Rechtsprechung
| BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zusatzversorgungseinrichtung für kirchliches Personal: Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 63 EvKiZusVKSa, § 812 Abs 1 BGB
Zusatzversorgungseinrichtung für kirchliches Personal: Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern - IWW
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch eine im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Zusatzversorgungseinrichtung; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 Abs. 1 ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern durch eine im Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Zusatzversorgungseinrichtung; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages - datenbank.nwb.de
Zusatzversorgungseinrichtung für kirchliches Personal: Wirksamkeit der Erhebung von Sanierungsgeldern
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- juve.de (Kurzinformation)
EZVK dreht mit DLA Piper die Rechtsprechung zu Sanierungsgeld
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MDR 2023, 498
- VersR 2023, 545
- WM 2023, 459
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (16)
- BGH, 20.07.2011 - IV ZR 76/09
Erhebung von Sanierungsgeldern durch Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Vielmehr soll das Sanierungsgeld die im Zuge der Schließung des Gesamtversorgungssystems entstandenen Finanzierungslücken schließen und die Finanzierung der vor dem 1. Januar 2002 begründeten Ansprüche und Anwartschaften sicherstellen (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 97).Denn Anlass des Systemwechsels vom bisherigen Gesamtversorgungssystem zum neuen Punktemodell waren unter anderem erhebliche Finanzierungsschwierigkeiten der Zusatzversorgungseinrichtungen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 aaO Rn. 77 m.w.N.).
Dabei konnten die Tarifvertragsparteien aufgrund der ihnen vorliegenden Zahlen annehmen, dass neben der Umstellung des Leistungssystems auch eine Erhöhung der Einnahmen der Zusatzversorgungseinrichtungen unumgänglich war, um die entstandenen Finanzierungsschwierigkeiten vollständig zu überwinden (vgl. auch Senatsurteil vom 20. Juli 2011 aaO).
Diesem Zweck diente die Einführung der Sanierungsgelder an Stelle einer weiteren Erhöhung der Umlagen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 aaO Rn. 78).
Hieraus ergibt sich der enge Zusammenhang des Sanierungsgeldes mit dem Systemwechsel auf Leistungsseite (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 aaO Rn. 97), den die Tarifvertragsparteien durch die Bezugnahme auf den schließungsbedingten Finanzbedarf in § 17 Abs. 1 Satz 1 ATV-K zum Ausdruck gebracht haben.
Einer darüberhinausgehenden inhaltlichen Kontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB ist § 63 EZVKS mit Blick auf den Schutz der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG entzogen (…vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 17;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19;… IV ZR 111/10, juris Rn. 19; vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 50 ff. jeweils m.w.N.).
Dabei ist er davon ausgegangen, dass die Interessen der Arbeitgeber und daher die Grenzen des Änderungsvorbehalts gewahrt sind, wenn Satzungsänderungen von den Tarifpartnern ausgehandelt worden sind und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegen (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 96;… vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1988 - IVa ZR 154/87, BGHZ 103, 370 unter I 2 e [juris Rn. 23]).
- BGH, 09.12.2015 - IV ZR 336/14
Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Rechtmäßigkeit der Erhebung eines …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Unerheblich ist daher, dass die Satzung der Beklagten nicht ausdrücklich die Anwendung des geltenden Versorgungstarifrechts oder eines inhaltsgleichen Rechts zur Voraussetzung des Beteiligungserwerbs macht (vgl. zu einer solchen Satzungsbestimmung Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 32).Dass das Sanierungsgeld darüber hinaus dem Regelungszusammenhang nach dazu dienen soll, sämtliche Deckungslücken in der Finanzierung der Versorgungsansprüche und -anwartschaften zu decken, findet im Wortlaut der tarifvertraglichen Vorschriften dagegen keine Stütze (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 34).
Der Systemwechsel auf Leistungsseite kann für sich genommen keinen zusätzlichen Finanzbedarf erzeugen, weil die nach dem Punktemodell zu ermittelnden Versorgungsansprüche erwartbar geringer ausfallen als die Ansprüche aufgrund des Gesamtversorgungssystems (Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 aaO m.w.N.).
Zu einer sofortigen Umstellung der Finanzierung auf eine Kapitaldeckung verpflichtet der Tarifvertrag nicht (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 34); er verbietet sie aber auch nicht.
Einer darüberhinausgehenden inhaltlichen Kontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB ist § 63 EZVKS mit Blick auf den Schutz der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG entzogen (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 17;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19;… IV ZR 111/10, juris Rn. 19;… vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 50 ff. jeweils m.w.N.).
Rn. 36 (1) Unerheblich ist, dass - anders als in den bislang vom Senat entschiedenen Fällen (vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 7 f., 27;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 4 f., 22;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 111/10, juris Rn. 4 f., 22) - die Satzung der Beklagten nicht lediglich einen Rahmen für das Sanierungsgeld vorsieht und die Festlegung der Sanierungsgeldhöhe dem Verwaltungsrat überlässt.
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 110/10
Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Höhe des Sanierungsgeldes als …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Einer darüberhinausgehenden inhaltlichen Kontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB ist § 63 EZVKS mit Blick auf den Schutz der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG entzogen (…vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 17; vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19;… IV ZR 111/10, juris Rn. 19;… vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 50 ff. jeweils m.w.N.).Rn. 36 (1) Unerheblich ist, dass - anders als in den bislang vom Senat entschiedenen Fällen (…vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 7 f., 27; vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 4 f., 22;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 111/10, juris Rn. 4 f., 22) - die Satzung der Beklagten nicht lediglich einen Rahmen für das Sanierungsgeld vorsieht und die Festlegung der Sanierungsgeldhöhe dem Verwaltungsrat überlässt.
Rn. 39 (1) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung des § 315 BGB können vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (Senatsurteil vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 26).
Demgemäß hatte das Berufungsgericht auch zu prüfen, ob der Entscheidung über die Festsetzung des Sanierungsgeldes ein unzutreffender Sachverhalt in Form eines weit überhöhten umstellungsbedingten Finanzierungsbedarfs zugrunde lag (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2012 aaO Rn. 27).
Dazu gehören mangels anderslautender Bestimmung auch Anwartschaften beitragsfrei Versicherter, welche die Wartezeit noch nicht erfüllt haben (vgl. Senatsurteil vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 29 zu einer abweichenden Satzungsbestimmung, nach der nur unverfallbare Anwartschaften zu berücksichtigen waren).
- BGH, 19.07.2017 - IV ZR 535/15
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Das Revisionsgericht prüft lediglich nach, ob sich der Tatrichter entsprechend dem Gebot des § 286 ZPO mit dem Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt hat, die Beweiswürdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstößt (Senatsurteil vom 19. Juli 2017 - IV ZR 535/15, VersR 2017, 1134 Rn. 24 m.w.N.).Der Tatrichter muss auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich sowohl innerhalb der Begutachtung durch einen Sachverständigen wie auch zwischen mehreren Sachverständigen als auch aus einem von der Partei vorgelegten Privatgutachten ergeben können (vgl. BGH…, Urteil vom 24. September 1996 - VI ZR 303/95, VersR 1996, 1535 II 2 a bb [juris Rn. 13]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2017 aaO Rn. 25).
- BGH, 05.12.2012 - IV ZR 111/10
Wirksamkeit einer Entscheidung des Verwaltungsrats einer rechtlich …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Einer darüberhinausgehenden inhaltlichen Kontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB ist § 63 EZVKS mit Blick auf den Schutz der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG entzogen (…vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 17;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19; IV ZR 111/10, juris Rn. 19;… vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 50 ff. jeweils m.w.N.).Rn. 36 (1) Unerheblich ist, dass - anders als in den bislang vom Senat entschiedenen Fällen (…vgl. Senatsurteile vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 7 f., 27;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 4 f., 22; vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 111/10, juris Rn. 4 f., 22) - die Satzung der Beklagten nicht lediglich einen Rahmen für das Sanierungsgeld vorsieht und die Festlegung der Sanierungsgeldhöhe dem Verwaltungsrat überlässt.
- BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06
BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Der von der Beklagten vorgetragene Rechnungszinssatz, den der Kläger nicht konkret bestritten habe, entspreche dem technischen Geschäftsplan 3.0 und den vom Kläger für maßgeblich gehaltenen Vorgaben in Nr. 3 der Anlage 4 zum ATV-K. Der Ansatz eines pauschalen Nachreservierungsaufwands für die Anpassung der Startgutschriften unter Heranziehung eines Aktuars und versicherungsmathematischer Grundsätze sei im Hinblick auf die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06) erforderliche Neuberechnung der rentenfernen Startgutschriften nicht ermessensfehlerhaft.Das Berufungsgericht hat ohne Rechtsfehler ausgeführt, dass aufgrund des Senatsurteils vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06, BGHZ 174, 127), mit dem die Berechnung der rentenfernen Startgutschriften für unzulässig erklärt und den Tarifvertragsparteien deren Neuberechnung vorbehalten wurde, für das Geschäftsjahr 2010 feststand, dass diese Neuberechnung zu höheren Startgutschriften und damit zu einer höheren Deckungslücke führt.
- BGH, 04.11.2010 - III ZR 45/10
Haftung für Wildschäden: Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Insoweit bestand keine Veranlassung zu einer weiteren Sachaufklärung (vgl. BGH, Urteil vom 4. November 2010 - III ZR 45/10, VersR 2011, 1409 Rn. 30;… Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 412 Rn. 1 f.). - BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Dabei ist er davon ausgegangen, dass die Interessen der Arbeitgeber und daher die Grenzen des Änderungsvorbehalts gewahrt sind, wenn Satzungsänderungen von den Tarifpartnern ausgehandelt worden sind und der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde unterliegen (…vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 96; vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1988 - IVa ZR 154/87, BGHZ 103, 370 unter I 2 e [juris Rn. 23]). - BGH, 24.09.1996 - VI ZR 303/95
Aufklärung von Widersprüchen zwischen zwei Gutachten zur Aufklärung eines groben …
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Der Tatrichter muss auf die Aufklärung von Widersprüchen hinwirken, die sich sowohl innerhalb der Begutachtung durch einen Sachverständigen wie auch zwischen mehreren Sachverständigen als auch aus einem von der Partei vorgelegten Privatgutachten ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1996 - VI ZR 303/95, VersR 1996, 1535 II 2 a bb [juris Rn. 13];… vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juli 2017 aaO Rn. 25). - BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19
Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam
Auszug aus BGH, 11.01.2023 - IV ZR 85/20
Soweit das Berufungsgericht nach den Entscheidungsgründen die Rechtsfragen für klärungsbedürftig hält, "ob eine Sanierungsgelderhebung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 ATV-K nur für solche Zusatzversorgungseinrichtungen in Betracht kommt, die (teilweise) am Umlageverfahren festhalten, und ob der sich aus der Veränderung der Lebenserwartung der Versicherten ergebende Kapitalbedarf nach dem Regelungsgehalt des § 17 Abs. 1 Satz 1 ATV-K geeignet ist, einen für die Erhebung von Sanierungsgeld vorausgesetzten Finanzbedarf auszulösen", liegt darin lediglich eine Begründung für die Zulassung der Revision (vgl. Senatsurteil vom 31. März 2021 - IV ZR 221/19, BGHZ 229, 266 Rn. 19). - BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17
Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"
- BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11
Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- BGH, 06.10.2021 - IV ZR 96/19
Geltendmachung einer Gegenwertforderung durch die Versorgungsanstalt des Bundes …
- OLG Frankfurt, 18.03.2020 - 13 U 106/17
Kirchliche Zusatzversorgungskasse: Rechtmäßigkeit der Erhebung eines …
- OLG Hamm, 08.06.2017 - 6 U 132/16
Anspruch einer kirchlichen Einrichtung der Alters-, Erwerbsminderungs- und …
- OLG Köln, 31.07.2014 - 7 U 196/13
- BGH, 02.10.2024 - IV ZR 37/23 Einer darüber hinausgehenden inhaltlichen Kontrolle anhand der §§ 307 ff. BGB ist § 63 der Satzung mit Blick auf den Schutz der Tarifautonomie nach Art. 9 Abs. 3 GG entzogen (…vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - IV ZR 76/09, BGHZ 190, 314 Rn. 50 ff.; vgl. auch Senatsurteile vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 33;… vom 9. Dezember 2015 - IV ZR 336/14, BetrAV 2016, 61 Rn. 17;… vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19;… IV ZR 111/10, juris Rn. 19).
Rn. 19 (1) Die tatrichterlichen Ausführungen zur Anwendung des § 315 BGB können vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Begriff der Billigkeit verkannt, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 39 m.w.N.).
Die Ausübung des billigen Ermessens ist gerichtlich dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 39 m.w.N.).
Damit kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen an der Beklagten beteiligten Arbeitgebers an, dem die Grundgegebenheiten der Zusatzversorgung der Beklagten bekannt sind (Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 19 m.w.N.).
Rn. 27 Das nach der Grundentscheidung der Tarifvertragsparteien in § 17 ATVK und Ziffer 4.1 AVP 2001 vorgesehene Sanierungsgeld soll nach ihrem Verständnis die im Zuge der Schließung des Gesamtversorgungssystems entstandenen Finanzlücken schließen und die Finanzierung der vor dem 1. Januar 2002 begründeten Ansprüche und Anwartschaften absichern (Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 25).
Rn. 30 Der ATV-K und der AVP 2001, die ergänzend gelten (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 2023 - IV ZR 85/20, VersR 2023, 545 Rn. 19), treffen insoweit keine Regelungen für die Beklagte zur konkreten Höhe des Sanierungsgeldes (…vgl. Senatsurteile vom 5. Dezember 2012 - IV ZR 110/10, VersR 2013, 219 Rn. 19;… IV ZR 111/10, juris Rn. 19).
- OLG Düsseldorf, 27.06.2024 - 2 U 37/24
Zahnersatz
Billigkeit im Sinne des § 315 BGB bezeichnet die Grenzen des Ermessens, die eingehalten werden müssen, damit die getroffene Entscheidung für den Empfänger der Bestimmungserklärung verbindlich ist (BGH, Urt. v. 11.01.2023, Az.: IV ZR 85/20, zitiert nach BeckRS 2023, 2554, Rn. 39).Es sind die beiderseitigen Interessen objektiv gegeneinander abzuwägen (BGH, Urt. v. 11.01.2023, Az.: IV ZR 85/20, zitiert nach BeckRS 2023, 2554, Rn. 39).
Die Entscheidungskontrolle ist nicht auf eine Ergebniskontrolle verengt; auch der subjektive Ermessensfehlgebrauch ist von Bedeutung (BGH, Urt. v. 11.01.2023, Az.: IV ZR 85/20, zitiert nach BeckRS 2023, 2554, Rn. 39;… OLG Düsseldorf, GRUR-RS 2020, 3130, Rn. 7).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2026 - 31 A 1381/23
Zurückweisung der Berufung des Klägers wegen rechtmäßiger Entfernung aus dem …
Rn. 235 Vgl. zu den Voraussetzungen der Einholung eines weiteren Gutachtens BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 11.01.2023 - IV ZR 85/20 -, juris Rn. 54.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2023 - 31 A 3005/19 Rn. 217 Vgl. zu den Voraussetzungen der Einholung eines weiteren Gutachtens BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 11.01.2023 - IV ZR 85/20 -, juris Rn. 54.
- OLG Karlsruhe, 05.03.2026 - 12 U 61/24
Erhebung von Sanierungsgeld und Umlage durch die VBL
Die Ausübung des billigen Ermessens ist - in Anlehnung an die verwaltungsrechtliche Ermessensfehlerlehre - gerichtlich nur dahingehend nachprüfbar, ob die Grenzen des Ermessens eingehalten sind und ob nicht sachfremde oder willkürliche Motive für die Bestimmung maßgebend gewesen sind (BGH, Urteil vom 11.01.2023 - IV ZR 85/20, juris Rn. 39;… Urteil vom 05.12.2012 - IV ZR 110/10 - juris Rn. 27; BGH…, Urteil vom 09.12.2015 - IV ZR 336/14 - juris Rn. 27;… Senat aaO Rn. 107).Zu prüfen ist hier insbesondere, ob der Entscheidung über die Festsetzung des Sanierungsgeldes ein unzutreffender Sachverhalt in Form eines weit überhöhten umstellungsbedingten Finanzierungsbedarfs zugrunde lag (BGH, Urteil vom 11.01.2023 aaO).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2024 - 31 A 1080/21 Rn. 157 Vgl. zu den Voraussetzungen der Einholung eines weiteren Gutachtens BVerwG, Beschluss vom 25.02.2013 - 2 B 57.12 -, juris Rn. 5; BGH, Urteil vom 11.01.2023 - IV ZR 85/20 -, juris Rn. 54.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".