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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2141
BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,2141)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1981 - IVa ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,2141)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80 (https://dejure.org/1981,2141)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Brandschadens aus einer Gebäudeversicherung - Nichtbestehen von Ansprüchen auf die Entschädigungssumme auf Grund der Rechte der vorrangigen Realgläubiger - Umfang der Rechte aus einer Hypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 1671
  • MDR 1981, 738
  • VersR 1981, 521
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • RG, 05.07.1921 - VII 519/20

    Versicherung; Rechte der Hypothekengläubiger

    Auszug aus BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80
    Da es sich bei diesem Anspruch der Grundpfandgläubiger nicht um ein von dem Grundstückseigentümer abgeleitetes, sondern um ein selbständiges unmittelbares Recht der Grundpfandgläubiger handelt, das an die Stelle der pfandweisen Haftung der Brandentschädigung getreten ist (vgl. RGZ 102, 350, 352; 124, 91, 95; 151, 389, 392;… Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. Anm. 6 zu § 103), kann es in der Zwangsversteigerung nicht nach §§ 20, 55, 90 ZVG auf den Erwerber übergehen.

    Es bleibt vielmehr von der Zwangsversteigerung unberührt (vgl. RGZ 102, 350, 354;… Prölss/Martin a.a.O. Anm. 3 zu § 102).

    Aus den §§ 102 Abs. 1, 107 b VVG ergibt sich, daß die Grundpfandgläubiger insoweit die gleichen Rechte haben sollen wie bei Bestehen des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag (vgl. auch RGZ 102, 350; 151, 389 zur entsprechenden Anwendung des § 1127 Abs. 2 BGB).

  • RG, 26.06.1936 - VII 16/36

    Bleibt die Verpflichtung des Versicherers aus § 101 VVG. auch gegenüber einem …

    Auszug aus BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80
    Da es sich bei diesem Anspruch der Grundpfandgläubiger nicht um ein von dem Grundstückseigentümer abgeleitetes, sondern um ein selbständiges unmittelbares Recht der Grundpfandgläubiger handelt, das an die Stelle der pfandweisen Haftung der Brandentschädigung getreten ist (vgl. RGZ 102, 350, 352; 124, 91, 95; 151, 389, 392;… Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. Anm. 6 zu § 103), kann es in der Zwangsversteigerung nicht nach §§ 20, 55, 90 ZVG auf den Erwerber übergehen.

    Ihr Rangverhältnis bestimmt sich nach dem Grundbuchrang ihrer Grundpfandrechte (RGZ 151, 389, 391;… Prölss/Martin, a.a.O. Anm. 6 zu § 102 VVG).

    Aus den §§ 102 Abs. 1, 107 b VVG ergibt sich, daß die Grundpfandgläubiger insoweit die gleichen Rechte haben sollen wie bei Bestehen des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag (vgl. auch RGZ 102, 350; 151, 389 zur entsprechenden Anwendung des § 1127 Abs. 2 BGB).

  • RG, 16.04.1929 - VII 441/28

    1. Kann der Grundschuldgläubiger, dem vom Grundstückseigentümer für gewährte und …

    Auszug aus BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 57/80
    Da es sich bei diesem Anspruch der Grundpfandgläubiger nicht um ein von dem Grundstückseigentümer abgeleitetes, sondern um ein selbständiges unmittelbares Recht der Grundpfandgläubiger handelt, das an die Stelle der pfandweisen Haftung der Brandentschädigung getreten ist (vgl. RGZ 102, 350, 352; 124, 91, 95; 151, 389, 392;… Prölss/Martin VVG, 22. Aufl. Anm. 6 zu § 103), kann es in der Zwangsversteigerung nicht nach §§ 20, 55, 90 ZVG auf den Erwerber übergehen.
  • BGH, 12.04.2019 - V ZR 132/18

    Herausfallen der Forderung aus dem Haftungsverband des Grundpfandrechts bei …

    Mit der Anordnung der Zwangsversteigerung wird daher - vorbehaltlich eines Vorgehens nach § 65 ZVG - grundsätzlich auch der Anspruch auf die Versicherungsleistung gegen den Gebäudeversicherer beschlagnahmt (vgl. BGH…, Urteil vom 9. November 2005 - IV ZR 224/03, NJW 2006, 771 Rn. 12; Urteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80, NJW 1981, 1671, 1672).

    Bei einem ungestörten Versicherungsverhältnis geht durch den Zuschlag, wenn nichts Anderes in den Versteigerungsbestimmungen festgesetzt ist, die Forderung auf die Versicherungsleistung lastenfrei auf den Ersteher über (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80, NJW 1981, 1671, 1672 mwN).

  • BGH, 22.04.2026 - IV ZR 168/24

    Anspruch des Versicherungsnehmers gegen Gebäudeversicherung an sich nur bei …

    Rn. 22 (2) Sind mehrere Realgläubiger vorhanden, steht gemäß §§ 1128 Abs. 3, 1192, 1290 BGB grundsätzlich dem das alleinige Einziehungsrecht zu, dessen Pfandrecht den übrigen Pfandrechten vorgeht (vgl. Senatsurteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80, VersR 1981, 521 [juris Rn. 25];… Reusch in Martin/Reusch/Schimikowski/Wandt, Sachversicherung 4. Aufl. § 21 Rn. 18).

    Die Regelung des § 1128 Abs. 2 BGB entspricht - wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat - dem Grundsatz, dass der vorrangige Grundpfandgläubiger auf seinen Vorrang verzichten kann (Senatsurteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80, VersR 1981, 521 [juris Rn. 25] m.w.N.).

  • BGH, 04.12.1996 - IV ZR 143/95

    Mangelnde Werthaltigkeit eines Grundpfandrechts in einer dem Versicherungsfall …

    Zwar kann ein Anspruch des Grundstückseigentümers auf Brandentschädigung grundsätzlich lastenfrei auf den übergehen, der das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat (Senatsurteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80 - VersR 1981, 521 unter I, 1).

    Es geht demgemäß in der Zwangsversteigerung auch nicht auf den Erwerber über; es bleibt von der Zwangsversteigerung vielmehr unberührt (Senatsurteil vom 19. Februar 1981, aaO., unter 1, 2).

    Aus den §§ 102 Abs. 1, 107b VVG ergibt sich, daß der Grundpfandgläubiger die gleichen Rechte haben soll wie bei Bestehen des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag (Senatsurteil vom 19. Februar 1981, aaO., unter 11, 1).

  • BGH, 02.03.2005 - IV ZR 212/04

    Voraussetzungen des Rangrücktritts

    Der Realgläubiger soll damit die gleichen Rechte haben wie bei Bestehen des Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag (Senatsurteile vom 4. Dezember 1996 - IV ZR 143/95 - ZIP 1997, 232 unter 2 b; vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 57/80 - WM 1981, 488 unter I 2; RGZ 102, 350, 352).
  • OLG Schleswig, 22.06.2000 - 16 W 45/00

    Erfassung einer Versicherungsforderung durch die Beschlagnahme eines Grundstücks …

    Voraussetzung für den Erwerb aber wäre nach beiden Vorschriften gewesen, daß zum Zeitpunkt des Zuschlages die ursprünglich wirksam gewordene Beschlagnahme der Versicherungsforderung noch weiterhin wirksam gewesen wäre (zu allem BGH NJW 1981, 1671, 1672).

    Eine solche Vereinbarung ist nach § 59 ZVG als abweichende Versteigerungsbedingung rechtlich möglich (…dazu Mohrbutter, Festschrift für Herbert Schmidt, 1981, S. 111, 117; BGH NJW 1981, 1671, 1672).

  • OLG Hamm, 18.06.2002 - 15 W 105/01

    Rangrücktritt des auf den Versicherer übergegangenen Grundpfandrechts

    Nach dieser Konzeption des Gesetzgebers tritt die Versicherungsleistung, die der Versicherer aufgrund des Direktanspruchs der privilegierten Gläubiger (§ 102 VVG) erbringt, als Surrogat an die Stelle der pfandweisen Haftung (§ 1127 BGB) der Brandentschädigung (BGH, VersR 1981 521, 522).
  • OLG Hamm, 28.01.1994 - 20 U 265/93

    Anspruch einer Bausparkasse gegen einen Feuerversicherer auf Zahlung einer …

    Der BGH hat diese Frage ausdrücklich offengelassen (BGH NJW 81, 1671 = VersR 81, 521).
  • LG Saarbrücken, 18.05.1998 - 1 O 401/97

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ungerechtfertigten Bereicherung; …

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