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Rechtsprechung
   BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,9738
BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23 (https://dejure.org/2024,9738)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2024 - IX R 14/23 (https://dejure.org/2024,9738)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - IX R 14/23 (https://dejure.org/2024,9738)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7 Abs 1, EStG § 7 Abs 4 S 1, EStG § 7 Abs 4 S 2, EStDV § 11c Abs 1 S 1, ImmoWertV § 6 Abs 6, ImmoWertV 2022 § 4 Abs 3 S 2, HGB § 255 Abs 1, BGB § 889, EStG VZ 2014
    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 EStG 2009, § 7 Abs 4 S 1 EStG 2009, § 7 Abs 4 S 2 EStG 2009, § 11c Abs 1 S 1 EStDV 2000, § 6 Abs 6 ImmoWertV vom 19.05.2010
    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

  • IWW

    § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a des Einkomme... nsteuergesetzes, § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 6 der Immobilienwertermittlungsverordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG, § 11c Abs. 1 Satz 1 EStDV, § 6 Abs. 6 ImmoWertV, § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung, § 6 Abs. 6 Satz 1 Halbsatz 2 ImmoWertV, § 12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV, § 6 Abs. 6 Satz 1 ImmoWertV, § 4 Abs. 3 Satz 1 ImmoWertV, § 4 Abs. 3 Satz 2 ImmoWertV, § 118 Abs. 2 FGO, § 7 Abs. 4, 5 EStG, § 255 des Handelsgesetzbuchs, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 889 Alternative 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 889 BGB, § 126 Abs. 4 FGO, § 7 Abs. 1 EStG, § 11 Abs. 2 Satz 3 EStG, § 1047 BGB, § 143 Abs. 2 FGO

  • Betriebs-Berater

    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden ImmoWertV; Verweis auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AfA: BFH-Rechtsprechung sticht BMF-Schreiben!

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstückserwerb durch den Nießbraucher - und die Anschaffungskosten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Restnutzungsdauer eines Gebäudes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vermächtnisnießbrauch - und die AfA

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Darlegungslast zur Geltendmachung einer kürzeren Restnutzungsdauer eines Grundstückes im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    AfA: BFH-Rechtsprechung sticht BMF-Schreiben! (IBR 2025, 1137)

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 ; EStG § 7 Abs 4 S 2 ; HGB § 255 Abs 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21, HGB § 255 Abs 1, EStG § 7 Abs 4 S 2
    Erwerb, Anschaffungskosten, Nießbrauch, Absetzung für Abnutzung, Nutzungsdauer, Einflussfaktoren, Determinanten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2024, 1455
  • DB 2024, 1458
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (21)

  • BFH, 28.07.2021 - IX R 25/19

    Keine Verengung der Gutachtenmethodik auf Bausubstanzgutachten zum Nachweis einer …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).

    Das Sachverständigengutachten entspreche den Vorgaben des Senatsurteils vom 28.07.2021 - IX R 25/19.

    Rn. 19 aa) § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG räumt dem Steuerpflichtigen ein Wahlrecht ein ("können"), ob er sich mit dem typisierten festen AfA-Satz nach Satz 1 der Vorschrift zufriedengibt oder eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer geltend macht (Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 20, m.w.N.).

    Sofern allerdings die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (…z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.09.2003 - X R 54/01, BFH/NV 2004, 474, unter II.3.a; vom 04.03.2008 - IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310, unter II.1. sowie Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 17, jeweils m.w.N.).

    Die Schätzung ist nur dann zu verwerfen, wenn sie eindeutig außerhalb des angemessenen Schätzungsrahmens liegt (Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 20).

    Demzufolge hat der Senat ausdrücklich anerkannt, dass auch eine Gutachtenmethode, durch die die Restnutzungsdauer eines Gebäudes modellhaft wirtschaftlich bestimmt wird, als Nachweis für die Inanspruchnahme des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG genügen kann (Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 19 ff.).

    Rn. 27 ddd) Der Senat weist vorsorglich klarstellend darauf hin, dass seine Ausführungen in der Entscheidung vom 28.07.2021 - IX R 25/19 (dort Rz 20 ff.) nicht dahingehend zu verstehen sind, der Steuerpflichtige könne allein durch eine schlichte Bezugnahme auf die modellhaft ermittelte Gesamt- sowie Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darlegen und nachweisen (so aber Geiling/Jacoby, DStR 2022, 1080, 1082).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 271/10

    Bestellung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Das Nießbrauchsrecht besteht als Eigentumsrecht des (neuen) Eigentümers fort (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2011 - V ZB 271/10, BGHZ 190, 267, Rz 7, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2011 - I R 108/10

    Bilanzierung von Ablösezahlungen im Profi-Fußball - Aktivierungspflicht - Keine …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Der grundsätzlich weit zu fassende Begriff der Anschaffungskosten enthält --unter Ausschluss der Gemeinkosten-- alle mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten, somit neben der Entrichtung des Kaufpreises alle sonstigen Aufwendungen des Erwerbers, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfallen (BFH-Urteil vom 14.12.2011 - I R 108/10, BFHE 236, 117, BStBl II 2012, 238, Rz 29, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2019 - IX R 19/19

    (Gescheiterte) Abwehr der Rückforderung eines Miteigentumsanteils an einem …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Anschaffungskosten entstehen nur, wenn der Eigentümer das einem Dritten zustehende Recht an einem Grundstück zum Zweck einer Beseitigung der Beschränkungen seiner Eigentümerbefugnisse entgeltlich ablöst (Senatsurteil vom 10.12.2019 - IX R 19/19, BFHE 267, 246, BStBl II 2020, 452, Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 22.05.2019 - XI R 44/17

    Gezahlte Optionsprämie als Teil der Anschaffungskosten der nach Optionsausübung …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Rn. 34 bb) Tatbestandlich setzen Anschaffungskosten Aufwendungen des Steuerpflichtigen voraus (BFH-Urteil vom 22.05.2019 - XI R 44/17, BFHE 265, 124, BStBl II 2020, 44, Rz 17).
  • BFH, 03.05.2022 - IX R 7/21

    Anschaffungsnahe Herstellungskosten - Entnahme einer Wohnung ist keine …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Eine solche ist ausgeschlossen bei fehlender Gegenleistungspflicht (vgl. in diesem Sinne Senatsurteil vom 03.05.2022 - IX R 7/21, BFHE 277, 158, BStBl II 2023, 104, Rz 26).
  • BFH, 20.09.2022 - IX R 29/21

    Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Welche Aufwendungen hierzu zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (Senatsurteile vom 20.09.2022 - IX R 29/21, BFHE 278, 193, BStBl II 2023, 1087, Rz 11, m.w.N. sowie vom 15.11.2022 - IX R 14/20, BFHE 278, 532, BStBl II 2023, 374, Rz 19).
  • FG Köln, 27.01.2016 - 7 K 2894/14

    Steuerlicher Abzug von auf geschenkten Grundstücken gesicherten Verbindlichkeiten …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Nur die Übernahme von Zinsen, nicht aber die der den Zinsen zugrunde liegenden Darlehensverbindlichkeit, gehört zur gesetzlichen Lastentragung des Nießbrauchers gemäß § 1047 BGB (…vgl. MüKoBGB/Pohlmann, 9. Aufl., § 1047 Rz 14; Staudinger/Heinze (2021) BGB § 1047 Rz 14; FG Köln, Urteil vom 27.01.2016 - 7 K 2894/14, EFG 2016, 581, Rz 25).
  • BFH, 15.11.2022 - IX R 14/20

    Zur Berücksichtigung von AfA auf nachträgliche Anschaffungskosten eines …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Welche Aufwendungen hierzu zählen, bestimmt sich auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 255 des Handelsgesetzbuchs --HGB-- (Senatsurteile vom 20.09.2022 - IX R 29/21, BFHE 278, 193, BStBl II 2023, 1087, Rz 11, m.w.N. sowie vom 15.11.2022 - IX R 14/20, BFHE 278, 532, BStBl II 2023, 374, Rz 19).
  • BFH, 28.09.1993 - IX R 156/88

    Keine AfA-Befugnis des Vermächtnisnießbrauchers für die Anschaffungs- oder …

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 14/23
    Der Nießbraucher kann vom Erben nur die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechts verlangen (allgemeine Ansicht, vgl. Senatsurteil vom 28.09.1993 - IX R 156/88, BFHE 172, 439, BStBl II 1994, 319, unter 1.b und c; BMF-Schreiben vom 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184, Rz 32; HHR/Anzinger, § 7 EStG Rz 116).
  • BFH, 24.01.1995 - IX R 40/92

    AfA-Brechtigung des Nießbrauchers bei einer Grundstücksauswechslung

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 33/94

    AfA bei entgeltlichem Erwerb eines Nießbrauchsrechts

  • BFH, 18.01.1995 - XI R 60/94

    Erschließungsbeiträge als sofort abziehbare Betriebsausgaben

  • FG Münster, 27.01.2022 - 1 K 1741/18

    Erhöhung der AfA-Bemessungsgrundlage i.R.v. Aufwendungen für die Sanierung einer …

  • FG Köln, 23.03.2022 - 6 K 923/20

    Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung …

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 16/07

    Absetzung für Abnutzung bei Gebäuden

  • BFH, 28.10.2008 - IX R 16/08

    Absetzung für Abnutzung bei einem Pflegeheim - Differenzierung zwischen …

  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

  • BFH, 28.09.1971 - VIII R 73/68

    Absetzungen für Abnutzung - Gebäude - Vorgeschriebene AfA-Sätze - Tatsächliche …

  • FG Köln, 20.10.2022 - 6 K 1506/17

    Höhe der Abschreibung für ein vermietetes Bürogebäude mit Wohnungen, …

  • FG Münster, 14.02.2023 - 1 K 3840/19

    Bemessung der Absetzung für Abnutzung (AfA) nach der betriebsgewöhnlichen …

  • FG Münster, 02.04.2025 - 14 K 654/23

    Restnutzungsdauer für AfA von Mietwohnungen

    Sofern allerdings die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N.).

    Die Würdigung der Schätzungsgrundlagen obliegt im Klageverfahren dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N).

    Demzufolge hat der BFH ausdrücklich anerkannt, dass auch eine Gutachtenmethode, durch die die Restnutzungsdauer eines Gebäudes modellhaft wirtschaftlich bestimmt wird, als Nachweis für die Inanspruchnahme des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG genügen kann (BFH, Urteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19 und BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 m.w.N.).

    Insbesondere die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 6 Abs. 6 ImmoWertV 2010 (inzwischen § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14.07.2021 - ImmoWertV 2021 -, BGBl I 2021 2805) ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode (Brandis/Heuermann/Brandis, § 7 EStG Rz 522; Graw, juris PraxisReport Steuerrecht 5/2022, Anm. 3), die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N.).

    Rn. 38 Der BFH hat ferner bereits entschieden, dass der Einwand, die nach den Vorgaben der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelte Gesamtnutzungs- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes führten für Zwecke des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu "sachgerechten Ergebnissen" (BMF-Schreiben vom 22.02.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24), unbelegt ist (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Es handelt sich um eine typisierende Vorgehensweise (Grotherr, Steuern und Bilanzen 2023, 457, 460), die einer steuerrechtlichen Schätzung nicht fremd ist (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N.).

    Rn. 39 Ein auf die Vorgaben der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung gestütztes Sachverständigengutachten ist nach der Rechtsprechung des BFH auch geeignet, Aufschluss über die für die tatsächliche Nutzungsdauer maßgeblichen Determinanten zu geben (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N).

    Begründet der Steuerpflichtige die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer mit einer wirtschaftlichen Abnutzung oder einer auf rechtlichen Gegebenheiten beruhenden früheren Entwertung, bedarf es keiner sachverständigen Feststellungen zum technischen Verschleiß des Gebäudes, da die kürzere wirtschaftliche oder rechtliche Nutzungsdauer entweder nur bedingt oder zumeist gar nicht vom technischen Gebäudezustand abhängig ist (BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, m.w.N).

    Der Senat kann weder dem Gesetz (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG) noch den Entscheidungen des BFH vom 28.07.2021 (…IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108) und vom 23.01.2024 (IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823) entnehmen, dass eine entsprechende Zertifizierung des Gutachters für den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer zwingend erforderlich ist.

  • FG Hamburg, 03.12.2025 - 2 K 86/22

    Einkommensteuer: Absetzungen für Abnutzung (AfA) für vermietete Wohnungen - …

    Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmoWertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).

    Sofern allerdings die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Rn. 22 bb) Die Darlegungs- und Feststellungslast für eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer trägt der Steuerpflichtige (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Die gewählte Methode muss über die maßgeblichen Determinanten der Nutzungsdauer Aufschluss geben (BFH, Urteile vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823;… vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108).

    Vom BFH wird dabei insbesondere die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 als gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode angesehen, die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Dabei handelt es sich um eine typisierende Vorgehensweise, die einer steuerrechtlichen Schätzung nicht fremd ist (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Dabei ist jedoch nicht erforderlich, dass sich ein Sachverständigengutachten zu sämtlichen für die Restnutzungsdauer maßgeblichen Determinanten verhält (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Wird die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer mit einer wirtschaftlichen Abnutzung begründet, bedarf es keiner sachverständigen Feststellungen zum technischen Verschleiß des Gebäudes, da die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer entweder nur bedingt oder zumeist gar nicht vom technischen Gebäudezustand abhängig ist (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Rn. 23 Die Würdigung der Schätzungsgrundlagen obliegt im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

  • FG Niedersachsen, 18.06.2026 - 15 K 31/24

    Anpsruch des Klägers auf Ansatz der Absetzung für Abnutzung (AfA) für …

    Die Würdigung der Schätzungsgrundlagen obliegt im Klageverfahren dem FG als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, Rn. 21 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann auch eine Gutachtenmethode, durch die die Restnutzungsdauer eines Gebäudes modellhaft wirtschaftlich bestimmt wird, als Nachweis für die Inanspruchnahme des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG genügen (vgl. BFH-Urteile vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, Rn. 22 …und vom 28. Juli 2021 IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108 Rn. 19).

    Vom BFH wird dabei insbesondere die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 als gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode angesehen, die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 Rn. 24 ff).

    Dabei handelt es sich um eine typisierende Vorgehensweise, die einer steuerrechtlichen Schätzung nicht fremd ist (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 Rn. 25).

    Wird die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer mit einer wirtschaftlichen Abnutzung begründet, bedarf es keiner sachverständigen Feststellungen zum technischen Verschleiß des Gebäudes, da die kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer entweder nur bedingt oder zumeist gar nicht vom technischen Gebäudezustand abhängig ist (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 Rn. 26 f.).

    Stattdessen ist - wie bereits oben dargelegt - die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode, die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 Rn. 24).

    Dies lassen auch die Ausführungen des BFH erkennen, wonach wegen des Umstands, dass für die Richtigkeit der zu schätzenden Nutzungsdauer nur eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit sprechen muss und die Feststellungslast des Steuerpflichtigen überspannt würde, wenn der Schätzung eine bestimmte Gutachtenmethodik beispielsweise in Form eines Bausubstanzgutachten oder ein bestimmtes Ermittlungsverfahren zwingend zugrunde liegen müsste (vgl. BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823, Rn. 21 m.w.N.).

    Dies ist auch nicht zu beanstanden, da sich das Gutachten nicht gleichsam auf alle Determinanten zur Restnutzungsdauer verhalten muss (BFH-Urteil vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFHE 284, 16, BStBl. II 2025, 956 Rn. 26).

  • FG Hamburg, 01.04.2025 - 3 K 60/23

    Einkommensteuerrecht: Ermittlung der tatsächlichen Restnutzungsdauer von Gebäuden …

    Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 im Anschluss an BFH…, Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108).

    Rn. 56 2. Die Darlegungs- und Feststellungslast für eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer trägt der Steuerpflichtige (vgl. BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823; BFH…, Urteil vom 28. Juli 2021, IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108).

    Eine solche Schätzung verlangt nach allgemeinen Grundsätzen keine Gewissheit, sondern vielmehr nur größtmögliche Wahrscheinlichkeit (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823 unter Hinweis auf BFH, Urteil vom 28. September 1971, VIII R 73/68, BFHE 103, 468, BStBl. II 1972, 176).

    Rn. 59 aa) Entgegen weitergehender von der Finanzverwaltung aufgestellter Anforderungen (vgl. BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023, BStBl. I 2023, 332) wird vom BFH dabei insbesondere auch die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 6 Abs. 6 ImmoWertV 2010 (inzwischen § 4 Abs. 3 der Immobilienwertermittlungsverordnung vom 14. Juli 2021 (ImmoWertV 2021), BGBl. I 2021, 2805) als gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode angesehen, die ohne eine gesetzliche Anordnung für steuerrechtliche Schätzungen nicht ausgeschlossen werden kann (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Die in Anlage 4 SW-RL (inzwischen Anlage 2 zu § 12 Abs. 5 Satz 1 ImmoWertV 2021) vorgesehene Bestimmung über ein Punkteraster-Verfahren, in welchem Umfang die jeweiligen Modernisierungselemente die Restnutzungsdauer abhängig von der Gesamtnutzungsdauer modifizieren, wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als eine typisierende Vorgehensweise, die einer steuerrechtlichen Schätzung nicht fremd ist, ausdrücklich anerkannt (vgl. dazu BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

    Dabei ist jedoch nicht erforderlich, dass sich ein Sachverständigengutachten zu sämtlichen für die Restnutzungsdauer maßgeblichen Determinanten verhält (BFH, Urteil vom 23. Januar 2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823).

  • BFH, 07.10.2025 - IX R 26/24

    Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für eine denkmalgeschützte Immobilie in Grund- …

    Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gemäß § 4 Abs. 3 ImmoWertV 2021 ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode (vgl. dazu näher Senatsurteile vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 17 ff., und vom 23.01.2024 - IX R 14/23, BFHE 284, 16, Rz 18 ff., jeweils m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 29.05.2026 - 5 K 97/23

    1. Im Rahmen der Gebäude-AfA ist die im Kaufvertrag vor-genommene …

    Die in Anlage 2 der Sachwertrichtlinie vorgesehene Bestimmung über ein Punkteraster-Verfahren, in welchem Umfang die jeweiligen Modernisierungselemente die Restnutzungsdauer abhängig von der Gesamtnutzungsdauer modifizieren, ist als typisierende Vorgehensweise, die einer steuerrechtlichen Schätzung nicht fremd ist, anzuerkennen (BFH, Urteil vom 23.01.2024, IX R 14/23, BFH/NV 2024, 823; FG Hamburg, Urteil vom 01.04.2025, 3 K 60/23, juris).
  • FG München, 26.06.2026 - 8 K 1147/23

    Einkommensteuer 2017-2021

    Sofern allerdings die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (BFH-Urteil vom 23.01.2024 IX R 14/23, BStBl II 2025, 956, Rn. 20, mit weiteren Nachweisen (m. w. N.); FG Münster…, Urteil vom 02.04.2025 14 K 654/23 E, EFG 2025, 1153, Rn. 32).
  • FG Baden-Württemberg, 31.07.2025 - 3 K 738/22

    Schätzung der Nutzungsdauer eines vermieteten Gewerbeobjekts - (Kapitalisierter) …

    Sofern die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer als die technische Nutzungsdauer ist, kann sich der Steuerpflichtige hierauf berufen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 2024 IX R 14/23, BFH/NV 2024, 1112, Rn. 20;… vom 28. Juli 2021 IX R 25/19, BFH/NV 2022, 108, Rn. 17 …und vom 4. März 2008 IX R 16/07, BFH/NV 2008, 1310, Rn. 14, jeweils m.w.N.).
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