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Rechtsprechung
   BFH, 29.06.2009 - IX B 89/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16929
BFH, 29.06.2009 - IX B 89/09 (https://dejure.org/2009,16929)
BFH, Entscheidung vom 29.06.2009 - IX B 89/09 (https://dejure.org/2009,16929)
BFH, Entscheidung vom 29. Juni 2009 - IX B 89/09 (https://dejure.org/2009,16929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung

  • Judicialis

    FGO § 108 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 108 Abs. 2
    Statthaftigkeit eines Antrags auf Tatbestandsberichtigung

  • datenbank.nwb.de

    Beschwerde gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 29.06.2009 - IX B 89/09
    Darüber hinaus ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Tatbestandsberichtigung entfallen, da das finanzgerichtliche Urteil durch Zurückweisung der beim erkennenden Senat anhängigen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet rechtskräftig geworden ist (vgl. den Beschluss vom heutigen Tag in der Sache IX B 74/09).
  • BFH, 05.09.2001 - XI B 42/01

    Gewerbesteuermessbetrag - Einkommensteuer - Verfahrensmangel - Beschwerde - …

    Auszug aus BFH, 29.06.2009 - IX B 89/09
    Gegen eine Entscheidung über einen Antrag auf Tatbestandsberichtigung ist --abweichend von § 108 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO)-- die Beschwerde nur dann statthaft, wenn der Antrag als unzulässig verworfen wurde oder der Beschluss unter schwerwiegender Verletzung von Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. September 2001 XI B 42/01, BFH/NV 2002, 207, m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 27.02.2013 - 1 W 11/13

    Tatbestandsberichtigung - Rechtsschutzbedürfnis - sofortige Beschwerde

    Eine Anfechtung ist jedoch dann statthaft, wenn der Berichtigungsantrag im Anwendungsbereich des § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ohne sachliche Prüfung zurückgewiesen wurde (vgl. BFH, Beschluss vom 29.06.2009, Az. IX B 89/09 - über juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 04.09.2009, Az. 4 W 220/09 - über juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 26.11.2008, Az. 12 W 57/08 - über juris; OLGR München 2003, 110, jeweils m.w.N.;… Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 320 Rn. 14).

    Der Antrag ist somit als unzulässig zu verwerfen, auch wenn das Urteil zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Rechtskraft erwachsen war (vgl. KG Berlin BauR 2012, 537;… LAG Berlin-Brandenburg a.a.O.; BFH, Beschluss vom 29.06.2009, Az. IX B 89/09 - über juris; LG München I FamRZ 2008, 1200).

  • KG, 12.09.2011 - 19 U 116/10

    Unzulässigkeit einer Tatbestandsberichtigung wegen Rechtskraft der …

    Für die Berichtigung des Tatbestandes einer rechtskräftigen Entscheidung besteht kein Rechtsschutzbedürfnis (BFH, Beschl. v. 29. Juni 2009 - IX B 89/09, Tz. 5 - juris; LG München I, WuM 2008, 238 ), da § 320 ZPO allein inter partes verhindern soll, dass unrichtig wiedergegebener Parteivortrag infolge der Beweiskraft des § 314 ZPO zur fehlerhaften Entscheidungsgrundlage des Rechtsmittelgerichts wird (BGH, NJW 1983, 2030, 2032), nicht aber die Richtigstellung des Tatbestandes gegenüber Dritten herbeiführen soll.
  • LG Lübeck, 17.02.2022 - 7 T 34/22

    Statthaftigkeit bei Anfechtung der Versagung einer Tatbestandsberichtigung

    Jedoch wird zu § 320 Abs. 3 S. 4 ZPO vertreten, dass, sofern eine sachliche Entscheidung über den Tatbestandsberichtigungsantrag von den Richtern der Ausgangsentscheidung nicht getroffen worden ist, das Rechtsmittelgericht die dagegen gerichtete Beschwerde nicht als unzulässig verwerfen darf (vgl. BVerfG NJW 2005, 657; BFH BeckRS 2009, 25015457; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 1723; OLG Saarbrücken BeckRS 2009, 28889; OLG Bamberg NJW-RR 2013, 1079; OLG Karlsruhe NJW-RR 2019, 1467; LAG Hamm BeckRS 2015, 66653;… Feskorn in: Zöller, 34. Aufl. (2022), § 320 ZPO, Rn. 17;… Musielak in: MüKo, 6. Aufl. (2020), § 320 ZPO, Rn. 12;… Musielak in: Musielak/Voit, 18. Aufl. (2021), § 320 ZPO, Rn. 10;… Elzer in: Vorwerk/Wolf, BeckOK, 43. Edition (Stand: 01.12.2021), § 319 ZPO, Rn. 61;… Saenger in: Saenger, 9. Aufl. (2021), § 320 ZPO, Rn. 15; offenlassend: BGH NJW-RR 1988, 407; zweifelnd: OLG Hamburg NJW-RR 2005, 653; krit Einsiedler, MDR 2011, 1454 (1457)).
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