25
Berufung, Erkrankung, Leistungen, Gesundheitszustand, Versicherungsnehmer, …
Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, Beschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12 mwN). - OLG München, 19.12.2024 - 25 U 2971/24
Säumniszuschlag, Notlagentarif, Versicherungsnehmer, …
Mit dieser Begründung, welche die Abweisung eines Anspruchs auf Zinsen aus den Säumniszuschlägen selbständig - unabhängig von der Berechtigung der Säumniszuschläge - trägt, beschäftigt sich die Berufungsbegründung entgegen § 520 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2024 - IV ZB 34/23, juris Rn. 12 mwN), was zur teilweisen Unzulässigkeit der Berufung führt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2006 - I ZR 121/03, NJW-RR 2006, 1044).
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