Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2008 - IV ZB 8/07 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BGB § 249 Abs. 1; ; ZPO § 4; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einordnung außergerichtlicher, im selben Verfahren neben dem Hauptanspruch geltend gemachter Anwaltskosten als den Streitwert nicht erhöhende, dem Grunde nach von der Hauptforderung abhängige Nebenkosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 4
Erhöhung des Streitwerts durch Rechtsanwaltskosten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Brandenburg, 24.11.2006 - 33 C 238/06
- LG Potsdam, 20.02.2007 - 7 S 182/06
- BGH, 23.01.2008 - IV ZB 8/07
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2007 - X ZB 7/06
Behandlung von Rechtsverfolgungskosten als Nebenforderung
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZB 8/07
Durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2007 (X ZB 7/06 - NJW 2007, 3289 Tz. 5 ff.) ist geklärt, dass der auf eine materiellrechtliche Grundlage gestützte Anspruch auf Erstattung von Kosten, die vor Einleitung des Prozesses zu seiner Vorbereitung aufgewandt worden sind, neben dem im gleichen Verfahren geltend gemachten Hauptanspruch eine dessen Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO darstellt. - BGH, 15.05.2007 - VI ZB 18/06
Erhöhung des Streitwerts durch nicht anrechenbare vorgerichtliche Anwaltskosten
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZB 8/07
Diese Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist inzwischen bestätigt worden durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2007 (VI ZB 18/06 - VersR 2007, 1713 Tz. 4 ff.; zur Abgrenzung abhängiger von gleichrangigen Kostenerstattungsansprüchen vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74 - VersR 1976, 477 unter I). - BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74
Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …
Auszug aus BGH, 23.01.2008 - IV ZB 8/07
Diese Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist inzwischen bestätigt worden durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2007 (VI ZB 18/06 - VersR 2007, 1713 Tz. 4 ff.; zur Abgrenzung abhängiger von gleichrangigen Kostenerstattungsansprüchen vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74 - VersR 1976, 477 unter I).
- OLG Brandenburg, 01.09.2010 - 4 U 9/10
Haftung beim Gebrauchtwagenverkauf: Zusicherung der "Dellenfreiheit" der …
Rn. 75 Die außerdem geltend gemachten vorgerichtlichen Anwaltskosten erhöhen gemäß § 43 GKG ebenfalls nicht den Streitwert, da es sich hierbei um bloße Nebenforderungen handelt (BGH, r + s 2008, 42; BGH vom 23.01.2008 - IV ZB 8/07). - LG Neuruppin, 25.05.2010 - 5 O 54/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur Offenlegung einer …
Die mit der Klageerweiterung geltend gemachten Beträge in Höhe von 228, 14 EUR und 453, 14 EUR wirken sich gemäß § 43 Abs. 1 GKG nicht Streitwert erhöhend aus, da es sich genauso wie bei der Geltendmachung vorgerichtlicher Anwaltkosten um Nebenforderungen handelt (vgl. auch (vgl. BGH r + s 08, 42; BGH vom 23.01.2008, Az. IV ZB 8/07). - OLG Celle, 05.11.2012 - 13 W 79/12
Qualifizierung des Anspruchs auf Erstattung vorprozessual entstandener …
Rn. 8 Der auf eine materiell-rechtliche Grundlage gestützte Anspruch auf Erstattung von Kosten, die vor Einleitung des Prozesses zu seiner Vorbereitung aufgewandt worden sind, stellt neben dem im gleichen Verfahren geltend gemachten Hauptanspruch eine dessen Streitwert nicht erhöhende Nebenforderung im Sinne des § 4 ZPO dar (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - IV ZB 8/07, juris Rn. 4;… Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ZB 7/06, Rn. 7;… Beschluss vom 4. Dezember 2007 - VI ZB 73/06, juris Rn. 5). - OLG Köln, 12.05.2016 - 24 U 129/15
Pflichten des Anlageberaters
Entsprechendes gilt für den Berufungsantragt zu 5. [etwa BGH IV ZB 8/07, BeckRS 2008, 03504]. - OLG Köln, 19.04.2013 - 20 U 159/10
Eintrittspflicht der privaten Krankheitskostenversicherung für die Behandlung …
Die mit der Klage weiter geltend gemachten vorprozessual aufgewendeten Rechtsanwaltskosten wirken nicht werterhöhend (BGH BeckRS 2008, 03504).
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