Rechtsprechung
| BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG § 2 Abs 2 Nr 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2007, EStG VZ 2010
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - rechtsinformationen.bund.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 2 Abs 2 Nr 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, EStG VZ 2005
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - IWW
§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 295 der Zivilprozessordnung, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung - datenbank.nwb.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verletzung der Sachufklärungspflicht - und der Rügeverzicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ferienwohnungen - und die Einkünfteerzielungsabsicht
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschließliche Vermietung von Wohnung an Feriengäste spricht für Überschusserzielungsabsicht
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ferienwohnung
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 29.06.2015 - 3 K 1829/13
- BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138). - BFH, 16.04.2013 - IX R 26/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613). - BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste …
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist bei einer Ferienwohnung grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, wenn sie ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten wird und das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen --abgesehen von Vermietungshindernissen-- nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 2006 IX R 15/06, BFHE 215, 112, BStBl II 2007, 256; vom 19. August 2008 IX R 39/07, BFHE 222, 478, BStBl II 2009, 138).
- BFH, 16.04.2013 - IX R 22/12
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen - Abgrenzung zwischen …
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613). - BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (s. die Rechtsprechung zusammenfassend BFH-Beschluss vom 14. Januar 2010 IX B 146/09, BFH/NV 2010, 869, m.w.N., sowie BFH-Urteile vom 16. April 2013 IX R 22/12, BFH/NV 2013, 1552, und IX R 26/11, BFHE 241, 261, BStBl II 2013, 613). - BFH, 23.10.2015 - IX B 92/15
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Verlust des Rügerechts bei …
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Anders kann dies bei einem fachkundig vertretenen Verfahrensbeteiligten nur dann sein, wenn er aufgrund des Verhaltens des FG die Rüge für entbehrlich halten durfte (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Oktober 2015 IX B 92/15, nicht amtlich veröffentlicht, juris, m.w.N.). - BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 330/86
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Dies gilt auch für die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH zur Annahme einer ertragsteuerlich unbeachtlichen Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1986 1 BvR 325/86, nicht amtlich veröffentlicht, juris; vom 18. November 1986 1 BvR 330/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 34). - BVerfG, 28.10.1986 - 1 BvR 325/86
Auszug aus BFH, 05.01.2016 - IX B 106/15
Dies gilt auch für die Frage, ob die Rechtsprechung des BFH zur Annahme einer ertragsteuerlich unbeachtlichen Liebhaberei bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Oktober 1986 1 BvR 325/86, nicht amtlich veröffentlicht, juris; vom 18. November 1986 1 BvR 330/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1988, 34).
- BFH, 19.04.2016 - IX B 110/15
Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung
Dies gilt sowohl für dauerhaft vermietete Wohnungen als auch für Ferienwohnungen (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 2009 IX R 39/08, BFHE 224, 538, BStBl II 2009, 776;… vom 16. Juni 2015 IX R 27/14, BFHE 250, 489, BFH/NV 2016, 98, …und vom 16. September 2015 IX R 31/14, BFH/NV 2016, 188; BFH-Beschluss vom 5. Januar 2016 IX B 106/15, BFH/NV 2016, 550, m.w.N.). - FG Sachsen, 06.03.2017 - 6 K 1304/14
Vermietungseinkünfte: Überschusserzielungsabsicht bei Nutzung einer Immobilie als …
Liegen die genannten Voraussetzungen bei einer Ferienimmobilie nicht vor, ist die Vermietung mit einer auf Dauer ausgerichteten Vermietungstätigkeit nicht vergleichbar; die Einkünfteerzielungsabsicht muss dann durch eine Prognose überprüft werden (vgl. zum Ganzen: Beschluss des BFH vom 5. Januar 2016, IX B 106/15, BFH/NV 2016, 550 m. w. N.).
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