Rechtsprechung
| BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 108, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 116 Abs 5 S 2, GG Art 103 Abs 1
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
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§ 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 108 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung - IWW
§ 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO, § 108 FGO, § 76 Abs. 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betr. die Feststellung fehlender Einkünfteerzielungsabsicht durch Vermietung und Verpachtung mangels grundsätzlicher Bedeutung
- Betriebs-Berater
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
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Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
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Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, Divergenz, Überraschungsentscheidung
Kurzfassungen/Presse (6)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Fortbildung des Rechts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Frage von grundsätzlicher Bedeutung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die Überraschungsentscheidung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Nichtzulassungsbeschwerde - und die vollständige Berücksichtigung des Streitstoffs
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Einkünfteerzielungsabsicht - innere Tatsache und äußere Umstände
Verfahrensgang
- FG München, 12.10.2022 - 1 K 1407/20
- BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (20)
- BFH, 20.09.2022 - VIII B 135/21
Verstoß gegen die Pflicht bei der Überzeugungsbildung das Gesamtergebnis des …
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Das Gesamtergebnis des Verfahrens umfasst den gesamten durch das Klagebegehren begrenzten und durch die Sachaufklärung des Gerichts und die Mitverantwortung der Beteiligten konkretisierten Prozessstoff (…BFH-Beschlüsse vom 04.02.2021 - VIII B 38/20, BFH/NV 2021, 641, Rz 3 und vom 20.09.2022 - VIII B 135/21, BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).
Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 1077, Rz 11 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 5).
- BFH, 25.06.2009 - IX R 54/08
Einkünfteerzielungsabsicht bei jahrlangem Leerstand eines Gebäudes
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Bleibt er untätig und nimmt den Leerstand auch künftig hin, spricht dieses Verhalten gegen den endgültigen Entschluss zu vermieten oder --sollte er bei seinen bisherigen, vergeblichen Vermietungsbemühungen mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt haben-- für deren Aufgabe (Senatsurteil vom 25.06.2009 - IX R 54/08, BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.).Rn. 8 Danach hat das FG im Streitfall in nicht zu beanstandender Weise das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 202 und in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.), bezogen auf die jahrelang leerstehende Immobilie, weil nach der Überzeugung des FG noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Ob im Einzelfall Indizien für oder gegen eine Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, ist eine Frage der Feststellung und Würdigung, die das FG als Tatsacheninstanz nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu beantworten hat (Senatsurteil vom 31.07.2007 - IX R 30/05, BFH/NV 2008, 202, unter II.1.b).Rn. 8 Danach hat das FG im Streitfall in nicht zu beanstandender Weise das Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. Senatsurteile in BFH/NV 2008, 202 und in BFHE 226, 216, BStBl II 2010, 124, unter II.1.), bezogen auf die jahrelang leerstehende Immobilie, weil nach der Überzeugung des FG noch nicht endgültig zur Vermietung entschlossen, verneint.
- BFH, 23.04.2020 - X B 156/19
Verstoß gegen das Gesamtergebnis des Verfahrens bei Verweis auf Internetquellen
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Auch offenkundige und gerichtsbekannte Tatsachen sind zu berücksichtigen (BFH-Beschlüsse vom 23.04.2020 - X B 156/19, BFH/NV 2020, 1077, Rz 10 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 4).Es darf auch nicht von einem entscheidungserheblichen Sachverhalt ausgehen, der in den Akten keine Stütze findet oder der nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen getragen wird (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2020, 1077, Rz 11 und in BFH/NV 2022, 1301, Rz 5).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Zwar muss ein --zumal durch einen Rechtsanwalt sachkundig vertretener-- Verfahrensbeteiligter, auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einstellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91, BVerfGE 86, 133, unter C.III.1.a;… Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 119 Rz 15, m.w.N.). - BFH, 23.02.2017 - IX B 2/17
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand vom FG erst mit dem Endurteil in das Verfahren eingebracht wird (z.B. Senatsbeschluss vom 23.02.2017 - IX B 2/17, BFH/NV 2017, 746, Rz 15). - BFH, 12.01.2023 - IX B 29/22
Überraschungsentscheidung
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Er muss aber nicht damit rechnen, dass seine Klage aus einem Grund abgewiesen wird, den weder die Beteiligten noch das Gericht zuvor in das Verfahren eingeführt haben, und wenn dies zudem mit einer rechtlich fehlerhaften Begründung geschieht (Senatsbeschluss vom 12.01.2023 - IX B 29/22, BFH/NV 2023, 268, Rz 2). - BFH, 08.06.2004 - IV B 180/02
Unwirksamkeit des Verzichts auf Durchführung der mündlichen Verhandlung; …
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Deshalb sind Hinweise, denen sich eine bestimmte Rechtsauffassung beziehungsweise Einschätzung zu den Erfolgsaussichten entnehmen lässt, nicht bindend für die spätere Entscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.1981 - VIII R 152/80, juris, unter 4.; BFH-Beschluss vom 08.06.2004 - IV B 180/02, BFH/NV 2004, 1634, unter 1.). - BFH, 20.10.1981 - VIII R 152/80
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Deshalb sind Hinweise, denen sich eine bestimmte Rechtsauffassung beziehungsweise Einschätzung zu den Erfolgsaussichten entnehmen lässt, nicht bindend für die spätere Entscheidung (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.1981 - VIII R 152/80, juris, unter 4.;… BFH-Beschluss vom 08.06.2004 - IV B 180/02, BFH/NV 2004, 1634, unter 1.). - BFH, 22.01.2013 - IX R 19/11
Vorübergehender Leerstand von zur Untervermietung bereit gehaltener Räume in der …
Auszug aus BFH, 06.09.2023 - IX B 84/22
Rn. 11 b) Soweit die Klägerin eine Divergenz zum Senatsurteil vom 22.01.2013 - IX R 19/11 (BFHE 240, 136, BStBl II 2013, 376) geltend macht, fehlt es bereits an der Darlegung der das angefochtene Urteil tragenden abstrakten Rechtssätze. - BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05
VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK
- BFH, 16.11.2021 - IX B 37/21
Fortbildung des Rechts; steuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrages zwischen …
- BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86
Kein Werbungskostenabzug bei Leerstehen einer Wohnung infolge fehlender …
- BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79
Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit …
- BFH, 22.04.2013 - III B 115/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Vermeintliche greifbare Gesetzwidrigkeit wegen …
- BFH, 04.02.2021 - VIII B 38/20
Nichtberücksichtigung des Gesamtergebnisses des Verfahrens bei der …
- BFH, 18.04.2023 - IX B 7/22
Nichtzulassungsbeschwerde: Grundsätzliche Bedeutung, Fortbildung des Rechts, …
- BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK
- BFH, 13.11.1990 - IX R 63/86
Werbungskostenabzug für den von der Renovierung betroffenen Gebäudeteil
- BFH, 07.02.1995 - V B 62/94
Voraussetzungen des des Verstoßes gegen den klaren Inhalt der Akten
- BFH, 14.05.2025 - XI B 77/24
Keine Anwendung des § 296 ZPO im finanzgerichtlichen Verfahren; Unabhängigkeit …
Einwendungen gegen die Richtigkeit des Tatbestands sind nicht im Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12.06.2014 - XI B 133/13, BFH/NV 2014, 1560, Rz 16; vom 06.09.2023 - IX B 84/22, BFH/NV 2023, 1314, Rz 16;… vom 13.03.2024 - VIII B 4/23, BFH/NV 2024, 685, Rz 35). - BFH, 23.02.2024 - IX B 118/22
Feststellungsverjährung bei Verlustfeststellungsbescheiden
Beide Zulassungsgründe setzen eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 06.09.2023 - IX B 84/22, Rz 4; vom 18.04.2023 - IX B 7/22, Rz 4; jeweils m.w.N.). - FG Schleswig-Holstein, 01.11.2023 - 3 K 101/16
Keine Freigabe eines Anspruchs nach dem Anfechtungsgesetz durch den …
Beide Zulassungsgründe setzen eine klärungsbedürftige und klärbare Rechtsfrage voraus (vgl. zu alldem: BFH-Beschluss vom 6. September 2023 - IX B 84/22 -, juris).
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