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Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2024 - IV ZR 102/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13888
BGH, 08.05.2024 - IV ZR 102/23 (https://dejure.org/2024,13888)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 (https://dejure.org/2024,13888)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2024 - IV ZR 102/23 (https://dejure.org/2024,13888)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Höhe der auslösenden Faktoren für Neukalkulation der Prämien in privater Krankenversicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, Art 4 Nr 1 EUV 2016/679, Art 15 Abs 1 EUV 2016/679, § 3 Abs 3 VVG, § 7 Abs 4 VVG
    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Höhe der auslösenden Faktoren für Neukalkulation der Prämien in privater Krankenversicherung

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 15 DSGVO, § 242 BGB, § 254 ZPO, Art. 15 Abs. 1 DSGVO, § 3 Abs. 3 VVG, § 7 Abs. 4 VVG, Art. 4 Nr. 1 DSGVO, § 203 Abs. 2 VVG, § 155 Abs. 3, 4 VAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 203 Abs. 2 ; BGB § 242
    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auskunftsanspruch eines Versicherten über alle Beitragsanpassungen

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers in Bezug auf Höhe der auslösenden Faktoren für Neukalkulation der Prämien in privater Krankenversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …

    Auszug aus BGH, 08.05.2024 - IV ZR 102/23
    Die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsanspruch und vorbereitendem Auskunftsanspruch steht dagegen nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zwecke einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 24 m.w.N.).

    Rn. 10 a) Wie der Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden und im Einzelnen begründet hat (Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 45 ff.), folgt ein Anspruch auf eine Abschrift der gesamten Begründungsschreiben samt Anlagen - soweit der Klageantrag auch hier darauf abzielt - nicht aus Art. 15 Abs. 1 DSGVO.

    Ebenso verhält es sich mit den Nachträgen zum Versicherungsschein oder anderen "geeigneten Unterlagen" mit Angaben zur Höhe der Beitragsanpassungen, die den Mitteilungen der Prämienerhöhungen beilagen; es handelt sich dabei jeweils nicht in ihrer Gesamtheit um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 aaO Rn. 46).

    Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2023 (aaO Rn. 31) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kommt ein solcher Anspruch grundsätzlich in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung Auskunft über vergangene Beitragserhöhungen verlangt.

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2023 (IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 42) entschieden und im Einzelnen begründet hat, kann er insbesondere nicht auf § 3 Abs. 3 VVG gestützt werden.

  • BGH, 21.02.2024 - IV ZR 311/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des …

    Auszug aus BGH, 08.05.2024 - IV ZR 102/23
    Der Senat hat außerdem mit Urteil vom 21. Februar 2024 (IV ZR 311/22, r+s 2024, 314 Rn. 18) entschieden und im Einzelnen begründet, dass sich ein Auskunftsanspruch dieses Inhalts auch nicht aus § 7 Abs. 4 VVG ergibt.
  • BGH, 18.12.2025 - I ZR 115/25

    Auskunftsanspruch gegen Versicherer über den Versicherungsverlauf aus …

    Sie können allerdings einzelne personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers enthalten (…vgl. BGH, NJW 2023, 3490 [juris Rn. 49]; BGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - IV ZR 102/23, RuS 2024, 633 [juris Rn. 10];… BGH, WM 2024, 555 [juris Rn. 8]).

    Es handelt sich dabei um die Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif in einer festgelegten Mindesthöhe (§ 203 Abs. 2 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und 4 VAG); ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht (vgl. BGH, RuS 2024, 633 [juris Rn. 14]).

  • OLG Düsseldorf, 02.12.2024 - 16 W 93/23

    Online-Glücksspiel; pre-trial discovery; Auskunftsanspruch; materiell-rechtlicher …

    Rn. 43 Dem steht hier nicht entgegen, dass die der Stufenklage eigentümliche Verknüpfung von unbestimmtem Leistungsantrag und vorbereitendem Auskunftsantrag nicht zur Verfügung steht, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dient, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht in Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (…vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, juris, Rn. 24, und vom 8. Mai 2024 - IV ZR 102/23, juris, Rn. 8).
  • BGH, 05.12.2024 - I ZR 38/24

    Zulässigkeit des Sonntagsverkaufs von Dekorationsartikeln und Christbaumschmuck …

    Sie können allerdings einzelne personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers enthalten (…vgl. BGH, NJW 2023, 3490 [juris Rn. 49]; BGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - IV ZR 102/23, RuS 2024, 633 [juris Rn. 10];… BGH, WM 2024, 555 [juris Rn. 8]).

    Es handelt sich dabei um die Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif in einer festgelegten Mindesthöhe (§ 203 Abs. 2 VVG in Verbindung mit § 155 Abs. 3 und 4 VAG); ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht (vgl. BGH, RuS 2024, 633 [juris Rn. 14]).

  • OLG Dresden, 04.02.2025 - 4 U 1627/22

    Verjährung eines datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs; Mitteilung der …

    Ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

    Rn. 35 Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Entscheidung nur einen Einzelfall betrifft und die zugrunde liegende Rechtsfrage, ob Art. 15 DSGVO auch Daten umfasst, die lediglich die Tarifkalkulation betreffen, jedoch keinen Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer aufweisen, durch die Rechtsprechung des BGH geklärt ist (BGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - IV ZR 102/23 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Dresden, 16.07.2025 - 4 U 1448/22

    Stufenklage eines Versicherten gegen Beitragsanpassungen seiner privaten …

    Ebenso verhält es sich mit den Nachträgen zum Versicherungsschein oder anderen "geeigneten Unterlagen" mit Angaben zur Höhe der Beitragsanpassungen, die den Mitteilungen der Prämienerhöhungen beilagen; es handelt sich dabei jeweils nicht in ihrer Gesamtheit um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23, Rn 10 - juris).

    Ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

    Die dem zugrunde liegende Rechtsfrage, ob Art. 15 DSGVO auch Daten umfasst, die lediglich die Tarifkalkulation betreffen, jedoch keinen Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer aufweisen, ist indes durch die Rechtsprechung des BGH geklärt (BGH, Urteil vom 8. Mai 2024 - IV ZR 102/23 -, Rn. 14, juris).

  • OLG Dresden, 12.11.2024 - 4 U 512/23
    Daraus lässt sich kein unfreiwilliger Verlust und auch keine entschuldbare Vernichtung entnehmen (vgl. BGH Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

    Ebenso verhält es sich mit den Nachträgen zum Versicherungsschein oder anderen "geeigneten Unterlagen" mit Angaben zur Höhe der Beitragsanpassungen, die den Mitteilungen der Prämienerhöhungen beilagen; es handelt sich dabei jeweils nicht in ihrer Gesamtheit um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23, Rn 10 - juris).

    Ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht.(vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

  • OLG Köln, 13.06.2025 - 20 U 176/24

    Beitragsanpassung; Prämienanpassung; Krankenversicherung; personenbezogene Daten; …

    Zu Vorstehendem fügt es sich (a.A.: OLG Jena…, Urteil vom 27.12.2024, 4 U 868/22 - juris-Rz. 70; OLG Frankfurt…, Urteil vom 10.12.2024, 18 U 63/23 -juris-Rz. 47), dass der Bundesgerichtshof zu den auslösenden Faktoren von Prämienpassungen entschieden hat, dass diese keine personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO darstellten, weil es sich dabei um die Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif in einer festgelegten Mindesthöhe (§ 203 Abs. 2 VVG i.V.m. § 155 Abs. 3 und 4 VAG) handele und ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer nicht bestehe (BGH, Urteil vom 08.05.2024, IV ZR 102/23 - juris-Rz. 13 f.).

    Der Bundesgerichtshof hat in jenem Urteil entschieden, dass § 3 Abs. 3 VVG nur einen Anspruch auf Ersatzausstellung des Versicherungsscheins einschließlich solcher Nachträge gibt, die den derzeit geltenden Vertragsinhalt wiedergeben, nicht dagegen bereits überholte Nachträge (…BGH, a.a.O. - juris-Rz. 42; ebenso: BGH, Urteil vom 08.05.2024, IV ZR 102/23 - juris-Rz. 12).

  • OLG Dresden, 13.02.2025 - 4 U 1584/22

    Einordnung des Begründungsschreibens einer Versicherung nebst Anlagen und …

    Daraus lässt sich kein unfreiwilliger Verlust und auch keine entschuldbare Vernichtung entnehmen (vgl. BGH Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

    Ebenso verhält es sich mit den Nachträgen zum Versicherungsschein oder anderen "geeigneten Unterlagen" mit Angaben zur Höhe der Beitragsanpassungen, die den Mitteilungen der Prämienerhöhungen beilagen; es handelt sich dabei jeweils nicht in ihrer Gesamtheit um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23, Rn 10 - juris).

    Ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer besteht nicht (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2024 - IV ZR 102/23 - juris).

  • OLG Köln, 19.07.2024 - 20 U 27/23

    Auskunftsansprüche des Versicherungsnehmers bzgl. Beitragsanpassungen; …

    Zu Vorstehendem fügt es sich, dass der BGH zu den auslösenden Faktoren von Prämienpassungen entschieden hat, dass diese keine personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Art. 4 Nr. 1 DS-GVO darstellten, weil es sich dabei um die Abweichung der erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten in einem Tarif in einer festgelegten Mindesthöhe (§ 203 Abs. 2 VVG i.V.m. § 155 Abs. 3 und 4 VAG) handele und ein Bezug zu einem bestimmten Versicherungsnehmer nicht bestehe [BGH, Urteil vom 8. Mai 2024, IV ZR 102/23, veröffentlicht in Juris, Juris-Rn. 13/14].
  • OLG Dresden, 14.11.2024 - 4 U 379/24

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über alle vorgenommenen …

    Gegen diese bereits mit Hinweisbeschluss vom 13.06.2024 unter Ziff. 2. b) mitgeteilte Rechtsauffassung des Senats (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 27.09.2023, IV ZR 177/22, Rn 46 ff;… unter teilweiser Aufhebung OLG Frankfurt, Urt. v. 27.04.2022,3 U 266/21, und BGH, Urt. v. 21.02.2024, IV ZR 311/22; Urt. v. 08.05.2024, IV ZR 102/23, jeweils 2. LS; - sämtlich juris) wird vom Kläger nichts erinnert.

    Hiervon ausgehend hat der BGH zu Anschreiben und Beiblättern, die anlässlich von Beitragsanpassungen von Versicherern an die Versicherungsnehmer üblicherweise übersandt werden, aber auch zu den Nachträgen zum Versicherungsschein ausdrücklich entschieden, dass es sich bei diesen in ihrer Gesamtheit nicht um personenbezogene Daten des Versicherungsnehmers handelt und diese vielmehr (lediglich) einzelne personenbezogenen Daten enthalten (BGH…, Urteil vom 27.09.2023, a.a.O., Rn. 46; Urteil vom 8.05.2024, a.a.O., Rn. 10, juris).

  • OLG Dresden, 15.01.2025 - 6 U 717/24

    Auskunftsansprüche im Zusammenhang mit Beitragserhöhungen des Versicherers im …

  • OLG Jena, 27.12.2024 - 4 U 868/22

    Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über Beitragsanpassungen einer …

  • OLG Dresden, 29.10.2024 - 4 U 2786/21
  • BGH, 26.02.2026 - III ZB 8/25

    Vereinbarung der hälftigen Teilung des "Veräußerungsgewinns" für den Fall des …

  • OLG Dresden, 18.03.2025 - 4 U 1586/22

    Auskunfstanspruch im Zusammenhang mit vorgenommenen Beitragsanpassungen einer …

  • OLG Frankfurt, 10.12.2024 - 18 U 63/23

    Private Krankenversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

  • LG Köln, 10.09.2024 - 40 O 169/22
  • OLG Köln, 13.02.2025 - 3 U 71/24
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