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   BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14   

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https://dejure.org/2015,6326
BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,6326)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2015 - IX ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,6326)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2015 - IX ZB 48/14 (https://dejure.org/2015,6326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 Abs 1 S 1 InsO, § 3 Abs 1 InsVV, Art 12 Abs 1 GG
    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach den Regelsätzen trotz Geldentwertung

  • IWW

    § 3 Abs. 1 InsVV, Art. 12 Abs. 1 GG, § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen Zuschlag zur Regelvergütung als generellen Ausgleich für die Inflation und für den allgemeinen Zuwachs an Aufgaben

  • rewis.io

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach den Regelsätzen trotz Geldentwertung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 63 Abs. 1 S. 1; InsVV § 3 Abs. 1
    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen Zuschlag zur Regelvergütung als generellen Ausgleich für die Inflation und für den allgemeinen Zuwachs an Aufgaben

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Inflationsausgleich bei der Insolvenzverwaltervergütung

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2014 - IX ZB 60/13

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Angemessenheit der Vergütungsfestsetzung nach

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14
    Wie der Senat zwischenzeitlich grundsätzlich entschieden hat, verletzt die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen trotz der Geldentwertung seit dem Inkrafttreten der insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung im Jahre 1999 und trotz der feststellbaren Aufgabenmehrungen derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessene Vergütung (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138).

    Es kann aber auch unter Berücksichtigung dieser Umstände derzeit noch nicht festgestellt werden, dass dadurch die Regelvergütung nicht mehr angemessen wäre (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014, aaO).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 05.03.2015 - IX ZB 48/14
    Deshalb ist § 63 Abs. 1 Satz 1 InsO dahin auszulegen, dass die dem Verwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang haben muss (BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11).
  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Deshalb sind der über § 270a Abs. 1 Satz 2, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 274 Abs. 1 InsO entsprechend für den Sachwalter anwendbare § 63 Abs. 1 InsO sowie § 12 InsVV so auszulegen, dass auch die dem vorläufigen Sachwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14 Rn. 3; nur teilweise abgedruckt in InsBüro 2015, 368).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 7/20

    Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen

    Andere meinen, dass jedenfalls in der vorliegenden Fallkonstellation der zweite Restschuldbefreiungsantrag auch nach neuem Recht unzulässig sei (vgl. Graf-Schlicker/Kexel, InsO, 5. Aufl. § 287a Rn. 11; Pape in Henning/Lackmann/Rein, Privatinsolvenz, § 287 InsO Rn. 20; Laroche, VIA 2015, 44; Sternal, NZI 2016, 281, 285; Lange, ZVI 2018, 9, 15; Nawroth/Steinbach, ZInsO 2018, 700, 702 f; wohl auch LG Hannover, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 11 T 2/15, juris Rn. 13; allgemein zur Möglichkeit einer Analogie: Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2021, § 287a Rn. 17 f; BeckOK-InsO/Riedel, 2021, § 287a Rn. 14 f; Pape in Henning/Lackmann/Rein, Privatinsolvenz, § 287a InsO Rn. 30; Nerlich/Römermann/Römermann, InsO, 2015, § 287a Rn. 3: beschränkt auf Fälle "evidenten Missbrauchs").

    Lässt es der Schuldner nämlich im Erstverfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung kommen, ist ein erneuter Antrag auf Restschuldbefreiung innerhalb der nächsten zehn Jahre gemäß § 287a Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 InsO unzulässig (vgl. Pape in Henning/Lackmann/Rein, Privatinsolvenz, InsO, § 287 Rn. 20; Laroche, VIA 2015, 44; Lange, ZVI 2018, 9, 15).

    Im Gegenteil zeigt die Struktur des § 287a Abs. 2 InsO, der abgeschlossene Erstverfahren voraussetzt, dass der Gesetzgeber von einer Unzulässigkeit parallel geführter Restschuldbefreiungsverfahren ausgeht (vgl. Laroche, VIA 2015, 44; Sternal, NZI 2016, 281, 285; im Ergebnis ebenso zu § 290 Abs. 1 Nr. 3 InsO aF: Pape in Festschrift Ganter, 2010, S. 315, 334).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 2/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Gerichtliche Zuständigkeit der Kammer im

    Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, es könne derzeit nicht festgestellt werden, dass die dem Verwalter nach Maßgabe der Regelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV zustehende Vergütung insgesamt nicht einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 13 ff), betraf dies am 15. Oktober 2009 (BGH, aaO) und am 1. Mai 2008 (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14, InsBüro 2015, 368) eröffnete Insolvenzverfahren.
  • LG Hamburg, 07.01.2019 - 326 T 118/16

    Verfassungsmäßigkeit der Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV

    Wegen des degressiven Aufbaus der Regelvergütung wird zwar die inflationsbedingte Entwertung der Vergütung hierbei nicht vollständig aufgefangen, eine Gesamtschau erlaubt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes derzeit noch nicht den Schluss, dass inflationsbedingt eine angemessene Vergütung des Insolvenzverwalters bei Anwendung der Regelsätze verfehlt würde (vgl. BGH Beschluss vom 5.3.2015 - IX ZB 48/14, zitiert nach juris Rn. 3).

    Es stellt sich insbesondere die Frage, ob die Rechtsprechung des 9. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2014 und 2015, dass die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters nach den Regelsätzen derzeit noch nicht den Anspruch des Verwalters auf eine angemessene Vergütung verletze, noch fortbesteht (BGH, Beschluss vom 4.12.2014, IX ZB 60/17 und BGH, Beschluss vom 5.3.2015, IX ZB 48/14).

  • BGH, 17.09.2020 - IX ZB 29/19

    Insolvenzverwaltervergütung: Verletzung des Anspruchs auf eine angemessene

    aa) Soweit der Bundesgerichtshof angenommen hat, es könne derzeit nicht festgestellt werden, dass die dem Verwalter nach Maßgabe der Regelsätze des § 2 Abs. 1 InsVV zustehende Vergütung insgesamt nicht einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreicht (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - IX ZB 60/13, ZIP 2015, 138 Rn. 13 ff), betraf dies am 15. Oktober 2009 (BGH, aaO), am 1. Mai 2008 (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14, InsBüro 2015, 368) und am 3. April 2002 (BGH, Beschluss vom 12. September 2019 - IX ZB 2/19, ZIP 2019, 2021 Rn. 14 f) eröffnete Insolvenzverfahren.
  • LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und

    Das Amtsgericht hat mit Beschluss vom 10.08.2018 dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters nur teilweise, nämlich in Höhe von 42.130,27 Euro entsprochen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, dass unter besonderer Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 05.03.2016 (IX ZB 48/14) nicht festgestellt werden könne, dass die Vergütung inflationsbedingt nicht mehr angemessen sei.

    Eine solche Fristsetzung an den Verordnungsgeber ist bislang seitens des Bundesgerichtshofes nicht erfolgt, weil ausgehend von den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 04.12.2014 - IX ZB 60/13 und vom 05.03.2015 - IX ZB 48/14, jedenfalls bis zu den dort maßgeblichen Zeitpunkten keine unangemessen niedrige Besoldung festzustellen war, die dem Bundesgerichtshof Anlass zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit unter Fristsetzung an den Verordnungsgeber hätte geben können.

  • AG Köln, 25.01.2017 - 73 IN 411/16

    Vorläufige Sachwaltung; Vergütung des vorläufigen Sachwalters; vorläufige

    Deshalb sind der über § 270a Abs. 1 Satz 2, § 270b Abs. 2 Satz 1, § 274 Abs. 1 InsO entsprechend für den Sachwalter anwendbare § 63 Abs. 1 InsO sowie § 12 InsVV so auszulegen, dass auch die dem vorläufigen Sachwalter zustehende Vergütung insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2008 - IX ZB 63/05, ZIP 2008, 976 Rn. 11; vom 5. März 2015 - IX ZB 48/14 Rn. 3; nur teilweise abgedruckt in InsBüro 2015, 368).
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