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Rechtsprechung
   BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,17433
BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06 (https://dejure.org/2007,17433)
BFH, Entscheidung vom 29.08.2007 - IX B 246/06 (https://dejure.org/2007,17433)
BFH, Entscheidung vom 29. August 2007 - IX B 246/06 (https://dejure.org/2007,17433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    StBerG § 3; ; StBerG § ... 3 Nr. 4; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 1; ; StBerG § 3 Nr. 4 Satz 2; ; StBerG § 35 Abs. 1; ; AO § 80 Abs. 5; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 119 Nr. 1; ; EG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung wegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer inländischen Steuerberatungstätigkeit von im europäischen Ausland beruflich ansässigen Personen; Voraussetzungen einer nur vorübergehenden Tätigkeit i.S.d. Art. 50 EG-Vertrag (EG); Anforderungen an die persönliche Eignung der Berufsausübung als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (11)

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 136/05

    Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen - Luxemburgische …

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Ob im Einzelfall eine Dienstleistung nur vorübergehenden Charakter hat, erfordert eine Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse, die in erster Linie dem Tatrichter obliegt und revisionsrechtlich nur eingeschränkt --nämlich hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze sowie gegen Verfahrensrecht-- überprüft werden kann (BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2005 VII B 136/05, BFH/NV 2006, 829, m.w.N.).

    Dementsprechend fehlt eine entscheidungserhebliche Abweichung im Streitfall schon deshalb, weil das FG die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zurückweisung (unter III. 3. a seiner Entscheidungsgründe) auch damit begründet hat, dass die Klägerin "dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich im Inland geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet" und damit die Voraussetzungen einer nur vorübergehenden Tätigkeit i.S. des Art. 50 EG nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003 Rs. C-131/01, EuGHE 2003, I-1659) unter Berücksichtigung der danach maßgeblichen Kriterien (Dauer der Leistung, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität) nicht gegeben sind (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 829, m.w.N.).

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Es besteht kein Grund zu der Annahme, dass es --wie es das BVerfG für den Bereich der Handwerksordnung mit Beschluss vom 5. Dezember 2005 1 BvR 1730/02 (Deutsches Verwaltungsblatt 2006, 244) angenommen hat-- zweifelhaft erscheinen muss, ob die Voraussetzungen, die § 3 StBerG für die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen aufstellt, mit Blick auf die Veränderung der wirtschaftlichen und rechtlichen Umstände noch zumutbar sind.
  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    a) Soweit die Klägerin geltend macht, die materiell-rechtliche Entscheidung des FG widerspreche dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen und europarechtlichen Bestimmungen und sei als willkürlich anzusehen, rügt sie (nur) die materielle Rechtmäßigkeit des angefochtenen Urteils, die mit Verfahrensrügen nicht anzugreifen ist (BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • EuGH, 13.02.2003 - C-131/01

    Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - …

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Dementsprechend fehlt eine entscheidungserhebliche Abweichung im Streitfall schon deshalb, weil das FG die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Zurückweisung (unter III. 3. a seiner Entscheidungsgründe) auch damit begründet hat, dass die Klägerin "dauerhaft, regelmäßig wiederkehrend und kontinuierlich im Inland geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet" und damit die Voraussetzungen einer nur vorübergehenden Tätigkeit i.S. des Art. 50 EG nach der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003 Rs. C-131/01, EuGHE 2003, I-1659) unter Berücksichtigung der danach maßgeblichen Kriterien (Dauer der Leistung, Häufigkeit, regelmäßige Wiederkehr oder Kontinuität) nicht gegeben sind (…vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 829, m.w.N.).
  • BFH, 21.01.2004 - VII B 99/03

    Grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Schließlich konnte der Senat ohne Vorlage an den EuGH entscheiden, weil nach der Rechtsprechung des BFH die in Art. 43 ff. EG gewährleistete Niederlassungsfreiheit und die in Art. 49 ff. EG gewährleistete Dienstleistungsfreiheit durch § 3 Nr. 4 StBerG nicht unzulässig beeinträchtigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Januar 2004 VII B 99/03, BFH/NV 2004, 827).
  • BFH, 12.03.2007 - X B 179/05

    NZB: geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen durch Ltd., Dienstleistungsfreiheit

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Angesichts dieses Umstandes ist nicht ersichtlich, dass sich Steuerberater in Deutschland einer ähnlich ernsthaften Konkurrenz von Dienstleistern aus anderen Mitgliedstaaten im Rahmen grenzüberschreitender, vorübergehender steuerlicher Dienstleistungen gegenübersehen, wie sie das BVerfG für den Bereich des Handwerks angenommen hat (vgl. dazu BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 VII B 165-167/06, juris; vom 12. März 2007 X B 179/05, BFH/NV 2007, 1197).
  • BFH, 14.03.2007 - VIII B 103/06

    NZB: Besetzungsrüge

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Soweit nach der Rechtsprechung die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches als Verletzung des Verfahrensgrundrechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und damit als Verfahrensmangel nach § 115 Abs. 2 Nr. 3, § 119 Nr. 1 FGO geltend gemacht werden kann, setzt dies nämlich voraus, dass der Beschluss über die Zurückweisung des Ablehnungsgesuches greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 14. März 2007 VIII B 103/06, BFH/NV 2007, 1330;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 128 Rz 9).
  • BFH, 25.10.2005 - VII B 316/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht; übergangener Beweisantrag

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    d) Ebenso kann die Klägerin eine Zulassung der Revision wegen unterlassener Beweisaufnahme zu ihrer Steuerberatungsbefugnis nach belgischem und niederländischem Recht nicht mehr als Verletzung des § 76 Abs. 1 FGO geltend machen, nachdem sie in der mündlichen Verhandlung ohne hinreichende Entschuldigung nicht erschienen und deshalb das Unterlassen einer entsprechenden Beweisaufnahme nicht gerügt worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2005 VII B 316/04, BFH/NV 2006, 341, m.w.N.).
  • BFH, 23.11.2005 - X B 77/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; besonders schwerwiegender …

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Dabei kommt eine Zulassung schon nicht in Betracht, wenn das FG seine Auffassung auf mehrere --selbständig tragende-- Begründungen gestützt hat und nur gegen eine der Begründungen eine Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung eingewendet wird (BFH-Beschluss vom 23. November 2005 X B 77/05, BFH/NV 2006, 356;… Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 60, m.w.N.).
  • BFH, 10.06.1999 - IV E 2/99

    Streitwert; gesonderte Gewinnfeststellung

    Auszug aus BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06
    Der im Streitfall erhobene Einwand, das FG hätte dem auf das Befangenheitsgesuch bezogenen Beweisantrag stattgeben müssen, lässt einen solchen Mangel nicht erkennen, zumal im Ablehnungsverfahren nicht Sachverständigengutachten --wie von der Klägerin beantragt--, sondern nur sog. präsente Beweismittel in Betracht kommen (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1999 IV E 2/99, BFH/NV 1999, 1608: Nur Beweisaufnahme, die sofort erfolgen kann;… Gräber/ Stapperfend, a.a.O., § 51 Rz 67).
  • BVerfG, 20.10.1988 - 1 BvR 262/87
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