Rechtsprechung
| BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an die Berufungsbegründung: Rücktritt vom Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5a VVG vom 13.07.2001, § 8 VVG vom 21.07.1994, § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
Anforderungen an die Berufungsbegründung: Rücktritt vom Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung - IWW
§ 8 VVG, § 5a VVG, § 8 Abs. 5 VVG, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 8 Abs. 4 VVG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Anforderungen an die Darlegung der Rechtsverletzung und ihrer Entscheidungserheblichkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Anforderungen an die Darlegung der Rechtsverletzung und ihrer Entscheidungserheblichkeit
- rechtsportal.de
ZPO § 574 Abs. 2 ; VVG a.F. § 5a; VVG § 8
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter Versicherungsbeiträge einer Kapitallebensversicherung nach Widerruf; Anforderungen an die Darlegung der Rechtsverletzung und ihrer Entscheidungserheblichkeit - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Berufungsbegründung: Rücktritt vom Kapitallebensversicherungsvertrag
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 23.06.2015 - 22 C 9973/14
- LG Nürnberg-Fürth, 09.11.2015 - 11 S 5293/15
- BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1125
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.09.2001 - X ZR 196/99
Anforderungen an die Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Damit wird weitgehend an den früheren Rechtszustand (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.) angeknüpft, wobei die Anforderungen an die Darlegung der Rechtsverletzung und ihrer Entscheidungserheblichkeit nach der Vorstellung des Gesetzgebers sogar noch etwas herabgesetzt worden sind (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580 unter II 3 b aa m.w.N.; Urteil vom 18. September 2001 - X ZR 196/99, NJW-RR 2002, 209 unter 1 m.w.N.).Auch unter Geltung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2001 aaO; vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576 unter II; jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.12.2014 - IV ZR 260/11
Altvertrag für eine private Rentenversicherung im Antragsmodell: …
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Die Klägerin hat in der Berufungsbegründung auch nicht dargelegt, dass die ihr in dem Antragsformular erteilte Belehrung über das Rücktrittsrecht die Anforderungen an eine formal ordnungsgemäße Gestaltung (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 2014 - IV ZR 260/11, VersR 2015, 224 Rn. 16 m.w.N.) nicht erfüllt. - BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Nach einem Zitat aus dem Senatsurteil vom 28. Januar 2004 (IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 d) führt die Berufungsbegründung aus, demnach müsse die Widerspruchsbelehrung dem Versicherungsnehmer gesondert präsentiert oder drucktechnisch so stark hervorgehoben werden, dass sie dem Versicherungsnehmer beim Durchblättern der sonstigen Vertragsunterlagen nicht entgehen könne. - BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98
Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Auch unter Geltung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (…vgl. BGH, Urteile vom 18. September 2001 aaO; vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576 unter II; jeweils m.w.N.). - BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02
Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem …
Auszug aus BGH, 20.07.2016 - IV ZB 39/15
Damit wird weitgehend an den früheren Rechtszustand (§ 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO a.F.) angeknüpft, wobei die Anforderungen an die Darlegung der Rechtsverletzung und ihrer Entscheidungserheblichkeit nach der Vorstellung des Gesetzgebers sogar noch etwas herabgesetzt worden sind (BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - VIII ZB 133/02, NJW-RR 2003, 1580 unter II 3 b aa m.w.N.; Urteil vom 18. September 2001 - X ZR 196/99, NJW-RR 2002, 209 unter 1 m.w.N.).
- OLG Schleswig, 29.10.2018 - 5 U 290/18
Missbräuchliche Verwendung von PIN und TAN
Auch unter Geltung des § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, Rn. 10 mwN; BGH…, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - IX ZB 35/15, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2016 - IX ZB 88/15, Rn. 5; BGH…, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - XI ZB 32/15, Rn. 11; BGH…, Urteil vom 25. Januar 2017 - IV ZR 206/15, Rn. 12 mwN). - BGH, 20.05.2020 - IV ZB 19/19
Abweisung einer Deckungsklage gegen die Krankentagegeldversicherung: Inhaltliche …
Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, r+s 2016, 557 Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, NJW-RR 2020, 503 Rn. 5; jeweils m.w.N.).Ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind, ist für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juli 2016 aaO; BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 aaO; jeweils m.w.N.).
- OLG München, 30.06.2017 - 10 U 3545/14
Verwertung beigezogener Strafakten
Zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit ist somit lediglich die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das Urteil aus Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen (BGH NJW-RR 2016, 1125), die Begründung muss also (lediglich) - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das gesamte Urteil in Frage zu stellen (BGH NJW-RR 2016, 1267; NZV 2015, 289: "Die Kl. hat in der Berufungsbegründung klar zu erkennen gegeben, dass sie die - für die Abwägung der wechselseitigen Verursachungsbeiträge erhebliche - Würdigung des LG angreifen möchte, sie habe einen Verstoß des Bekl. gegen die Anzeigepflicht beim Abbiegen nicht bewiesen.
- OLG Zweibrücken, 03.05.2021 - 1 U 18/20
Haftungsverteilung nach Kreuzungsunfall: Kollision zwischen Grünlichtfahrer und …
Die Berufungsbegründung muss jedoch auf den konkreten Streitfall zugeschnitten die tragenden Erwägungen des Erstgerichts angreifen und darlegen, warum diese aus seiner Sicht nicht zutreffen; die Begründung muss also - ihre Richtigkeit unterstellt - geeignet sein, das Urteil in Frage zu stellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10.12.2015, Az. IX ZB 35/15, Rn. 7; BGH Beschluss vom 20.07.2016, Az. IV ZB 39/15, Rn. 10; jeweils Juris). - OLG Saarbrücken, 13.12.2023 - 5 U 96/22
Haftungsprozess gegen den Insolvenzverwalter wegen fehlerhafter Beratung im …
Erforderlich ist, dass der Berufungskläger nicht nur diejenigen Punkte rechtlicher Art darlegt, die er als unzutreffend ansieht, sondern auch, dass er dazu die Gründe angibt, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - IX ZB 23/22, juris; Beschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, NJW-RR 2016, 1125;… Heßler in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 520 Rn. 37). - OLG Saarbrücken, 04.02.2026 - 5 U 42/25
Grenze des Rechtsmissbrauchs bei Widerruf von Lebensversicherungen nach 28 Jahren
Erforderlich ist, dass der Berufungskläger nicht nur diejenigen Punkte rechtlicher Art darlegt, die er als unzutreffend ansieht, sondern auch, dass er dazu die Gründe angibt, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2023 - IX ZB 23/22, juris; Beschluss vom 20. Juli 2016 - IV ZB 39/15, NJW-RR 2016, 1125;… Heßler in: Zöller, ZPO 35. Aufl., § 520 Rn. 37). - OLG Köln, 15.12.2025 - 20 U 105/25
Zahlungsanspruch eines Versicherten auf Leistungen aus einer privaten …
Daher hat er - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet; zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit ist somit die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das Urteil aus Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen (BGH, Beschluss vom 20.07.2016, IV ZB 39/15, juris-Rz. 10; BGH…, Beschluss vom 11.02.2020, VI ZB 54/19, juris-Rz. 5). - OLG Köln, 08.10.2025 - 20 U 105/25
Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit der Heilbehandlung durch die …
Daher hat er - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet; zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit ist somit die Mitteilung der Umstände erforderlich, die das Urteil aus Sicht des Berufungsklägers in Frage stellen (BGH, Beschluss vom 20.07.2016, IV ZB 39/15, juris-Rz. 10; BGH…, Beschluss vom 11.02.2020, VI ZB 54/19, juris-Rz. 5). - OLG Köln, 30.03.2023 - 22 U 113/21 Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BGH, Beschluss vom 20.07.2016 - IV ZB 39/15 -, NJW-RR 2016, 1125 Rn. 10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".