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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,701
BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83 (https://dejure.org/1984,701)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1984 - IVb ZR 36/83 (https://dejure.org/1984,701)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 (https://dejure.org/1984,701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des einer einstweiligen Anordnung zugrundeliegenden Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach Eintritt der Rechtskraft der Scheidung - Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage gegen eine einstweilige Anordnung - Entfallen des in der einstweiligen Anordnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1570, § 1579
    Berücksichtigung eines nicht von dem Unterhaltsberechtigten stammenden Kindes bei der Unterhaltsbemessung; Unterlassen der Vaterschaftsanfechtung aufgrund eines Verhaltens des Unterhaltsberechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 428
  • MDR 1985, 476
  • FamRZ 1985, 51
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 344/81

    Zumutbarkeit der Unterhaltsverpflichtung im Hinblick auf eheliche Verfehlungen …

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
    Diese Regelung führt jedoch nur dann zur Suspendierung des § 1579 Abs. 1 BGB, wenn kein besonders gelagerter Härtefall im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1981 (BVerfGE 57, 361) vorliegt (s. näher Senatsurteile vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 344/81 - FamRZ 1983, 569, 573, 23. März 1983 - IVb ZR 371/81 - FamRZ 1983, 676, 9. November 1983 - IVb ZR 22/82 - FamRZ 1984, 154, 155 f. und 11. Juli 1984 - IVb ZR 22/83 - FamRZ 1984, 986, 987 f.).

    Vielmehr ist das Verfahren auszusetzen, bis der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung getroffen hat (Senatsurteil vom 26. Januar 1983 aaO).

  • BGH, 14.01.1981 - IVb ZR 575/80

    Voraussetzungen des nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
    Dagegen ist dem Berufungsgericht nicht zu folgen, soweit es aus der Nichtidentität zwischen Trennungs- und Geschiedenenunterhalt (s. insoweit Senatsurteil vom 14. Januar 1981 - IVb ZR 575/80 - FamRZ 1981, 242, 243 im Anschluß an BGHZ 78, 130) herleitet, daß auch im Falle einer einstweiligen Anordnung nach § 620 Satz 1 Nr. 6 ZPO der darin titulierte Anspruch mit der Scheidung entfalle und folglich die Vollstreckungsgegenklage schon aus diesem Grunde Erfolg haben müsse.

    Der Gesetzgeber hat insoweit aus Zweckmäßigkeitsgründen die Fortgeltung der einstweiligen Anordnung über den Scheidungszeitpunkt hinaus bestimmt, um einen vorübergehenden regelungslosen Zustand zu vermeiden (…a.a.O. S. 356; s. auch Senatsurteil vom 14. Januar 1981 a.a.O. S. 243).

  • BGH, 03.11.1978 - IV ZR 199/77

    § 1593 BGB gilt nicht im Anwaltshaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 26.10.1984 - IVb ZR 36/83
    So hat der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem ein Rechtsanwalt auf Schadensersatz wegen verspäteter Erhebung der Ehelichkeitsanfechtungsklage in Anspruch genommen wurde, dessen Berufung auf § 1593 BGB nicht durchgreifen lassen (BGHZ 72, 299, 300 f.) [BGH 03.11.1978 - IV ZR 199/77].
  • BGH, 15.02.2012 - XII ZR 137/09

    Abänderungsklage für nachehelichen Unterhalt: Wegfall des Unterhaltsanspruchs der …

    Rn. 28 (1) Der Senat hat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung die Geltendmachung der fehlenden leiblichen Abstammung für einen Härtegrund nach § 1579 BGB nicht als ausgeschlossen betrachtet, wenn die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann unstreitig ist (Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 f.; vgl. zu § 1587 c BGB Senatsbeschluss vom 25. Juni 2008 - XII ZB 163/06 - FamRZ 2008, 1836 mwN in Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 544/80 -FamRZ 1983, 267).

    Rn. 30 (2) In seiner bisher zu § 1579 BGB ergangenen Entscheidung (Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 f.) hatte der Senat allerdings das Fehlverhalten der unterhaltsberechtigten Ehefrau noch damit begründet, dass sie den Ehemann von der Anfechtung der Vaterschaft abgehalten hatte.

  • BGH, 25.06.2008 - XII ZB 163/06

    Geltendmachung der nichtehelichen Abstammung eines Kindes im Verfahren über den …

    So hat der Senat in einem Fall, in dem die geschiedene Ehefrau ihren Mann erfolgreich von einer rechtzeitigen Ehelichkeitsanfechtung abgehalten hatte, im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F. die unstreitige nichteheliche Abstammung eines Kindes berücksichtigt (Urteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 f.).
  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 195/93

    Teilweise Zulassung der Revision; Begriff der kurzen Ehedauer; Herabsetzung des …

    Es ist allerdings zutreffend, daß die Auffangregelung des § 1579 Nr. 7 BGB, die dem § 1579 Abs. 1 Nr. 4 BGB a.F. entspricht, allgemein eine unverhältnismäßige Belastung des Unterhaltspflichtigen vermeiden will und daher auch anwendbar sein kann, wenn allein objektive Gründe vorliegen, die die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. die Senatsurteile vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 und vom 3. Juli 1985 - IVb ZR 16/84 - FamRZ 1985, 911 jeweils m.N.).
  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 15/86

    Annahme einer Härte wegen Weigerung, einen gemeinsamen Wohnsitz zu begründen

    entspricht, allgemein eine unverhältnismäßige Belastung des Unterhaltspflichtigen vermeiden will und daher auch Platz greift, wenn allein objektive Gründe vorliegen, die eine Inanspruchnahme des Pflichtigen als unzumutbar erscheinen lassen (vgl. etwa Senatsurteile vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52 und vom 3. Juli 1985 - IVb ZR 16/84 - FamRZ 1985, 911, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.12.1997 - XII ZR 38/96

    Betreuungsunterhalt für ein nach Scheidung der Ehe geborenes Kind

    Soweit eine beiläufige Äußerung im Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 (IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 52) anders verstanden werden könnte, hält er daran nicht fest.

    Dafür spricht schon der Umstand, daß der Unterhaltsanspruch einer Mutter, die ein nichteheliches Kind betreut, in § 1615 1 BGB besonders geregelt ist, und daß andererseits die Betreuung eines sogenannten scheinehelichen Kindes, das also in Wahrheit kein gemeinschaftliches ist, den Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB auszulösen vermag, bis die Nichtehelichkeit rechtskräftig festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 aaO; Bosch FamRZ 1981, 1064).

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2016 - 3 Wx 294/15

    Rechtsfolgen einer Adoption hinsichtlich Erbansprüchen der Verwandten

    In diesem Sinne sind bislang in engen Grenzen Ausnahmen für Verfahren des Ehegattenunterhalts, des Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter, des Arzthaftungsprozesses, bei Scheidungsverfahren oder bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt wegen Versäumung der Vaterschaftsanfechtung zugelassen worden (vgl. BGH NJW 1985, 428; OLG Koblenz NJOZ 2009, 4509;… Nickel, in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 1599 Rn. 11 ff.;… Karczewski, a.a.O.).
  • OLG Koblenz, 11.07.2008 - 10 U 1271/07

    Nichteheliche Abstammung: Folgen des Versterbens des ein …

    Soweit Ausnahmen für eine zulässige Inzidentprüfung der Vaterschaft für Verfahren des Ehegattenunterhalts, des Scheidungsverfahrens, des Auskunftsanspruchs des Kindes gegen seine Mutter, des Arzthaftungsprozesses oder bei Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Anwalt wegen Versäumung der Vaterschaftsanfechtung (vgl. BGH NJW 1985, 428) zugelassen wurden (…vgl. hierzu Rausch, a. a. 0., Rdnr. 11 - 25), greifen diese vorliegend ersichtlich nicht ein.
  • OLG Oldenburg, 27.07.2006 - 12 UF 54/06

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Versorgungsausgleichs in Folge einer …

    Insofern hat es auch der BGH als unbedenklich angesehen, wenn sich ein Unterhaltsschuldner im Rahmen von § 1579 Nr. 7 BGB auf die unstreitig bestehende Nichtehelichkeit eines Kindes beruft, weil ihn sein Ehegatte von der rechtzeitigen Anfechtung seiner Vaterschaft abgehalten habe (BGH NJW 1985, 428).
  • OLG Hamm, 02.10.2012 - 3 WF 215/12

    Rechtswirkungen eines Vergleichs zum Trennungsunterhalt

    Um einen vorübergehenden regelungslosen Zustand zu vermeiden, tritt die Wesensverschiedenheit zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt insoweit zurück (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1984, Az: IVb ZR 36/83, FamRZ 1985, 51, Juris, Rdnr. 8;… Wendl/Staudigl-Schmitz, Unterhaltsrecht, 8. Auflage, § 10, Rdnr. 423).

    Allein der Umstand, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt durch die Rechtskraft der Ehescheidung in materieller Hinsicht erloschen ist, rechtfertigt die Erklärung der Unzulässigkeit der Vollstreckung aus dem Vergleich im Rahmen eines Vollstreckungsabwehrverfahrens nach §§ 113 I S. 2 FamFG, 767 ZPO nicht (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1984, Az: IVb ZR 36/83, FamRZ 1985, 51, Juris, Rdnr. 8).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 100/87

    Umfangsrecht des Vaters

    Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Senats - in bestimmten Ausnahme fällen die Berufung auf eine Nichtehelichkeit des Kindes schon vor einer rechtskräftigen Feststellung zugelassen, wenn weder das öffentliche Interesse an der Beachtung des Status noch der vom Gesetz bezweckte Schutz des Kindes entgegenstehen (vgl. etwa zur Berücksichtigung der unstreitigen Nichtehelichkeit des Kindes im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Härteklausel des § 1579 BGB Senatsurteil vom 26. Oktober 1984 - IVb ZR 36/83 - FamRZ 1985, 51, 53 sowie zur Vaterschaftsanerkennung vor Feststellung der Nichtehelichkeit Senatsbeschluß BGHZ 99, 236).
  • BGH, 03.07.1985 - IVb ZR 16/84

    Kürzung des Unterhalts im Hinblick auf Splittingvorteil

  • BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 79/86

    Vaterschaftsanerkennung vor Feststellung der Nichtehelichkeit

  • OLG Stuttgart, 18.02.2025 - 17 UF 37/24

    Vollstreckungsabwehrantrag gegen Titel über Trennungsunterhalt

  • OLG Köln, 07.03.1997 - 25 WF 28/97

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Beschwerde, Einstweilige …

  • OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 285/84

    Unterhalt; Kürzung; Berechnung; Auffangregelung

  • OLG Karlsruhe, 20.04.2009 - 18 WF 50/09

    Anspruch auf Zustellung einer Vollstreckungsabwehrklage ohne vorherige Einzahlung …

  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 5 UF 68/96

    Teilverbund nach Abtrennung ursprünglicher Verbundsachen - Unterhaltsverwirkung

  • OLG Karlsruhe, 15.12.1994 - 2 UF 102/94

    Änderung einer Scheidungsvereinbarung

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZR 26/84

    Auseinandersetzung über Unterhaltspflichten zwischen Ehegatten - Berücksichtigung …

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