Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 544 Abs. 9 ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 166 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 BGB, § 209 BGB, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO
- erbrechtsiegen.de
Verjährung von Mietforderungen im Erbfall: Wann Ansprüche verfallen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 544 Abs. 9 ; GG Art. 103 Abs. 1
Zahlung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts; Gehörsverletzung in entscheidungserheblicher Weise; Verjährung des Anspruchs der Erblasserin auf Mietzahlung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zahlung ohne Vorbehalt: Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei Zahlung ohne Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung (IVR 2026, 98)
Verfahrensgang
- LG München I, 10.10.2023 - 3 O 11664/21
- LG München I, 10.10.2023 - 33 U 4122/23
- OLG München, 12.05.2025 - 33 U 4122/23
- BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23
Aufhebung eines Schiedsspruchs; Prüfung der Erfüllung einer im Schiedsspruch …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Rn. 11 a) Die Beschwer einer zur Zahlung verurteilten Partei entfällt, wenn sie nach Schluss der letzten mündlichen Verhandlung und vor Einlegung eines Rechtsmittels den Urteilsbetrag vorbehaltlos zahlt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - I ZB 14/23, NJW-RR 2024, 667 Rn. 17 m.w.N.).In diesem Fall kommt es zu einer materiellen Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen, so dass ein rechtsschutzwürdiges Interesse der verurteilten Partei an der Beseitigung des Urteilsausspruchs nicht mehr besteht (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 aaO m.w.N.).
Ob das eine oder andere anzunehmen ist, richtet sich nach den dem Zahlungsempfänger erkennbaren Umständen des Einzelfalls (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 aaO m.w.N.).
Rn. 12 Eine Zahlung, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel erbracht wird, steht unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts, sofern der Schuldner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 - I ZB 14/23, NJW-RR 2024, 667 Rn. 18 m.w.N.).
Ohne entsprechende Bestimmung ist wegen des verfassungsrechtlich verbürgten Grundsatzes der prozessualen Meistbegünstigung nicht anzunehmen, dass der Zahlung auf ein vorläufig vollstreckbares Urteil eine streitbeendende und die Beschwer ausschließende Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2023 aaO Rn. 18).
- BGH, 13.12.2023 - IV ZR 125/23
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Rn. 18 aa) Dieser Anspruch verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 125/23, r+s 2024, 465 Rn. 11 m.w.N.).So kann es sich verhalten, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens in den Entscheidungsgründen nicht eingeht (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2023 aaO m.w.N.).
- BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17
Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Der Gläubiger muss sich entsprechend § 166 Abs. 1 BGB und mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Wissensvertreters zurechnen lassen, der dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiterzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17, VersR 2020, 1109 Rn. 15).
- BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17
Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Ob der Erhebung der Verjährungseinrede der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegengesetzt werden kann - wie die Beschwerdeerwiderung annimmt -, weil die Beklagte die Klägerin durch ihr Verhalten von der rechtzeitigen Klageerhebung abgehalten habe (vgl. Senatsurteil vom 13. November 2019 - IV ZR 317/17, BGHZ 224, 40 Rn. 37 m.w.N.), wird das Berufungsgericht dagegen - abhängig von seinen Feststellungen zur Verjährung - ggf. noch zu prüfen haben. - BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Berechtigung der Abmahnung i.R.e. …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Zudem kann der Schuldner, gegen den ein vorläufig vollstreckbares Urteil ergangen ist, sich auch ohne Androhung einer Zwangsvollstreckung veranlasst sehen, den ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen zu begleichen, um zum Beispiel ein weiteres Auflaufen von Zinsen zu verhindern (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 2022 - I ZR 7/21, GRUR 2022, 658 Rn. 17). - BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92
Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach …
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Vom 16. November 1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 [juris Rn. 13]. - BGH, 19.11.2008 - X ZR 39/08
Rückforderung einer Leistung nach Erhebung der Einrede der Verjährung
Auszug aus BGH, 11.03.2026 - IV ZR 121/25
Der Gläubiger muss bis zum Eintritt der formellen Rechtskraft grundsätzlich davon ausgehen, dass der Schuldner das vorläufig vollstreckbare Urteil nicht als abschließende Regelung des Streitverhältnisses hinnehmen will, sondern lediglich zahlt, um eine Vollstreckung des Titels auszuschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2008 - X ZR 39/08, WuM 2009, 57 [juris Rn. 5] m.w.N.).
- BGH, 16.09.2026 - IV ZB 4/26
Bemessen des Werts des Beschwerdegegenstandes nach dem Interesse eines …
Das rechtliche Gehör des Beklagten ist nicht allein dadurch verletzt, dass es dabei nicht auf Einzelheiten des Parteivorbringens eingegangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. März 2026 - IV ZR 121/25, ZEV 2026, 382 Rn. 18;… vom 19. Februar 2025 - IV ZB 13/24, ZEV 2025, 319 Rn. 11).
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