Rechtsprechung
| BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und gleichzeitige Verkaufsabsicht - Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel
- openjur.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag; Vermietungsabsicht und gleichzeitige Verkaufsabsicht; Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 165, ZPO § 295, EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, FGO § 155, GG Art 103 Abs 1
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und gleichzeitige Verkaufsabsicht - Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel - rechtsinformationen.bund.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und gleichzeitige Verkaufsabsicht - Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 165 ZPO
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag - Vermietungsabsicht und gleichzeitige Verkaufsabsicht - Verletzung der Sachaufklärungspflicht als verzichtbarer Verfahrensmangel - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erreichen eines vermietbaren Zustands eines Objekts durch bauliche Umgestaltungen als Voraussetzung für Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht
- datenbank.nwb.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei Abschluss eines Mietvertrages auf bestimmte Zeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristetem Mietvertrag
- presseportal.de (Kurzinformation)
Vermietung auf Zeit - Einkünfteerzielungsabsicht muss glaubhaft nachgewiesen werden (BILD)
Verfahrensgang
- FG München, 10.02.2009 - 2 K 1335/06
- BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BFH, 17.11.2004 - X R 62/01
Beweisanzeichen für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringendem …
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Das Finanzgericht (FG) weicht nicht von dem (zu gewerblichen Einkünften ergangenen) BFH-Urteil vom 17. November 2004 X R 62/01 (BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336) ab.Dies entspricht auch der BFH-Rechtsprechung (Urteil in BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b(2); s.a. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447), wonach das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich schon dafür spricht, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden.
- BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum - …
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Rn. 4 2. Soweit die Kläger eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO durch Übergehen eines Beweisantrages oder durch Unterlassen einer Amtsermittlung (zu den Darlegungsanforderungen vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4.a, m.w.N.) rügen, ist dieser Verstoß nicht gegeben.Gleichwohl haben die --in der einstündigen mündlichen Verhandlung vor dem FG fachkundig vertretenen-- Kläger dazu wie auch hinsichtlich der (vermeintlich) fehlenden Feststellung persönlicher Neigungen rügelos zur Sache verhandelt und damit ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 2022, m.w.N.).
- BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02
Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Dies entspricht auch der BFH-Rechtsprechung (Urteil in BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b(2); s.a. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447), wonach das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich schon dafür spricht, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden.
- BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
So verlangt auch der erkennende Senat vom Steuerpflichtigen im Fall der Nichtvermietbarkeit seiner Immobilie, dass er --will er seine fortbestehende Vermietungsabsicht belegen-- zielgerichtet darauf hinwirken muss, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen; bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124). - BFH, 09.07.2003 - IX R 102/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei leer stehender Wohnung
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Zwar rechtfertigt --entgegen der Annahme des FG-- allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine nur bestimmte Zeit noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet (so BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211;… vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150, unter II.2.b a.E.); auch sind neben der Vermietung erfolgte, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht nicht notwendig schädlich (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382). - BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Zwar rechtfertigt --entgegen der Annahme des FG-- allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine nur bestimmte Zeit noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet (so BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211;… vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150, unter II.2.b a.E.); auch sind neben der Vermietung erfolgte, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht nicht notwendig schädlich (…vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382). - BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Dies entspricht auch der BFH-Rechtsprechung (Urteil in BFHE 208, 522, BStBl II 2005, 336, unter II.1.b(2); s.a. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFHE 205, 243, BStBl II 2004, 455; BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447), wonach das fehlende Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, für sich schon dafür spricht, dass langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen werden. - BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07
Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der …
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Zwar rechtfertigt --entgegen der Annahme des FG-- allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine nur bestimmte Zeit noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet (so BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211; vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150, unter II.2.b a.E.); auch sind neben der Vermietung erfolgte, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht nicht notwendig schädlich (…vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382). - BFH, 09.07.2003 - IX R 30/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Zwar rechtfertigt --entgegen der Annahme des FG-- allein der Abschluss eines Mietvertrages auf eine nur bestimmte Zeit noch nicht den Schluss, auch die Vermietungstätigkeit sei nicht auf Dauer ausgerichtet (so BFH-Urteile vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BFHE 208, 235, BStBl II 2005, 211;… vom 9. Oktober 2008 IX R 54/07, BFH/NV 2009, 150, unter II.2.b a.E.); auch sind neben der Vermietung erfolgte, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht nicht notwendig schädlich (vgl. BFH-Urteile vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940, und IX R 30/00, BFH/NV 2004, 1382). - BFH, 15.03.2007 - IX B 234/06
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Zwangsabmeldung eines Kfz; Sachaufklärungspflicht; …
Auszug aus BFH, 24.02.2010 - IX B 53/09
Zudem fehlt der Vortrag, dass die Nichterhebung der angebotenen Beweise bzw. die unterlassene Sachaufklärung in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2007 IX B 234/06, BFH/NV 2007, 1179). - BFH, 30.08.2007 - IX B 104/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung
Rn. 35 b) Ist - wie im Streitfall - der zugrunde liegende Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, lässt sich indes aus diesem Umstand allein noch keine (steuerrechtlich bedeutsame) Befristung der Vermietungstätigkeit herleiten (BFH in BStBl II 2005, 211, und in BFH/NV 2007, 1847, sowie BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098). - BFH, 01.06.2010 - V B 13/09
Zur Darlegung von Zulassungsgründen
Wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend gemacht, auf deren Beachtung der Betroffene verzichten kann (hier: Verletzung der Sachaufklärungspflicht), so muss die Klägerin außerdem vortragen, dass sie den Verstoß in der Vorinstanz gerügt habe oder aus welchen entschuldbaren Gründen an einer solchen Rüge vor dem FG gehindert gewesen sei (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2010 IX B 53/09, n.v.; vom 4. August 2006 V B 98/04, n.v.). - BFH, 07.09.2012 - IX B 125/11
Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Darlegung einer Divergenz - …
So hat das FG den in Aussicht genommenen Verkauf der vermieteten Wohnung als wahr unterstellt und angesichts der klaren und eindeutigen Vertragslage für unerheblich erachtet; abgesehen davon sind der spätere Verkauf, gleichzeitige Verkaufsbemühungen oder eine auch vorhandene Verkaufsabsicht für eine (vorhandene) Vermietungstätigkeit nicht notwendig schädlich (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 2003 IX R 102/00, BFHE 203, 86, BStBl II 2003, 940; BFH-Beschluss vom 24. Februar 2010 IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098). - FG Hamburg, 26.09.2013 - 3 K 181/11
Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei kurzfristiger Vermietung nicht …
Allerdings folgt aus Mietverträgen, die auf eine bestimmte Zeit eingegangen sind, noch nicht eine steuerlich bedeutsame Befristung der Vermietungstätigkeit (BFH-Beschluss vom 24.02.2010 IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098;… BFH-Urteil vom 10.05.2006 IX R 35/05, BFH/NV 2006, 1648). - FG Thüringen, 03.11.2010 - 3 K 285/10
Nachweis der Vermietungsabsicht
So verlangt auch der BFH vom Steuerpflichtigen im Fall der Nichtvermietbarkeit seiner Immobilie, dass er - will er seine Vermietungsabsicht belegen - zielgerichtet darauf hinwirken muss, unter Umständen auch durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objekts zu erreichen (BFH, Beschluss vom 24.02.2010, IX B 53/09, BFH/NV 2010, 1098).
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