Rechtsprechung
| BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
EStG § 23 Abs 1 S 3, AO § 42 Abs 1 S 1, AO § 42 Abs 1 S 2, AO § 42 Abs 2, EStG VZ 2012
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
- rechtsinformationen.bund.de
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 3 EStG 2009, § 42 Abs 1 S 1 AO, § 42 Abs 1 S 2 AO, § 42 Abs 2 AO, EStG VZ 2012
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch - IWW
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes ... (EStG), § 42 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO), § 42 AO, § 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG, § 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AO, § 42 Abs. 1 Satz 1 AO, § 42 Abs. 1 Satz 2 AO, § 42 Abs. 1 Satz 3 AO, § 42 Abs. 2 AO, § 23 EStG, § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 23 Abs. 1 EStG, § 42 Abs. 2 Satz 1 AO, § 135 Abs. 1, § 139 Abs. 4 FGO
- Wolters Kluwer
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch unentgeltliche Übertragung eines zu veräußernden Grundstücks an die Kinder des Steuerpflichtigen
- Betriebs-Berater
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
- notar-drkotz.de
Grundstücksverkauf nach Grundstücksschenkung durch Eltern ist zulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 23 Abs. 1 Satz 3; AO § 42
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch - rechtsportal.de
EStG § 23 Abs. 1 Satz 3; AO § 42
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch unentgeltliche Übertragung eines zu veräußernden Grundstücks an die Kinder des Steuerpflichtigen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Verkauf einer Immobilie nach Schenkung - hier an die Kinder - ist kein Gestaltungsmissbrauch
- IWW (Kurzinformation)
Gestaltungsmissbrauch | Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung - Kein Gestaltungsmissbrauch durch Weiterverkauf nach Schenkung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks des Steuerpflichtigen auf seine Kinder mit anschließender Veräußerung desselben
- haufe.de (Kurzinformation)
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Verkauf einer Immobilie nach Schenkung - Keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung
- pwc.de (Kurzinformation)
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung - grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
Besprechungen u.ä. (3)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung ist grundsätzlich kein Gestaltungsmissbrauch
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Spekulationssteuer: Erst verschenken, dann verkaufen kann legal Einkommensteuer sparen! (IMR 2021, 522)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Erst verschenken, dann verkaufen kann legal Einkommensteuer sparen! (IBR 2021, 549)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Private Veräußerungsgeschäfte
- Private Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und bestimmten Rechten
- Veräußerungsfrist
- Vertragsrecht und Steuern, Begriffsbestimmungen im BGB
- Verhältnis Zivilrecht und die AO
Sonstiges
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 21.03.2019 - 6 K 551/17
- BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Papierfundstellen
- BFHE 272, 328
- DB 2021, 2061
- BStBl II 2021, 743
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15
Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen …
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Es entspricht nicht der Billigkeit, dem FA die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn diese haben weder Sachanträge gestellt noch anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. BFH-Urteil vom 26.04.2018 - IV R 33/15, BFHE 261, 333, BStBl II 2020, 645, Rz 39, m.w.N.). - BFH, 07.12.2010 - IX R 40/09
Ringweise Anteilsveräußerungen und -erwerbe zur Verlustnutzung im …
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Das Bestreben, Steuern zu sparen, macht für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 - GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III.,; Senatsurteile vom 17.12.2003 - IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, unter II.1.a, und vom 07.12.2010 - IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, Rz 10; s.a. AEAO zu § 42 Nr. 2.2 Satz 2). - BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81
Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit …
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Das Bestreben, Steuern zu sparen, macht für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 - GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III.,; Senatsurteile vom 17.12.2003 - IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, unter II.1.a, und vom 07.12.2010 - IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, Rz 10; s.a. AEAO zu § 42 Nr. 2.2 Satz 2).
- BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03
Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Das Bestreben, Steuern zu sparen, macht für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 29.11.1982 - GrS 1/81, BFHE 137, 433, BStBl II 1983, 272, unter C.III.,; Senatsurteile vom 17.12.2003 - IX R 56/03, BFHE 205, 70, BStBl II 2004, 648, unter II.1.a, und vom 07.12.2010 - IX R 40/09, BFHE 232, 1, BStBl II 2011, 427, Rz 10; s.a. AEAO zu § 42 Nr. 2.2 Satz 2). - BFH, 12.07.1988 - IX R 149/83
Spekulationsgeschäft bei mißbräuchlich i. S. von § 42 AO zwischengeschalteter …
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Die Rechtsprechung hatte jedoch in Fällen, in denen ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen wird und dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs für möglich erachtet (vgl. Senatsurteil vom 12.07.1988 - IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, unter II.3.a, und BFH-Urteil vom 04.10.1990 - X R 153/88, BFH/NV 1991, 239). - BFH, 03.12.2019 - VIII R 23/16
Schätzung von Einkünften aus Kapitalvermögen
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Rn. 30 4. Weil die Revision bereits mit der Sachrüge in vollem Umfang Erfolg hat, kommt es auf die erhobenen Verfahrensrügen nicht mehr an (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 03.12.2019 - VIII R 23/16, BFH/NV 2020, 853, Rz 31, m.w.N.). - BFH, 04.10.1990 - X R 153/88
Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne von § 42 Abgabenordnung 1977 (AO …
Auszug aus BFH, 23.04.2021 - IX R 8/20
Die Rechtsprechung hatte jedoch in Fällen, in denen ein Grundstück nach der Anschaffung unentgeltlich im Wege der Schenkung auf einen Dritten übertragen wird und dieser das Grundstück innerhalb der Spekulationsfrist veräußert, die Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs für möglich erachtet (vgl. Senatsurteil vom 12.07.1988 - IX R 149/83, BFHE 154, 93, BStBl II 1988, 942, unter II.3.a, und BFH-Urteil vom 04.10.1990 - X R 153/88, BFH/NV 1991, 239).
- BFH, 20.06.2023 - IX R 8/22
Zuwendungsnießbrauch an minderjährige Kinder
Ergibt sich daraus bei einer Gesamtbetrachtung ein steuerlicher Vorteil, so ist dies die Folge des steuerlich anzuerkennenden Sachverhalts und insofern gesetzlich "vorgesehen" (vgl. auch Senatsurteil vom 23.04.2021 - IX R 8/20, BFHE 272, 328, BStBl II 2021, 743, Rz 27). - FG Hamburg, 03.06.2026 - 5 K 174/16
Einkommensteuer: Zur Anwendung des § 50d Abs. 11 EStG a.F. auf doppelstöckige …
Jedoch sind bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen zugrunde liegen, zu berücksichtigen (…BFH, Urteile vom 7. Februar 2024, I R 8/19, BFH/NV 2024, 759; vom 23. April 2021, IX R 8/20, BStBl II 2021, 743; vom 15. März 2021, I R 1/18, BB 2021, 2337, für § 15b EStG). - FG Niedersachsen, 29.05.2024 - 3 K 36/24
Berücksichtigung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften i.R.d. …
a) Es entspricht bereits der Rechtsprechung des BFH, dass die gänzlich unentgeltliche Übertragung einer Immobilie - also ohne Übernahme von darauf lastenden Verbindlichkeiten - im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht den Tatbestand des § 23 EStG erfüllt (BFH-Urteil vom 23. April 2021 IX R 8/20, BFHE 272, 328, BStBl II 2021, 743) und zwar selbst dann, wenn die auf diese Weise begünstigten Kinder die Immobilie alsbald weiterveräußern (…aaO.).
- BFH, 16.03.2023 - VIII R 36/19
Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. …
Der Senat kann dabei offen lassen, ob die Anwendung des § 42 AO im Streitfall bereits deshalb nach § 42 Abs. 1 Satz 2 AO ausscheidet, weil --wie die Kläger vortragen-- § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG, dessen tatbestandliche Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind, als spezieller Missbrauchstatbestand lex specialis und damit vorrangig und ausschließlich anwendbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2021 - IX R 8/20, BFHE 272, 328, BStBl II 2021, 743). - BFH, 30.11.2022 - VIII R 15/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.11.2022 VIII R 30/20 - Steuerliche …
Rn. 42 Der Senat kann dabei offen lassen, ob die Anwendung des § 42 AO im Streitfall bereits deshalb nach § 42 Abs. 1 Satz 2 AO ausscheidet, weil § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG, dessen tatbestandliche Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind, als spezieller Missbrauchstatbestand lex specialis und damit vorrangig und ausschließlich anwendbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2021 - IX R 8/20, BFHE 272, 328, BStBl II 2021, 743). - BFH, 30.11.2022 - VIII R 30/20
Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten im Falle des sog. …
Rn. 27 Der Senat kann dabei offen lassen, ob die Anwendung des § 42 AO im Streitfall bereits deshalb nach § 42 Abs. 1 Satz 2 AO ausscheidet, weil § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b EStG, dessen tatbestandliche Voraussetzungen im Streitfall erfüllt sind, als spezieller Missbrauchstatbestand lex specialis und damit vorrangig und ausschließlich anwendbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.04.2021 - IX R 8/20, BFHE 272, 328, BStBl II 2021, 743). - FG Nürnberg, 30.03.2022 - 3 K 1470/19
Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen TecDAX Zertifikaten an eine GmbH
- FG Hamburg, 11.09.2025 - 5 K 51/24
Einkommensteuer: Scheinvertrag/Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - …
Jedoch sind bei der Prüfung des Vorliegens eines Missbrauchs i.S. des § 42 Abs. 2 AO diejenigen Wertungen des Gesetzgebers, die den von ihm geschaffenen einzelsteuergesetzlichen Vorschriften zur Verhinderung von Steuerumgehungen zugrunde liegen, zu berücksichtigen (…BFH, Urteile vom 7. Februar 2024, I R 8/19, BFH/NV 2024, 759; vom 23. April 2021, IX R 8/20, BStBl II 2021, 743; vom 15. März 2021, I R 1/18, BB 2021, 2337, für § 15b EStG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".