Rechtsprechung
| BGH, 07.09.2023 - IX ZB 25/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 2, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 544 ZPO, § 575 Abs. 1 Satz 1, § 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- rechtsportal.de
Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 19.05.2023 - 24 O 2101/22
- OLG München, 09.06.2023 - 20 W 624/23
- BGH, 07.09.2023 - IX ZB 25/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10
Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung; …
Auszug aus BGH, 07.09.2023 - IX ZB 25/23
Auch in Prozesskostenhilfesachen kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - XII ZB 82/10, NJW-RR 2010, 1297 Rn. 7). - BGH, 10.01.2008 - IX ZB 109/07
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht
Auszug aus BGH, 07.09.2023 - IX ZB 25/23
Die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist im Gegensatz zu den Regelungen der Revision (§ 544 ZPO) auch nicht anfechtbar (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - IX ZB 109/07, WuM 2008, 113).
- BGH, 10.01.2024 - XII ZB 510/23
Entscheidung über Verfahrenskostenhilfe und Zulässigkeit des Rechtsmittels
Da allerdings eine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe mangels Zulassung durch das Oberlandesgericht gemäß § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG iVm § 574 Abs. 1 ZPO nicht statthaft wäre (vgl. BGH Beschluss vom 7. September 2023 - IX ZB 25/23 - juris Rn. 1 und BGHZ 184, 323 = FGPrax 2010, 154 Rn. 5 mwN) und die Beschwerdebegründung die Versagung von Verfahrenskostenhilfe der Sache nach unbeanstandet lässt, ist die Rechtsbeschwerde als konkludent auf die Verwerfungsentscheidung beschränkt anzusehen.
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