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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,34
BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,34)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1955 - IV ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,34)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54 (https://dejure.org/1955,34)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 18, 184
  • NJW 1955, 1714
 
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Wird zitiert von ... (117)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
    Eine Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (NJW 1953, 1342), die nur die Möglichkeit einer auf besonders schwierige Geschäfte beschränkten partiellen Geschäftsunfähigkeit verneint, steht in keinem Gegensatz zu dieser Auffassung.
  • RG, 15.12.1939 - IV 361/39

    1. Geltendmachung der Ehenichtigkeit nach bisherigem Recht und nach dem …

    Auszug aus BGH, 24.09.1955 - IV ZR 162/54
    Daß die Prozeßfähigkeit wegen einer geistigen Störung nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten, etwa einen Eheprozeß, ausgeschlossen sein kann, ist allgemein anerkannt (RGZ 162, 223 [229]; RG JW 1895, 378, 1912, 872; 1922, 1007; 1938, 1590; RG WarnRspr 1933 Nr. 91; 1943 Nr. 1;… RGRK BGB 10. Aufl. § 104 Anm. 3).
  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

    Verbleiben nach Erschöpfung aller erschließbaren Erkenntnisquellen hinreichende Anhaltspunkte für eine Prozeßunfähigkeit, so gehen etwa noch vorhandene Zweifel nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Lasten der betroffenen Partei (BGHZ 18, 184, 189 f; 86, 184, 189; BGH…, Urteil vom 9. Januar 1996 aaO).

    aa) Es ist allgemein anerkannt, daß die Geschäftsfähigkeit und damit die Prozeßfähigkeit wegen einer geistigen Störung (§ 104 Nr. 2 BGB i.V.m. § 52 ZPO) nur für einen beschränkten Kreis von Angelegenheiten - etwa die mit einem bestimmten Streitkomplex zusammenhängenden Verfahren - ausgeschlossen sein kann (BGHZ 18, 184, 186 f; 30, 112, 117 f).

  • BGH, 14.05.2019 - II ZR 299/17

    Unterfallen der Kompetenz der Gesellschafterversammlung zur Regelung der …

    Rn. 43 Stellt das Berufungsgericht in dem wiedereröffneten Verfahren die Prozessunfähigkeit der Klägerin fest oder kann die Prozessfähigkeit nach Ausschöpfung aller Beweismöglichkeiten nicht bewiesen werden, ist die Klage als unzulässig abzuweisen (BGH, Urteil vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, 190; Urteil vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62, NJW 1962, 1510; Urteil vom 10. Oktober 1985 - IX ZR 73/85, WM 1986, 58, 59; Urteil vom 4. November 1999 - III ZR 306/98, BGHZ 143, 122).
  • BGH, 26.04.2022 - X ZR 3/20

    Anforderungen an die Darlegung von Geschäftsunfähigkeit wegen einer Störung der …

    Ebenso wie im Zusammenhang mit der Frage der Prozessunfähigkeit (dazu BGH, Urteil vom 24. September 1955 - IV ZR 162/54, BGHZ 18, 184, juris Rn. 23;… Urteil vom 8. Juli 2021 - III ZR 344/20, NJW 2022, 73 Rn. 13) genügt jedenfalls der Vortrag konkreter Anhaltspunkte, aufgrund derer die Möglichkeit der Geschäftsunfähigkeit nicht von der Hand zu weisen ist.
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