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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,800
BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83 (https://dejure.org/1984,800)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1984 - IVb ZB 95/83 (https://dejure.org/1984,800)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 (https://dejure.org/1984,800)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des väterlichen Umgangsrechtes - Gefährdung des Kindeswohls durch Beziehungen zu seinem wegen Gewaltverbrechen zu Freiheitsstrafe verurteilten Vater - Psychische Belastung des Kindes durch Umgang mit seinem Vater - Anhörung des Kindes durch das Gericht in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1634 Abs. 2 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 1084
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
    Gleichwohl werden gerade die Belange des Kindes durch die Möglichkeit gewahrt, den Umgang auszuschließen, wenn der Schutz des Kindes dies nach den Umständen des Einzelfalls erfordert, um eine Gefährdung seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194, 209).
  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
    Sie verstößt auch in der jetzt geltenden Fassung weder gegen das Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 noch gegen das Recht des Kindes aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfGE 64, 180).
  • BGH, 24.10.1979 - IV ZB 168/78

    Anforderungen an die Übertragung der elterlichen Gewalt über ein Kind; …

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
    Der völlige Ausschluß des Umgangs als einschneidenster Eingriff darf dabei nur angeordnet werden, wenn der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechts und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend gesteuert werden kann (vgl. BGH Beschluß vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131, 132).
  • OLG München, 21.02.1980 - 26 UF 1321/79

    Verwertung von Erklärungen; Protokoll; Protokoll des Urkundsbeamten; Protokoll …

    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
    Diese Bestimmungen finden auch in Verfahren über die Einschränkung oder den Ausschluß des Umgangsrechtes des nicht sorgeberechtigten Elternteils nach § 1634 Abs. 2 BGB Anwendung (vgl. OLG München FamRZ 1980, 623).
  • VerfGH Bayern, 18.05.1973 - 31-VI-72
    Auszug aus BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 95/83
    Sodann rechtfertigt allein die Tatsache der Inhaftierung des Berechtigten den (zeitweiligen) Ausschluß des Umgangsrechtes regelmäßig noch nicht (vgl. BayVerfGH NJW 1973, 1644).
  • OLG Braunschweig, 28.07.2018 - 2 UF 57/18

    Umgangsverweigerung durch Elternteil; Absehen von Kindesanhörung; Aufhebung der …

    Rn. 85 aa) Auch bei jüngeren Kindern ist die persönliche Anhörung nach § 159 Abs. 2 FamFG im Umgangsverfahren grundsätzlich erforderlich, weil die Neigungen, Bindungen und der Wille des Kindes für die Entscheidung über den Umgang regelmäßig von Bedeutung sind (BGH FamRZ 1984, 1084, 1086; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 571; OLG Frankfurt FamRZ 1998, 1042, 1043; OLG Hamm FamRZ 1996, 421; OLG Köln FamRZ 1980, 1153; OLG München OLGZ 1980, 191; auch betreffend Umgang mit Großeltern: OLG Hamm FamRZ 2009, 996).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2019 - 1 UF 247/17

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot

    Auch bei einer konkreten und gegenwärtigen Gefährdung des Kindeswohls kommt ein - vorübergehender oder dauerhafter - Ausschluss des Umgangsrechts nur als äußerste Maßnahme in Betracht, wenn der festgestellten Gefährdung des Kindeswohls nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (BVerfGE 31, 194 zitiert nach juris Rn.37f.; BGH FamRZ 1984, 1084 zitiert nach juris Rn.5; BGH NJW 1994, 312 zitiert nach juris Rn.17; Staudinger/Rauscher, BGB, 2014, 1684 Rn.268).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    a) Der völlige Ausschluß des Umgangs auf Dauer als der einschneidenste Eingriff darf nur angeordnet werden, wenn der Gefährdung des Kindes durch eine bloße Einschränkung des Umgangsrechtes und dessen sachgerechte Ausgestaltung nicht ausreichend vorgebeugt werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 108 m.w.N.).
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Von ihr kann nur aus schwerwiegenden Gründen abgesehen werden (§ 50 Abs. 3 Satz 1 FGG, vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 1084, 1086;… Keidel/Kuntze, FG 12. Aufl. § 50b Rdn. 5;… Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 2. Aufl. Teil III Rdn. 48).

    Allerdings wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Ansicht vertreten, daß in den Sorgerechtsverfahren eine Anhörung des Kindes erst etwa ab dem dritten Lebensjahr veranlaßt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 948; 1984, 312; KG FamRZ 1983, 1159, 1161;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht § 50b FGG Rdn. 7; Keidel/Kuntze aaO. Rdn. 9, 11 sowie auch Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 aaO. S. 1086; Luthin FamRZ 1981, 111, 113; für ein niedrigeres Mindestalter: OLG Köln FamRZ 1980, 1153, 1154; OLG München FamRZ 1979, 70, 71;… MünchKomm/Hinz, 2. Aufl. § 1671 Rdn. 45;… für ein höheres Mindestalter: Schwab aaO.).

  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich

    Soweit die Übergehung eines Beweisangebots durch die Zeugin S. gerügt wird, die bei "einigen Gesprächen" der Parteien zugegen gewesen sein soll, wird übersehen, daß das Gericht im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit weder an Beweisanträge der Beteiligten gebunden noch verpflichtet ist, alle Beweisanträge zu berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 1084, 1085, Keidel/Amelung aaO. § 12 Rdn. 86).
  • BGH, 11.04.2012 - XII ZB 504/11

    Betreuungsverfahren: Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen im …

    Das Beschwerdegericht hat aber - wie auch das erstinstanzliche Gericht - die Gründe, aus denen es von einer Anhörung ausnahmsweise absehen will, in den Entscheidungsgründen nachprüfbar darzulegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 1084 und vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169 - zu §§ 50 a, 50 b FGG;… Keidel/Sternal FamFG 17. Aufl. § 68 Rn. 59 a mwN;… vgl. auch Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 46).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2002 - 9 UF 129/02

    Befristete Beschwerde wegen Nichtanhörung des betroffenen Kindes im Verfahren der …

    Diese Aufklärungspflicht wird durch die Anhörungspflichten konkretisiert (BGH FamRZ 1984, 1084, 1085 f;… BayObLG a.a.O.); zudem dient die Aufklärungspflicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.

    Will das Gericht von einer Kindesanhörung absehen, so muss es wegen der Bedeutung der zwingend vorgeschriebenen Anhörung die dafür leitenden Gründe darlegen (BGH FamRZ 1984, 1084, 1086).

  • OLG Brandenburg, 02.08.1999 - 9 UF 197/99

    Rechtmäßigkeit einer ohne Anhörung des Kindes und der Kindsmutter ergangenen …

    Diese Aufklärungspflicht wird durch die Anhörungspflichten konkretisiert (BGH FamRZ 1984, 1084, 1085 f;… BayObLG a.a.O.); zudem dient die Aufklärungspflicht der Gewährung des rechtlichen Gehörs,Art. 103 Abs. 1 GG.

    Will das Gericht von einer Anhörung absehen, so muß es wegen der Bedeutung der zwingend vorgeschriebenen Anhörung die dafür leitenden Gründe darlegen (vgl. - für die Kindesanhörung - BGH FamRZ 1984, 1084, 1086).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Der völlige oder zeitweilige Ausschluß des Umgangs, der in das grundgesetzlich geschützte persönliche Verhältnis des Kindes zu dem vom Ausschluß betroffenen Elternteil tief eingreift, darf daher nur angeordnet werden, wenn dies nach den Umständen des Falles unumgänglich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden, und wenn diese Gefahr nicht auf andere Weise ausreichend sicher abgewehrt werden kann (vgl. BVerfGE 31, 194, 209; BVerfG FamRZ 1983, 872, 873; BGH Beschluß vom 24. Oktober 1979 - IV ZB 168/78 - FamRZ 1980, 131, 132 und Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 - FamRZ 1984, 1084 = EzFamR § 1634 BGB Nr. 2).
  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 87/85

    Weigerung das Besuchsrecht zu ermöglichen - Übertragung des …

    Dies ist auf dem Hintergrund der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der es generell im Interesse eines minderjährigen Kindes liegt, die Beziehungen zu dem nicht sorgeberechtigten Elternteil durch persönlichen Umgang zu pflegen (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 95/83 = FamRZ 1984, 1084; BT-Drucks. 7/2060 zu Nr. 10 = § 1634 S. 33), ebenfalls rechtlich nicht zu beanstanden.
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

  • OLG Saarbrücken, 10.09.2003 - 9 UF 59/03

    Zur Unwirksamkeit der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft betreffend …

  • OLG Karlsruhe, 27.12.1995 - 2 UF 317/95

    Mündliche; Anhörung; Verfahrensfehler; Aktenvermerk; Sitzungsprotokoll

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2002 - 9 UF 102/02
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