Rechtsprechung
| BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zivilprozessuales Mündlichkeitsprinzip oder Vorschriften der freiwilligen Gerichtsbarkeit im abgetrennten Folgeverfahren - Einbeziehung noch verfallbarer Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung in den Versorgungsausgleich - Maßstab für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 53b
Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich
Papierfundstellen
- NJW 1983, 824
- MDR 1983, 475
- FamRZ 1983, 267
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (18)
- BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 615/80
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen ehelichen Fehlverhaltens
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Wie der Senat mit Beschlüssen vom 13. Oktober 1982 (IVb ZB 615/80 - EBE 1982, 397 und IVb ZB 781/80 - EBE 1982, 402) entschieden hat, kann eheliches Fehlverhalten, auch wenn es ohne wirtschaftliche Relevanz ist, von dem Kreis der Umstände, welche die Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB zu begründen vermögen, nicht generell ausgenommen werden.Eine derartige Beurteilung könnte, wie der Bundesgerichtshof zur Berücksichtigung derartiger Vorwürfe im Rahmen der vergleichbaren Härteregelung des Zugewinnausgleichsrechts (§ 1381 BGB) entschieden hat, nur Platz greifen, wenn sich dieses angelastete Verhalten über einen lang andauernden Zeitraum erstreckt hätte (vgl. BGH FamRZ 1966, 560, 563; 1970, 483, 484 - zur Anwendbarkeit dieser zu § 1381 BGB entwickelten Grundsätze im Rahmen von § 1587 c Nr. 1 BGB vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 615/80 - a.a.O. S. 399).
- BGH, 03.11.1978 - IV ZR 199/77
§ 1593 BGB gilt nicht im Anwaltshaftungsprozeß
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Denn das würde bedeuten, daß die Abstammungsfrage des nach dem Gesetz als ehelich geltenden Kindes unter einem beliebigen rechtlichen Gesichtspunkt zum Gegenstand eines gewöhnlichen Rechtsstreits gemacht werden könnte, ohne daß dabei die besonderen Sicherheiten wirksam werden, mit denen das Statusverfahren im Interesse einer Ermittlung der objektiven Wahrheit und einer Vermeidung von Gefahren für das Ansehen und die soziale Stellung des Kindes ausgestattet ist (vgl. etwa BGHZ 14, 358 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53]; 45, 356, 358 ff. sowie auch BGHZ 72, 299, 300 f. [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77] und Senatsurteil vom 25. März 1981 - IVb ZR 561/80 - FamRZ 1981, 538).An diesen Grundsätzen, die insoweit auch durch die Entscheidung in BGHZ 72, 299 [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77] keine Einschränkung erfahren haben, ist festzuhalten.
- BGH, 04.05.1966 - IV ZR 40/65
Beweis des Ehebruchs
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Denn das würde bedeuten, daß die Abstammungsfrage des nach dem Gesetz als ehelich geltenden Kindes unter einem beliebigen rechtlichen Gesichtspunkt zum Gegenstand eines gewöhnlichen Rechtsstreits gemacht werden könnte, ohne daß dabei die besonderen Sicherheiten wirksam werden, mit denen das Statusverfahren im Interesse einer Ermittlung der objektiven Wahrheit und einer Vermeidung von Gefahren für das Ansehen und die soziale Stellung des Kindes ausgestattet ist (vgl. etwa BGHZ 14, 358 [BGH 30.09.1954 - IV ZR 233/53]; 45, 356, 358 ff. sowie auch BGHZ 72, 299, 300 f. [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77] und Senatsurteil vom 25. März 1981 - IVb ZR 561/80 - FamRZ 1981, 538).Demgemäß hat er es in einem Fall, in dem die Frist zur Anfechtung der Ehelichkeit abgelaufen war, für unzulässig erachtet, den Personenstand des Kindes durch die Behauptung und den Beweis der außerehelichen Erzeugung in Frage zu stellen, um dadurch die Mutter in einem Scheidungsverfahren des Ehebruchs zu überführen (vgl. BGHZ 45, 356, 359 f.).
- OLG Hamm, 07.03.1980 - 5 UF 5/80
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Inwieweit dieser Ansicht im Falle eines nach § 628 ZPO abgetrennten Verfahrens über den Versorgungsausgleich im ersten Rechtszug gefolgt werden kann, braucht hier nicht entschieden zu werden (für die generelle Anwendbarkeit von § 53 b Abs. 1 FGG auf abgetrennte Versorgungsausgleichsverfahren OLG Celle FamRZ 1979, 598, 599; OLG Hamm FamRZ 1980, 702, 703;… Keidel/Kuntze/Winkler, FG Teil A 11. Aufl. § 53 b Rdn. 4;… Zöller/Philippi, ZPO 13. Aufl. § 628 Anm. IV - ferner auch Rolland aaO, allerdings deshalb, weil er das nach § 628 ZPO abgetrennte Verfahren nicht zu den Folgesachen, sondern zu den isolierten Verfahren rechnet, vgl. a.a.O. § 628 Rdn. 17 f.).In der Praxis der Oberlandesgerichte hat sich die Auffassung durchgesetzt, daß eine mündliche Verhandlung in der Beschwerdeinstanz dann nicht geboten sei, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten sei (vgl. etwa OLG München FamRZ 1978, 696 und 1980, 699; OLG Celle FamRZ 1979, 598, 599; OLG Stuttgart FamRZ 1979, 831, 832; OLG Hamm FamRZ 1980, 702, 703; KG FamRZ 1982, 180, 181).
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77
Versorgungsausgleich I
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Ehemann gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs sowohl in der Form der Übertragung von Rentenanwartschaften (§ 1587 b Abs. 1 BGB) als auch in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung (§ 1587 b Abs. 3 BGB) erhebt, greifen nicht durch (vgl. BGHZ 74, 38; 75, 241; 81, 152; BVerfGE 53, 257). - BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Ehemann gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs sowohl in der Form der Übertragung von Rentenanwartschaften (§ 1587 b Abs. 1 BGB) als auch in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung (§ 1587 b Abs. 3 BGB) erhebt, greifen nicht durch (vgl. BGHZ 74, 38; 75, 241; 81, 152; BVerfGE 53, 257). - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Ehemann gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs sowohl in der Form der Übertragung von Rentenanwartschaften (§ 1587 b Abs. 1 BGB) als auch in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung (§ 1587 b Abs. 3 BGB) erhebt, greifen nicht durch (vgl. BGHZ 74, 38; 75, 241; 81, 152; BVerfGE 53, 257). - BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81
Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Wie der Senat mit Beschluß vom 26. Mai 1982 (IVb ZB 718/81 - FamRZ 1982, 899) dargelegt hat, sind nicht nur auf seiten des Ausgleichsverpflichteten, sondern auch auf Seiten des Ausgleichsberechtigten Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, die im Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht unverfallbar sind, für den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich außer Betracht zu lassen. - BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80
Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der Ehemann gegen die Regelung des Versorgungsausgleichs sowohl in der Form der Übertragung von Rentenanwartschaften (§ 1587 b Abs. 1 BGB) als auch in der Form der Begründung von Rentenanwartschaften durch Beitragsentrichtung (§ 1587 b Abs. 3 BGB) erhebt, greifen nicht durch (vgl. BGHZ 74, 38; 75, 241; 81, 152; BVerfGE 53, 257). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 781/80
Einbeziehung einer Trennungszeit in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80
Wie der Senat mit Beschlüssen vom 13. Oktober 1982 (IVb ZB 615/80 - EBE 1982, 397 und IVb ZB 781/80 - EBE 1982, 402) entschieden hat, kann eheliches Fehlverhalten, auch wenn es ohne wirtschaftliche Relevanz ist, von dem Kreis der Umstände, welche die Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB zu begründen vermögen, nicht generell ausgenommen werden. - BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80
Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren
- BGH, 25.03.1981 - IVb ZR 561/80
Karlsruhe erteilt den Vätern eine weitere Abfuhr: Nicht jeder "Erzeuger" darf …
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 745/80
Anfechtung einer Verbundentscheidung - Scheidungs - Folgesache - …
- BGH, 03.06.1970 - IV ZR 64/69
Verweigerung der Befriedigung der Ausgleichsforderung wegen Gefährdung der …
- BGH, 15.10.1980 - IVb ZB 597/80
Folgesache - Verbundsache - Abgetrennte Verbundsache - Scheidung - …
- BGH, 30.09.1954 - IV ZR 233/53
Schadensersatzklage gegen Ehebrecher
- BGH, 04.06.1980 - IVb ZB 664/80
Folgen der Anfechtung eines Verbundurteils - Folgen der beschränkten Anfechtung …
- KG, 18.06.1981 - 15 UF 657/81
- BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09
Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der …
Rn. 28 (1) Der Senat hat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung die Geltendmachung der fehlenden leiblichen Abstammung für einen Härtegrund nach § 1579 BGB nicht als ausgeschlossen betrachtet, wenn die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann unstreitig ist (Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 f.; vgl. zu § 1587 c BGB Senatsbeschluss vom 25. Juni 2008 - XII ZB 163/06 - FamRZ 2008, 1836 mwN in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 -FamRZ 1983, 267). - BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06
Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den …
Besonderes Gewicht hat im Rahmen dieser Abwägung der Frage zuzukommen, ob und in welcher Intensität die schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familienfriede durch eine solche Ausnahme berührt werden (Abgrenzung zu dem Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1982 IVb ZB 544/80 NJW 1983, 824).Soweit sich aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1982 (NJW 1983, 824) ein gegenteiliger Standpunkt herleiten lasse, könnten die formal an § 1593 BGB a.F. anknüpfenden Erwägungen nicht auf den zu entscheidenden Fall übertragen werden.
aa) Allerdings hat der Senat im Jahre 1982 entschieden, dass es dem Verbot des § 1593 BGB a.F. zuwiderlaufe, wenn der Ehemann ohne rechtskräftige Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes im Versorgungsausgleichsverfahren geltend mache, die Ehefrau habe ihm das Kind als ehelich untergeschoben (Beschluss vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 - NJW 1983, 824, 825).
Dies würde nämlich bedeuten, dass die Abstammungsfrage des nach dem Gesetz als ehelich geltenden Kindes unter einem beliebigen rechtlichen Gesichtspunkt zum Gegenstand eines gewöhnlichen Rechtsstreits gemacht werden könnte, ohne dass dabei die besonderen Sicherheiten wirksam würden, mit denen das Statusverfahren im Interesse einer Ermittlung der objektiven Wahrheit und einer Vermeidung von Gefahren für das Ansehen und die soziale Stellung des Kindes ausgestattet sei (Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 - NJW 1983, 824, 825).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81
Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …
Bis zur Feststellung stand dem das Verbot des § 1593 BGB entgegen (zur entsprechenden Problematik im Rahmen von § 1587 c BGB (siehe Schreibfehlerberichtigung vom 13. April 1983) vgl. Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 - FamRZ 1983, 267).
- OLG Koblenz, 07.06.1985 - 13 UF 1429/84
Versorgungsausgleich; Mündliche Verhandlung; Abtrennung; Scheidungsverbund
8; Philippi in Zöller, ZPO 13. Aufl. § 628 Anm. IV; für das Beschwerdeverfahren auch BGH FamRZ 1983, 267 = BGHF 3, 722).Dem steht nicht entgegen, daß es sich bei der vorliegenden Versorgungsausgleichssache auch nach ihrer Abtrennung weiterhin um eine Folgesache handelt (BGH FamRZ 1983, 267 = BGHF 3, 722); hier gilt vielmehr (über § 621a Abs. 1 ZPO) § 53b 1 FGG: Danach soll das Gericht in Verfahren nach § 1587b und nach § 1587f BGB mit den Beteiligten mündlich verhandeln.
Aus dieser Fassung der Bestimmung als Sollvorschrift ist zu schließen, daß die Gerichte zwar grundsätzlich zu der Durchführung einer mündlichen Verhandlung verpflichtet sind, daß das Unterbleiben der mündlichen Verhandlung aber nicht ohne weiteres, sondern nur dann als Verfahrensfehler angesehen und beanstandet werden kann, wenn dadurch im Einzelfall zugleich etwa gegen § 12 FGG oder gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen wird (so BGH FamRZ 1983, 267, 268 = BGHF 3, 722 mwN).
Eine (weitere) mündliche Verhandlung ist in einer abgetrennten Versorgungsausgleichssache nur dann sinnvoll, wenn mit den Beteiligten noch etwas zu erörtern und aufzuklären, und/oder eine Vereinbarung der Parteien zu erwarten ist (so auch OLG Hamm FamRZ 1980, 702, 703; zu der hiermit übereinstimmenden Praxis der Oberlandesgerichte in Beschwerdeverfahren s. BGH FamRZ 1983, 267, 268 = BGHF 3, 722).
- OLG Schleswig, 22.10.2012 - 10 UF 137/12
Versorgungsausgelich: Wirksamkeit von Vereinbarungen der Ehegatten über die …
Die Vorschrift gilt für die Beschwerdeinstanz jedoch mit der Einschränkung, dass ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde, der Sachverhalt aufgeklärt und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten ist (Dörr, a.a.O., BGH NJW 1983, 824, 825 = FamRZ 1983, 267, 268). - OLG Karlsruhe, 04.07.2001 - 2 UF 195/00
Versorgungsausgleich, grobe Unbilligkeit, Verjährung, Verwirkung
Einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerdeinstanz bedurfte es nicht, da den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt worden ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht ansteht (BGH, FamRZ 1983, 267, 268, NJW 1983, 824, 825). - OLG Oldenburg, 27.07.2006 - 12 UF 54/06
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Versorgungsausgleichs in Folge einer …
Soweit sich aus dem Beschluss des BGH vom 15. Dezember 1982 (NJW 1983, 824) ein gegenteiliger Standpunkt herleiten lässt, lassen sich die formal an § 1593 BGB a.F. anknüpfenden Erwägungen nicht auf den zu entscheidenden Fall übertragen. - OLG Karlsruhe, 25.10.2002 - 2 UF 98/02
Versorgungsausgleich: Beschwerde bezüglich eines Schreibfehlers bei Angabe der …
Der Senat konnte ohne mündliche Verhandlung entscheiden, da der Sachverhalt aufgeklärt, den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt worden ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten ist, vgl. BGH, FamRZ 1983, 267, 268. - OLG Stuttgart, 27.01.2025 - 11 UF 222/24
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen folgenschwerer Körperverletzungen
Jedoch kann von einer Erörterung in der Beschwerdeinstanz abgesehen werden, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde, der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt und eine Einigung nicht zu erwarten ist oder wenn es in erster Linie um die Entscheidung von Rechtsfragen geht (…Sternal/Weber, FamFG, 21. Auflage, § 221 Rn. 5; BGH NJW 1983, 824). - OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12
Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit …
Rn. 23 Der Senat sieht von einer - von den Beteiligten auch nicht angeregten - mündlichen Erörterung der Sache (§ 221 Abs. 1 FamFG) ab, da bei den vorliegenden Gegebenheiten weder weitergehende entscheidungserhebliche Erkenntnisse (§ 26 FamFG) noch eine Vereinbarung der Beteiligten zu erwarten sind (vgl. BGH FamRZ 1983, 267; OLG Schleswig, Beschluss vom 10. September 2012 - 10 UF 314/11 -, juris). - BGH, 17.04.2002 - XII ZB 186/01
Beginn der Rechtsmittelfrist in Familiensachen aus dem Bereich der freiwilligen …
- BGH, 29.09.1999 - XII ZB 21/97
Schuldrechtliche Ausgleichsrente aus betrieblicher Altersversorgung
- OLG Stuttgart, 23.04.2010 - 17 UF 38/10
Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit der …
- OLG Saarbrücken, 30.11.2012 - 6 UF 395/12
Versorgungsausgleich: Wirksamkeit einer Vergleichsvereinbarung der Ehegatten über …
- OLG Stuttgart, 22.10.2007 - 17 UF 65/07
Versorgungsausgleich: Durchführung bei sehr langer Trennungszeit; Modifizierung …
- BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87
Umfangsrecht des Vaters
- BGH, 01.06.1988 - IVb ZB 132/85
Einbeziehung einer lebenslangen Geldrente aufgrund der Übertragung von …
- KG, 26.05.2011 - 19 WF 102/11
Rechtsanwaltsvergütung: Anfall einer Terminsgebühr in einer …
- OLG Karlsruhe, 25.11.2003 - 2 UF 179/01
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeverfahren des Versorgungsträgers nach …
- BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei …
- OLG Stuttgart, 10.08.2010 - 11 UF 150/10
Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils aus der Pensionszusage eines …
- OLG Schleswig, 10.09.2012 - 10 UF 314/11
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich arbeitsrechtlicher …
- OLG Karlsruhe, 17.08.2009 - 16 UF 99/09
Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein isoliertes …
- OLG Hamm, 21.12.2017 - 9 UF 167/16
Wirksamkeit einer nach Rechtskraft der Versorgungsausgleichsentscheidung des …
- OLG Köln, 01.12.2014 - 4 WF 166/14
Erfallen der Terminsgebühr bei Entscheidung im Verfahren über den …
- OLG Stuttgart, 26.06.2025 - 11 UF 241/24
Grobe Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs
- OLG Schleswig, 29.07.2013 - 10 UF 205/12
Versorgungsausgleich; betriebliche Altersrenten; Halbteilungsgrundsatz
- OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2002 - 2 UF 176/00
Versorgungsausgleich: Mindestversorgungsrente als werthöchstes auszugleichendes …
- OLG Karlsruhe, 18.09.2001 - 16 UF 88/01
Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse
- OLG Karlsruhe, 22.04.2010 - 2 UF 167/08
Versorgungsausgleich: Bewertung der Kindererziehungszeiten nach französischem …
- OLG Karlsruhe, 31.08.2004 - 5 UF 62/04
Versorgungsausgleich: Zahlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente bei …
- OLG Karlsruhe, 07.08.2000 - 2 UF 188/99
Ausgleichsbetrag gem. § 17 d II VBL-Satzung - schuldrechtlicher …
- KG, 22.11.2005 - 19 UF 35/05
Versorgungsausgleich: Bewertung einer laufenden VBL-Rente bei Beginn des …
- OLG Bamberg, 31.01.2005 - 2 UF 288/04
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Verfahrens einer …
- OLG Zweibrücken, 01.12.2003 - 2 UF 169/02
Versorgungsausgleich: Teildynamik der Anrechte bei der Bayerischen …
- OLG Brandenburg, 11.07.2002 - 9 UF 153/01
- KG, 26.07.2005 - 19 UF 65/05
Versorgungsausgleich: Ausschluss bei einmaliger, schwerwiegender Verfehlung gegen …
- OLG Brandenburg, 20.06.2002 - 9 UF 153/01
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen einer Straftat gegen den Partner oder …
- OLG Karlsruhe, 29.10.1999 - 2 UF 133/98
Versorgungsausgleich - ausländische Anwartschaften, Realisierbarkeit
- OLG Karlsruhe, 18.06.1999 - 16 UF 253/98
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen Fehlverhalten
- OLG Schleswig, 16.04.2012 - 10 UF 322/11
Abgetretene Versorgungsansprüche im Versorgungsausgleich
- OLG München, 14.12.1992 - 12 UF 896/92
Ausgleichsverpflichteter; Grobe Unbilligkeit; Durchführung des …
- OLG Schleswig, 23.07.2013 - 10 UF 205/12
Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der Verringerung des Barwertes einer …
- OLG München, 23.11.1994 - 12 UF 1330/94
Verfahrensfehler bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich
- OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 18 UF 272/06
Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdebefugnis eines Versorgungsträgers; …
- OLG Karlsruhe, 30.06.2005 - 16 UF 183/04
Versorgungsausgleich: Einbeziehung einer betrieblichen Altersvorsorge in den …
- BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 2/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
- OLG Schleswig, 10.01.2013 - 15 WF 141/12
Anwaltsgebühren im isolierten Verfahren über den Versorgungsausgleich
- OLG Karlsruhe, 25.08.2003 - 2 UF 338/01
Die Anwartschaften beim Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen sind - im …
- OLG Karlsruhe, 15.06.1998 - 2 UF 134/97
Kostenentscheidung - Beschwerdeverfahren - VA-Abänderungsverfahren - isolierte …
- OLG München, 09.07.1986 - 4 UF 190/86
Grobe Unbilligkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs nach Scheidung …
- OLG Karlsruhe, 12.11.1998 - 2 UF 261/97
Unangemessene Benachteiligung durch Realteilung im Rahmen des …
- OLG München, 15.07.1994 - 12 UF 619/94
- OLG Karlsruhe, 13.10.1998 - 2 UF 81/98
Quotierungsmethode oder Rangfolgenmethode bei Versorgungsausgleich
- OLG München, 21.12.1992 - 12 UF 1145/92
Übersendung der ausgefüllten Formblätter zum Versorgungsausgleich als …
- OLG München, 28.08.1991 - 12 UF 984/91
- OLG Frankfurt, 31.07.1987 - 1 WF 141/87
Verwirkung von Ehegattenunterhalt; Abschluß eines Prozeßvergleichs; …
- OLG Bremen, 30.08.1983 - 5 UF 81/79
Verfassungsmäßigkeit einer Bewertung von Anwartschaften aus der öffentlichen …
- OLG Düsseldorf, 28.03.1985 - 2 UF 357/84
§ 308 ZPO findet auf das Verfahren über den schuldrechtlichen …
- BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 727/80
Geltung des zivilprozessualen Mündlichkeitsprinzips im Verfahren über eine …
- OLG Stuttgart, 22.03.1983 - 17 UF 151/81
Einordnung von Kapitallebensversicherungen unter Versorgungsausgleich; …
- OLG Karlsruhe, 04.05.1997 - 2 UF 236/96
Abrunden - Versorgungsausgleich
- OLG Bremen, 28.06.1983 - 5 UF 70/83
Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts …
- OLG Karlsruhe, 07.12.1998 - 2 UF 194/98
Niederschlagung von Gerichtskosten
- OLG Düsseldorf, 17.09.1985 - 7 UF 69/85
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