Rechtsprechung
BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG VZ 2014
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement - Bundesfinanzhof
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2009, EStG VZ 2014
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement - IWW
§ 164 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § ... 165 Abs. 1 AO, § 164 Abs. 2 AO, § 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 118 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigungsfähigkeit von Werbungskostenüberschüssen aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- rewis.io
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement - rechtsportal.de
EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Berücksichtigungsfähigkeit von Werbungskostenüberschüssen aus der Vermietung einer Ferienwohnung - datenbank.nwb.de
Zur Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für ein in einem Hotelkomplex befindliches, dauerhaft an eine Hotelbetriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenes Appartement
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einkünfteerzielungsabsicht bei Kurzzeitvermietung
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Überschusseinkünfterzielungsabsicht
- Die Einnahmenerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Die Tatbestände des § 21 EStG
- Unbewegliches Vermögen
- Ferienwohnung
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16
- BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Hessen, 28.05.2018 - 2 K 1925/16
§ 21 EStG
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28.05.2018 - 2 K 1925/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das FA beantragt, das angefochtene Urteil des FG vom 28.05.2018 - 2 K 1925/16 aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
- BFH, 17.04.2018 - IX R 9/17
Werbungskosten für Homeoffice bei Vermietung an Arbeitgeber
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Dies gilt jedoch nur für die Vermietung von Wohnungen; abweichend hiervon ist bei Gewerbeimmobilien die Überschusserzielungsabsicht stets ohne typisierende Vermutung im Einzelfall festzustellen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17.04.2018 - IX R 9/17, BFHE 261, 400, BStBl II 2019, 219, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BFH, 09.10.2013 - IX R 2/13
Zur Berücksichtigung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung - …
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Dabei sind Gewerbeimmobilien --in Abgrenzung zu einer Wohnung-- alle Immobilien, die nicht Wohnzwecken dienen (BFH-Urteil vom 09.10.2013 - IX R 2/13, BFHE 244, 247, BStBl II 2014, 527; Blümich/Schallmoser, § 21 EStG Rz 226).
- BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07
Einkünfteerzielungsabsicht aus Vermietung und Verpachtung
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Denn es ist weder festgestellt noch aus den Akten ersichtlich, dass der Kläger dabei auch anfallende Schuldzinsen fremdfinanziert hat und damit Zinsen auflaufen ließ, deren Kompensation nicht durch ein entsprechendes Finanzierungskonzept vorgesehen war (vgl. BFH-Urteil vom 10.05.2007 - IX R 7/07, BFHE 218, 160, BStBl II 2007, 873). - BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei Fremdfinanzierung unter dem Einsatz von …
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
c) Zu Recht ist das FG auch davon ausgegangen, dass die Einkünfteerzielungsabsicht im Streitfall nicht schon deshalb zu prüfen ist, weil der Kläger die Anschaffungskosten des Vermietungsobjekts mittels Darlehen finanziert hat, die erst bei Fälligkeit durch den Einsatz von Lebensversicherungen abgelöst werden sollen (vgl. BFH-Urteil vom 19.04.2005 - IX R 15/04, BFHE 210, 24, BStBl II 2005, 754). - BFH, 08.01.2019 - IX R 37/17
Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen; …
Auszug aus BFH, 02.07.2019 - IX R 18/18
Diese Grundsätze gelten in gleicher Weise, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung nicht tageweise, sondern wochen- oder monatsweise an "Kurzzeitmieter" überlässt (vgl. BFH-Urteil vom 08.01.2019 - IX R 37/17, BFH/NV 2019, 390, m.w.N.); sie sind daher auch auf die --im Streitfall zu beurteilende-- dauerhafte (Zwischen-)Vermietung eines Hotelappartements zu übertragen, das wahlweise tageweise oder längerfristig über eine Hotelbetriebsgesellschaft an Endnutzer überlassen wird und bei dem sich der dem Steuerpflichtigen zustehende Mietzins nicht in einem festen Betrag, sondern in einem Promille-Satz ausdrückt, der seinem Anteil an der zu verteilenden Netto-Kalt-Miete entspricht.
- BFH, 20.09.2022 - IX R 12/21
Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt in Grund- und Boden- …
Derartige Objekte werden im Regelfall unter Renditegesichtspunkten erworben (vgl. BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 18/18, BFH/NV 2020, 9, Rz 15). - BFH, 26.05.2020 - IX R 33/19
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
Dabei ist "Ort" nicht identisch mit dem Gebiet einer Gemeinde; er kann --je nach Struktur des lokalen Ferienwohnungsmarktes-- das Gebiet einer oder mehrerer (vergleichbarer) Gemeinden oder aber auch lediglich Teile einer Gemeinde oder gar nur den Bereich eines Ferienkomplexes umfassen (…s. allgemein BFH-Urteile in BFH/NV 2019, 390, Rz 24, und in BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138; zur Prüfung der Auslastung eines dauerhaft im Rahmen eines Zwischenmietverhältnisses überlassenen Hotelappartements s. BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 18/18, BFH/NV 2020, 9, Rz 17; s. ferner Pfirrmann in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 21 EStG Rz 72).