Bürgerliches Gesetzbuch
| 4. Buch - Familienrecht (§§ 1297 - 1921) |
| 2. Abschnitt - Verwandtschaft (§§ 1589 - 1772) |
| 2. Titel - Abstammung (§§ 1591 - 1600e) |
1§ 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von dreihundert Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. 2Steht fest, daß das Kind mehr als dreihundert Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. 3Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 und 2 Kind des früheren Ehemannes als auch nach § 1592 Nr. 1 Kind des neuen Ehemannes wäre, so ist es nur als Kind des neuen Ehemannes anzusehen. 4Wird die Vaterschaft angefochten und wird rechtskräftig festgestellt, daß der neue Ehemann nicht Vater des Kindes ist, so ist es Kind des früheren Ehemannes.
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Rechtsprechung zu § 1593 BGB a.F.
25 Entscheidungen zu § 1593 BGB a.F. in unserer Datenbank:
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 2405/14
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz ...
- VG Schleswig, 27.09.2016 - 9 A 169/15
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Anfechtung der ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - 4 O 12/16
Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Ehelichkeit der Person
- OVG Schleswig-Holstein, 11.05.2016 - 4 O 12/16
- VGH Baden-Württemberg, 17.07.2001 - 13 S 221/01
Staatsangehörigkeitsverlust durch Ehelichkeitsanfechtung
- OLG Hamm, 07.04.2008 - 15 Wx 8/08
Zur Bestimmung des verbindlich gewordenen Abstammungsstatuts bei zum Zeitpunkt ...
- OLG Dresden, 14.09.1998 - 10 UF 333/98
Anspruch auf Kindesunterhalt; Anwendbarkeit des Familiengesetzbuchs der DDR; ...
- BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06
Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Oldenburg, 27.07.2006 - 12 UF 54/06
Beschwerde gegen die Festsetzung eines Versorgungsausgleichs in Folge einer ...
- OLG Oldenburg, 27.07.2006 - 12 UF 54/06
- OLG Frankfurt, 22.09.2016 - 20 W 59/14
Keine inzidente Prüfung der Vaterschaft im Erbscheinserteilungsverfahren
- BGH, 16.01.2013 - IV ZR 250/12
Abstammungsverfahren: Feststellung der Nichtehelichkeit eines Kindes