Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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BGB § 242 ; BGB § 2109 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1
Wirksamkeit der Übertragung von Kommanditanteilen und Rechtsnachfolge als Nacherben des Erblassers; Erforschen des wirklichen Willens des Erblassers bei der Testamentsauslegung - datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (13)
- BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21
Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Dafür muss der Richter auch alle ihm aus dem Inbegriff der mündlichen Verhandlung zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranziehen (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 - IV ZB 34/21, NJW 2022, 3436 Rn. 20 m.w.N.).Seine Auslegung kann nur angegriffen werden, soweit sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).
Unter anderem ist eine Testamentsauslegung dann rechtsfehlerhaft, wenn in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen worden sind (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).
Wenn der Wortlaut eines Testaments mehrere Deutungen zulässt, aber der (mögliche) Wille des Erblassers in dem Testament auch nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, ist der unterstellte, aber nicht formgerecht erklärte Wille des Erblassers unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 14. September 2022 aaO m.w.N.).
- BGH, 22.03.2023 - V ZR 128/22
Verstoß gegen die Gewährung rechtlichen Gehörs aufgrund unrichtiger …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Die Auslegung des Klageantrags darf - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW-RR 2023, 718 Rn. 22). - BGH, 14.07.2015 - VI ZR 326/14
Gütliche Streitbeilegung: Voraussetzungen eines wirksamen Abschlusses eines …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Eine Rechtsausübung kann etwa dann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick darauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2015 - VI ZR 326/14, NJW 2015, 2965 Rn. 26 m.w.N.).
- BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08
Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Dabei kommt es nicht darauf an, dass es sich hier entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts nicht um einen Erbprätendentenstreit handelt, in dem einem Erbschein von vornherein keine Bindungswirkung zukäme (Senatsurteil vom 14. April 2010 - IV ZR 135/08, FamRZ 2010, 1068 Rn. 12 m.w.N.). - BGH, 10.07.2013 - IV ZR 224/12
Zum Umfang des Beurkundungserfordernisses bei Anfechtung eines Erbvertrags
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Rn. 21 Die Anforderung, bei der Auslegung den gesamten Text der Verfügung (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 2013 - IV ZR 224/12, BGHZ 198, 32 Rn. 11 m.w.N.) - und daher auch aller Verfügungen - zu berücksichtigen, hat das Berufungsgericht entgegen der Ansicht der Revisionen erfüllt. - BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83
GEMA-Vermutung I
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben aus § 242 BGB setzt das Bestehen einer besonderen rechtlichen Beziehung voraus (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1985 - I ZR 53/83, BGHZ 95, 274, 279 [juris Rn. 34]). - BGH, 17.09.2020 - V ZB 8/20
Eingezogener Erbschein ist kein Nachweis der Erbfolge
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Die Angaben über die Nacherbfolge in dem dem Vorerben erteilten Erbschein sind nur für die Verfügungsbefugnis des Vorerben von Bedeutung und daher zur bindenden Feststellung des Nacherben nicht geeignet (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2020 - V ZB 8/20, NJW 2021, 858 Rn. 14 m.w.N.). - BGH, 10.12.1986 - IVa ZR 169/85
Einvernehmliche Aufhebung eines unter Ehegatten geschlossenen Erbvertrages
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Es hat keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, dass die späteren Verfügungen im Sinne von § 2258 Abs. 1 BGB im Widerspruch dazu stehen, d.h. die getroffenen Anordnungen miteinander sachlich unvereinbar sind oder die kumulative Geltung den in einem späteren Testament zum Ausdruck kommenden Absichten des Erblassers zuwiderläuft (vgl. Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - IVa ZR 169/85, NJW 1987, 901 [juris Rn. 27] m.w.N.). - BGH, 26.05.1982 - V ZB 8/81
Erforderlichkeit eines Erbscheins zur Bezeugung des Nacherbfalls
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Der für einen Vorerben ausgestellte Erbschein weist nur diesen als Erben aus; die in einem solchen Erbschein enthaltenen Angaben, dass Nacherbfolge angeordnet ist, unter welchen Voraussetzungen sie eintritt und wer Nacherbe ist, sind nur hinsichtlich der Verfügungsbefugnis des Vorerben von Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 1982 - V ZB 8/81, BGHZ 84, 196, 199 f. [juris Rn. 9]). - BGH, 02.12.2014 - IV ZR 408/14
Nachlassverfahren: Gehörsverletzung bei Urteilsverkündung des Berufungsgerichts …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 404/22
Daher kam dem Erbschein vom 5. Mai 2014, der die Kläger als Miterben auswies, in diesem Zivilprozess mit einem Dritten gemäß § 2365 BGB eine Vermutungswirkung entsprechend § 292 ZPO zu (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2014 - IV ZR 408/14, ErbR 2015, 197 Rn. 8). - BGH, 10.02.1993 - IV ZR 274/91
Ordnungsgemäße Verwaltung durch Vorerben bei Kreditaufnahme - Rechtsverhältnis …
- BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95
Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des …
- BGH, 17.05.1990 - IX ZR 158/89
Keine Aufrechnung mit Rückforderungsanspruch aus Entschädigung gegen …
- BGH, 08.07.2026 - IV ZR 256/25
Zum Anspruch des Vertragserben gegen den Beschenkten auf Herausgabe eines …
Seine Auslegung kann jedoch revisionsgerichtlich daraufhin überprüft werden, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2024 - IV ZR 404/22, ZEV 2024, 373 Rn. 17 m.w.N.; st. Rspr.). - BGH, 10.12.2025 - IV ZR 34/25
Zulässigkeit einer Klausel in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sog. …
Seine Auslegung darf - wie allgemein im Prozessrecht - nicht am buchstäblichen Sinn des Ausdrucks haften, sondern hat den wirklichen Willen der Partei zu erforschen (Senatsbeschluss vom 24. Januar 2024 - IV ZR 404/22, ZEV 2024, 373 Rn. 31; BGH…, Urteil vom 29. April 2025 - XI ZR 140/23, NJW-RR 2025, 764 Rn. 18;… Beschluss vom 22. März 2023 - V ZR 128/22, NJW-RR 2023, 718 Rn. 22). - OLG Karlsruhe, 21.07.2026 - 14 U 90/25
Vorausvermächtnis am Grundstück: Flurstück muss übertragen werden
Wenn der Wortlaut eines Testaments mehrere Deutungen zulässt, aber der (mögliche) Wille des Erblassers in dem Testament auch nicht andeutungsweise oder versteckt zum Ausdruck gekommen ist, ist der unterstellte, aber nicht formgerecht erklärte Wille des Erblassers unbeachtlich (stdg. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24.01.2024 - IV ZR 404/22, Rn. 17, juris m.w.N.).
- OLG Hamburg, 26.05.2026 - 2 U 25/24
Zahlungsanspruch auf Wertersatz für einen veräußerten Pkw einschließlich …
Rn. 173 Für die Auslegung letztwilliger (einseitiger) Verfügungen ist gemäß §§ 2299, 2084, 133 BGB der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen, soweit er im Text der letztwilligen Verfügung zumindest angedeutet ist; dabei muss der Wortsinn der benutzten Ausdrücke gewissermaßen hinterfragt werden, wenn dem wirklichen Willen des Erblassers Rechnung getragen werden soll (BGH, Beschluss v. 24.1.2024, IV ZR 404/22, Rn. 17;… BGH, Beschluss v. 19.6.2019, IV ZB 30/18, Rn. 15; KG Berlin…, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 19 W 28/24 -, Rn. 8, juris). - KG, 02.10.2024 - 19 W 101/24
Zurückweisung des Erbscheinsantrags bei Geltung der gesetzlichen Erbfolge
Dafür muss der Richter alle ihm zugänglichen Umstände außerhalb der Testamentsurkunde heranziehen (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 24.1.2024 - IV ZR 404/22 -, ErbR 2024, 527, 529;… Horn in Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. 2019 § 1 Rn. 17). - KG, 22.10.2024 - 19 W 18/24
Auslegung und Anfechtung einer Ersatzschlusserbeneinsetzung bei Vorversterben des …
Bietet das Testament hiernach also eine Grundlage für die Auslegung, ist zunächst der Inhalt des Testaments durch Auslegung - gegebenenfalls unter Heranziehung von Umständen außerhalb des Testaments - zu ermitteln und sodann zu entscheiden, ob der so ermittelte Erblasserwille eine hinreichende Stütze im Testament selbst findet (…KG, Beschluss v. 13.12.2017 - 26 W 45/16 -, BeckRS 2017, 142721 Rn. 14 m.w.Nachw., beck-online; vgl. zum Ganzen Urteil des Senats vom 24.11.2022, 19 U 39/21 , bestätigt durch BGH, Beschluss v. 24.1.2024, IV ZR 404/22). - KG, 10.06.2024 - 19 W 28/24
Auslegung eines Testaments bei einer Verwendung von Rechtsbegriffen
Der Wortsinn der benutzten Ausdrücke muss gewissermaßen "hinterfragt" werden, wenn dem wirklichen Willen des Erblassers Rechnung getragen werden soll (vgl. nur zuletzt BGH, Beschluss v. 24.1.2024, IV ZR 404/22, Rn. 17;… BGH, Beschluss v. 19.6.2019, IV ZB 30/18, Rn. 15).
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| BGH, 12.06.2024 - IV ZR 404/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Rechtsstreit um eine Nacherbenstellung: Bestimmung des Geschäftswerts bei einer negativen Feststellungsklage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 40 Abs 1 S 1 Nr 2 GNotKG, § 2139 BGB
Rechtsstreit um eine Nacherbenstellung: Bestimmung des Geschäftswerts bei einer negativen Feststellungsklage - IWW
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GNotKG § 40
Festsetzung des Streitwerts für das Revisionsverfahren auf die Gegenvorstellung - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2024, 1384
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.11.2006 - IV ZR 143/05
Streitwert der negativen Feststellungsklage
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 404/22
Entgegen der Ansicht der Klägerinnen zu 3 und 4 ist mit der begehrten Feststellung für die Kläger der gesamte Nachlass im Streit, so dass dessen voller Wert und nicht nur das wirtschaftliche Interesse des Beklagten zu 2 zugrunde zu legen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 21. November 2006 - IV ZR 143/05, ZEV 2007, 134 [Rn. 3]). - BGH, 29.03.2023 - IV ZR 408/22
Streitwert im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung des …
Auszug aus BGH, 12.06.2024 - IV ZR 404/22
Auf die zulässige, insbesondere fristgerechte Gegenvorstellung des Prozessbevollmächtigten des Beklagten zu 2 (vgl. Senatsbeschluss vom 29. März 2023 - IV ZR 408/22, juris Rn. 1) war die Streitwertfestsetzung wie aus dem Tenor ersichtlich zu ändern.
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| BGH, 29.07.2024 - IV ZR 404/22 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20
Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …
Auszug aus BGH, 29.07.2024 - IV ZR 404/22
Zuständig für diese Entscheidung ist der Einzelrichter (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2021 - GSZ 1/20 , NJW 2021, 3191 Rn. 10 ).
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| BGH, 10.04.2024 - IV ZR 404/22 |
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